Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

In der Projektgruppe zur Planung eines Feuerwehrhauses für Stützpunktwehren in der Samtgemeinde Elbtalaue und des Feuerwehrhauses in Metzingen wurde auf Grundlage der DIN 14092-1 ein Raumkonzept erarbeitet, dass grundsätzlich für die Stützpunktwehren in der Samtgemeinde Elbtalaue Anwendung finden soll. Der Blitzschutz ist mit in den Planungen berücksichtigt, ebenso wird eine Außensteckdose für die Einspeisung aus einem Notstromaggregat geplant.

 

Ausgangslage ist der Bau ohne Eigenleistungen der Ortswehr. Es wurde folgender Platzbedarf für Stützpunktwehren festgelegt:

 

1.

Fahrzeughalle

ca. 200 m²

2.

Lager

12 m²

3.

Werkstatt

12 m²

4.

Umkleide Herren

Zahl der Aktiven x 1,2 m²

5.

Dusche/WC Herren

18 m²

6.

Umkleide Damen

Zahl der Aktiven x 1,2 m²

7.

Dusche/WC Damen

12 m²

8.

Abstellraum

4 m²

9.

Technik/Heizung

10 m²

10.

Küche

8 m²

11.

Schulungsraum für 75 Aktive

113 m ²

12.

Flur

Verkehrsflächen ca. 30 m²

13.

Büro

12 m²

 

 

 

 

Beim Platzbedarf ist es schwierig die Größe festzulegen, da die Zahl der aktiven Einsatzkräfte und die Anzahl der weiblichen und männlichen Aktiven variiert. In Metzingen sind derzeit 67 aktive Mitglieder. Die Umkleide soll insgesamt für 75 Personen geplant werden. Dabei ist von 1/3 weiblichen Einsatzkräften auszugehen. Der Umkleideraum soll durch Leichtbauwände veränderbar sein. Die Umkleide wird ausreichend groß dimensioniert, so dass auch im Falle einer Kooperation genügend Platz vorhanden ist.

 

Die Fahrzeughalle wird für drei Einsatzfahrzeuge inkl. Stiefelwäsche für TLF, HLF und MTW vorgesehen. Für ein weiteres Fahrzeug ist eine Erweiterungsmöglichkeit einzuplanen, z.B. ein weiteres Fahrzeug aufgrund einer Kooperation oder für die Unterstellung eines Bootes, bzw. Installation einer Fahrzeugwaschanlage.

Zur Einhaltung der Einsatzstellenhygiene ist jeweils 1 Dusche für Damen und Herren vorzusehen.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt,

a)       den Neubau des Feuerwehrhauses für die Stützpunktwehr Göhrde-Metzingen 

b)      künftige Neubauten oder Anbauten von Stützpunktwehren werden nach dem untenstehenden Raumkonzept ausgeführt. Anpassungen sind nach den tatsächlichen Erfordernissen der Stützpunktwehren zu berücksichtigen.

c)       Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage montiert, die u.a. eine Ladesäule für E-Autos speisen kann. Ebenso wird eine Außensteckdose für die Einspeisung aus einem Notstromaggregat vorgesehen.

 

 

SgBgm Meyer schildert den Sachverhalt. Der Samtgemeindeausschuss ist dem Verwaltungsvorschlag gefolgt und hat zusätzlich empfohlen, der Brandschutzausschuss möge ein Mitglied in die gegründete Arbeitsgruppe entsenden.

 

Rh Siemke geht auf den b)Vorschlag ein. Das FF-Haus Göhrde-Metzingen ist mit Kosten von ca. 2 Mio € veranschlagt. Bei einer Größe von 516 qm liegen die Kosten bei ca. 4.000 €/qm.

In absehbarer Zeit gilt es weitere FF-Häuser neu zu bauen oder zu sanieren. Dann werden weitere erhebliche Kosten auf die Samtgemeinde Elbtalaue zukommen.

Die Politik ist jedoch gehalten, ein erforderliches Maß hierfür bereitzustellen.

Dennoch erscheinen ihm bei näherer Betrachtung einige Räume in dem Objekt als zu groß bemessen. Er spricht die Umkleidekabinen und die Schulungsräume an. Die Berechnungen gehen von der Anzahl der Aktiven in den Wehren aus.

Seiner Ansicht nach ist für die Umkleiden eine Ermittlung der durchschnittlich am Einsatz teilnehmenden Aktiven der letzten 5 Jahren notwendig, um die tatsächlich benötigte Fläche zu bemessen. Seiner überschlägigen Berechnung zur Folge wäre dann die Hälfte der Raumkapazitäten auskömmlich. Ähnlich sieht er das für die Schulungsräume. Hier kann ebenfalls eine durchschnittliche Beteiligung der letzten Jahre ermittelt werden.

Nach seiner Berechnung können dahingehend die Raumgrößen insgesamt um ca. 80 qm minimiert werden. Bei derzeitigen überschlägigen Baukosten in Höhe von ca. 4.000 € pro qm können seines Erachtens damit ca. 320.000 € eingespart und für weitere Bauten verwendet werden.

Er beantragt, den Beschlussvorschlag b) zur erneuten Beratung zurück in den Fachausschuss zu geben. Allen übrigen Vorschlägen sollte, wie empfohlen, gefolgt werden.

 

Stellv. SgBgm Beckmann unterstützt den Antrag. Die Raumgrößen sind seiner Meinung nach im zuständigen Fachausschuss zu wenig diskutiert worden.

Zudem geht er noch einmal auf die angedachte Fusion der Feuerwehren Harlingen und Metzingen ein. Nach seiner Kenntnis wird es diese nicht mehr geben, dennoch sollte über eine räumliche Fusion nachgedacht werden.

Die Raumgrößen an sich stellt er nicht in Frage, dennoch sei zu überlegen, für wie viele Mitglieder diese bei Neubauten anzusetzen ist. Der Feuerwehrbedarfsplan geht seiner Ansicht nach von der gesetzliche vorgeschriebenen Sollstärke der Wehren des Landes Niedersachsen aus.

Stellv. SgBgm Beckmann bittet ebenfalls darum, über die Raumgrößen eine erneute Beratung durchzuführen.

Er spricht zudem die im Beschlussvorschlag bereits festgelegte Photovoltaikanlage an. Hiermit sei seiner Meinung nach bereits eine Detailplanung beschlossen, die er nochmal diskutiert wissen möchte. Die Art einer solchen Stromversorgung sollte noch offengelassen werden.

 

 

Stellv. RV Thiele lässt über die einzelnen Vorschläge a) – d) abstimmen.

 

Vorschlag c) (Antrag SgBgm Beckmann – Herausnahme der Nennung einer Photovoltaikanlage)

Ja            10                           Nein      15

Damit ist der Antrag abgelehnt. Es bleibt bei dem Vorschlag c) in der ursprünglichen Form.

Eine erneute Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu c) erfolgt nicht.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt,

a)       den Neubau des Feuerwehrhauses für die Stützpunktwehr Göhrde-Metzingen 

 

Einstimmig beschlossen

Ja            25                           Enthaltung         1

 

b)      künftige Neubauten oder Anbauten von Stützpunktwehren werden nach dem untenstehenden Raumkonzept ausgeführt. Anpassungen sind nach den tatsächlichen Erfordernissen der Stützpunktwehren zu berücksichtigen.

 

Verweisung in den Fachausschuss

Ja            26

 

c)       Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage montiert, die u.a. eine Ladesäule für E-Autos speisen kann. Ebenso wird eine Außensteckdose für die Einspeisung aus einem Notstromaggregat vorgesehen.

 

Einstimmig beschlossen

 

d)      Der Fachausschuss wird beauftragt, ein Mitglied in die Arbeitsgruppe zu entsenden.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            26