Sitzung: 23.06.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 1
Vorlage: 40/0182/2020
Sachverhalt:
In der
Projektgruppe zur Planung eines Feuerwehrhauses für Stützpunktwehren in der
Samtgemeinde Elbtalaue und des Feuerwehrhauses in Metzingen wurde auf Grundlage
der DIN 14092-1 ein Raumkonzept erarbeitet, dass grundsätzlich für die Stützpunktwehren
in der Samtgemeinde Elbtalaue Anwendung finden soll. Der Blitzschutz ist mit in
den Planungen berücksichtigt, ebenso wird eine Außensteckdose für die
Einspeisung aus einem Notstromaggregat geplant.
Ausgangslage ist
der Bau ohne Eigenleistungen der Ortswehr. Es wurde folgender Platzbedarf für
Stützpunktwehren festgelegt:
1. |
Fahrzeughalle |
ca. 200 m² |
2. |
Lager |
12 m² |
3. |
Werkstatt |
12 m² |
4. |
Umkleide Herren |
Zahl der Aktiven x 1,2 m² |
5. |
Dusche/WC Herren |
18 m² |
6. |
Umkleide Damen |
Zahl der Aktiven x 1,2 m² |
7. |
Dusche/WC Damen |
12 m² |
8. |
Abstellraum |
4 m² |
9. |
Technik/Heizung |
10 m² |
10. |
Küche |
8 m² |
11. |
Schulungsraum für 75 Aktive |
113 m ² |
12. |
Flur |
Verkehrsflächen ca. 30 m² |
13. |
Büro |
12 m² |
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Beim Platzbedarf
ist es schwierig die Größe festzulegen, da die Zahl der aktiven Einsatzkräfte
und die Anzahl der weiblichen und männlichen Aktiven variiert. In Metzingen
sind derzeit 67 aktive Mitglieder. Die Umkleide soll insgesamt für 75 Personen
geplant werden. Dabei ist von 1/3 weiblichen Einsatzkräften auszugehen. Der
Umkleideraum soll durch Leichtbauwände veränderbar sein. Die Umkleide wird
ausreichend groß dimensioniert, so dass auch im Falle einer Kooperation
genügend Platz vorhanden ist.
Die Fahrzeughalle
wird für drei Einsatzfahrzeuge inkl. Stiefelwäsche für TLF, HLF und MTW
vorgesehen. Für ein weiteres Fahrzeug ist eine Erweiterungsmöglichkeit
einzuplanen, z.B. ein weiteres Fahrzeug aufgrund einer Kooperation oder für die
Unterstellung eines Bootes, bzw. Installation einer Fahrzeugwaschanlage.
Zur Einhaltung der
Einsatzstellenhygiene ist jeweils 1 Dusche für Damen und Herren vorzusehen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt,
a) den Neubau des Feuerwehrhauses für die
Stützpunktwehr Göhrde-Metzingen
b) künftige Neubauten oder Anbauten von
Stützpunktwehren werden nach dem untenstehenden Raumkonzept ausgeführt.
Anpassungen sind nach den tatsächlichen Erfordernissen der Stützpunktwehren zu
berücksichtigen.
c) Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage
montiert, die u.a. eine Ladesäule für E-Autos speisen kann. Ebenso wird eine
Außensteckdose für die Einspeisung aus einem Notstromaggregat vorgesehen.
SgBgm Meyer
schildert den Sachverhalt. Der Samtgemeindeausschuss ist dem
Verwaltungsvorschlag gefolgt und hat zusätzlich empfohlen, der
Brandschutzausschuss möge ein Mitglied in die gegründete Arbeitsgruppe
entsenden.
Rh Siemke geht auf
den b)Vorschlag ein. Das FF-Haus Göhrde-Metzingen ist mit Kosten von ca. 2 Mio
€ veranschlagt. Bei einer Größe von 516 qm liegen die Kosten bei ca. 4.000
€/qm.
In absehbarer Zeit
gilt es weitere FF-Häuser neu zu bauen oder zu sanieren. Dann werden weitere
erhebliche Kosten auf die Samtgemeinde Elbtalaue zukommen.
Die Politik ist jedoch
gehalten, ein erforderliches Maß hierfür bereitzustellen.
Dennoch erscheinen
ihm bei näherer Betrachtung einige Räume in dem Objekt als zu groß bemessen. Er
spricht die Umkleidekabinen und die Schulungsräume an. Die Berechnungen gehen
von der Anzahl der Aktiven in den Wehren aus.
Seiner Ansicht nach
ist für die Umkleiden eine Ermittlung der durchschnittlich am Einsatz
teilnehmenden Aktiven der letzten 5 Jahren notwendig, um die tatsächlich
benötigte Fläche zu bemessen. Seiner überschlägigen Berechnung zur Folge wäre
dann die Hälfte der Raumkapazitäten auskömmlich. Ähnlich sieht er das für die
Schulungsräume. Hier kann ebenfalls eine durchschnittliche Beteiligung der
letzten Jahre ermittelt werden.
Nach seiner
Berechnung können dahingehend die Raumgrößen insgesamt um ca. 80 qm minimiert
werden. Bei derzeitigen überschlägigen Baukosten in Höhe von ca. 4.000 € pro qm
können seines Erachtens damit ca. 320.000 € eingespart und für weitere Bauten
verwendet werden.
Er beantragt, den
Beschlussvorschlag b) zur erneuten Beratung zurück in den Fachausschuss zu
geben. Allen übrigen Vorschlägen sollte, wie empfohlen, gefolgt werden.
Stellv. SgBgm
Beckmann unterstützt den Antrag. Die Raumgrößen sind seiner Meinung nach im
zuständigen Fachausschuss zu wenig diskutiert worden.
Zudem geht er noch einmal
auf die angedachte Fusion der Feuerwehren Harlingen und Metzingen ein. Nach
seiner Kenntnis wird es diese nicht mehr geben, dennoch sollte über eine
räumliche Fusion nachgedacht werden.
Die Raumgrößen an
sich stellt er nicht in Frage, dennoch sei zu überlegen, für wie viele
Mitglieder diese bei Neubauten anzusetzen ist. Der Feuerwehrbedarfsplan geht
seiner Ansicht nach von der gesetzliche vorgeschriebenen Sollstärke der Wehren
des Landes Niedersachsen aus.
Stellv. SgBgm
Beckmann bittet ebenfalls darum, über die Raumgrößen eine erneute Beratung
durchzuführen.
Er spricht zudem
die im Beschlussvorschlag bereits festgelegte Photovoltaikanlage an. Hiermit
sei seiner Meinung nach bereits eine Detailplanung beschlossen, die er nochmal
diskutiert wissen möchte. Die Art einer solchen Stromversorgung sollte noch
offengelassen werden.
Stellv. RV Thiele
lässt über die einzelnen Vorschläge a) – d) abstimmen.
Vorschlag c)
(Antrag SgBgm Beckmann – Herausnahme der Nennung einer Photovoltaikanlage)
Ja 10 Nein 15
Damit ist der
Antrag abgelehnt. Es bleibt bei dem Vorschlag c) in der ursprünglichen Form.
Eine erneute
Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu c) erfolgt nicht.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt,
a) den Neubau des Feuerwehrhauses für die
Stützpunktwehr Göhrde-Metzingen
Einstimmig
beschlossen
Ja 25 Enthaltung 1
b) künftige Neubauten oder Anbauten von
Stützpunktwehren werden nach dem untenstehenden Raumkonzept ausgeführt.
Anpassungen sind nach den tatsächlichen Erfordernissen der Stützpunktwehren zu
berücksichtigen.
Verweisung in den
Fachausschuss
Ja 26
c) Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage
montiert, die u.a. eine Ladesäule für E-Autos speisen kann. Ebenso wird eine
Außensteckdose für die Einspeisung aus einem Notstromaggregat vorgesehen.
Einstimmig
beschlossen
d) Der Fachausschuss wird beauftragt, ein
Mitglied in die Arbeitsgruppe zu entsenden.
Einstimmig
beschlossen
Ja 26