Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Sammatz ist Standort der Vereine Michaelshofes e.V. und Perronik e.V. Die durch die Vereine baulich genutzten Flächen werden bisher als Dorfgebiet festgesetzt, die Park- und Gartenlandschaften als Flächen für die Landwirtschaft oder Grünfläche.

Die gemischten Nutzungen der Vereine entsprechen teilweise noch der Dorfgebietstypik, teilweise geht ihre Ausprägung über die Dorfgebietstypik hinaus (z.B. Hotel.)

 

Zur Bewältigung der Themen Bauen, Abwasser, Trinkwasser, Parkraum sowie Naturschutz und zur Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten und Planungssicherheit für die Vereine soll der Bebauungsplan Teilneufassung Sammatz 2019 aufgestellt werden.

Der Rat der Gemeinde Neu Darchau hat am 28.08.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Gleichzeit hat der beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Elbtalaue, sowie die Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu beantragen.

 

Das bisherige Dorfgebiet soll im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes als sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden, in dem alle derzeitigen und künftigen Vorhaben der Vereine zulässig sein sollen (bisher geplant: Hotel, Seminarhäuser, private Schule/Kindergarten, Cafés).

Bereiche mit Park- und Gartennutzung sollen als Grünflächen mit entsprechender Zweckbestimmung festgesetzt werden.

 

Für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue erforderlich. Der Geltungsbereich für die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flächen, um die der Bebauungsplan erweitert werden soll, sowie eine (nur im Flächennutzungsplan erfasste) Erweiterungsfläche zwischen Landesstraße und Dorf (siehe Anlage I zur Vorlage). Im Flächennutzungsplan wird wie bisher eine Mischgebietsfläche ausgewiesen.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt und berichtet über die umfangreichen Beratungen im zuständigen Fachausschuss und im Samtgemeindeausschuss.

 

Rh Bodendieck hinterfragt die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet hierbei. Er möchte wissen, ob diesbezüglich mit allen Beteiligten das Gespräch gesucht worden ist. Er verweist auf die Unstimmigkeiten in anderen Gemeinden in diesem Zusammenhang.

 

Rh Herzog merkt an, dass er dem Ansinnen, wie auch im Fachausschuss und im SgA nicht zustimmen wird. Er hält die Ausweitung der Gebiete für zu groß. Vorratsgebiete zu schaffen ohne eine konkrete Planung zu haben, halte er für nicht zielführend. Hierdurch werde Bauland geschaffen, was seiner Ansicht nach gegen die Vorgaben des regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) spricht. Hier ist eine zentrale Gestaltung vorgesehen.

Er verweist auf die seinerzeit überall geschaffenen Gewerbegebiete, die ebenfalls überdimensioniert waren und nicht die Erwartungen erfüllt haben.

Er hält eine derartige Vorgehensweise für nicht verträglich und sieht hier keine Notwendigkeit.

 

Rh Siebolds merkt an, er habe sich den Verfahrensweg detailliert in der Verwaltung erläutern lassen. Er macht deutlich, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Bereiche handelt. Zum einen kann hier eine Erweiterungsfläche zu touristischen Zwecken erschaffen werden, die von den ortsansässigen Vereinen benötigt wird. Zum anderen werden vorausschauend Flächen für eine eventuell notwendige Verkehrsplanung erschaffen.

Um die Entwicklungen im Dorf nicht zu behindern, hält er eine Zustimmung seitens der Samtgemeinde für gerechtfertigt.

 

Stellv. SgBgm Flindt erwähnt, dass bereits 2018 die Entwicklungen in der Gemeinde beraten worden sind. Er hält es ebenfalls für gegeben, der F-Plan-Änderung zuzustimmen.

Eine großzügige Vorratsfläche verhindert eine erneute Beratung in der nahen Zukunft.

Er ist zudem überzeugt, dass die Flächen auch in absehbarer Zeit gebraucht werden.

 

SgBgm Meyer erläutert kurz nochmal das Verfahren. Grundsätzlich sind die Vorgaben des RROP nicht in Frage zu stellen, dennoch müssen auch Einzelsituationen gesondert betrachtet werden. Nur alleine durch die Änderung der Flächennutzungsplanung wird jedoch noch kein Baurecht geschaffen. Bereits jetzt gibt es an Spitzentagen ein Verkehrsproblem im Ort. Durch die jetzt schon angepasste Planung kann der Gemeinde die Chance gegeben werden, dieses Problem künftig zu vermeiden.

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT Sammatz wird fortgeschrieben.