Sitzung: 23.06.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0561/2019
Sachverhalt:
Sammatz
ist Standort der Vereine Michaelshofes e.V. und Perronik e.V. Die durch die
Vereine baulich genutzten Flächen werden bisher als Dorfgebiet festgesetzt, die
Park- und Gartenlandschaften als Flächen für die Landwirtschaft oder Grünfläche.
Die
gemischten Nutzungen der Vereine entsprechen teilweise noch der
Dorfgebietstypik, teilweise geht ihre Ausprägung über die Dorfgebietstypik
hinaus (z.B. Hotel.)
Zur
Bewältigung der Themen Bauen, Abwasser, Trinkwasser, Parkraum sowie Naturschutz
und zur Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten und Planungssicherheit für die
Vereine soll der Bebauungsplan Teilneufassung Sammatz 2019 aufgestellt werden.
Der Rat
der Gemeinde Neu Darchau hat am 28.08.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Gleichzeit
hat der beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der
Samtgemeinde Elbtalaue, sowie die Entlassung von Teilflächen aus dem
Landschaftsschutzgebiet beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu beantragen.
Das
bisherige Dorfgebiet soll im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes als
sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden, in dem alle derzeitigen und
künftigen Vorhaben der Vereine zulässig sein sollen (bisher geplant: Hotel,
Seminarhäuser, private Schule/Kindergarten, Cafés).
Bereiche
mit Park- und Gartennutzung sollen als Grünflächen mit entsprechender
Zweckbestimmung festgesetzt werden.
Für die
Änderung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Elbtalaue erforderlich. Der Geltungsbereich für die 98. Änderung
des Flächennutzungsplanes umfasst die Flächen, um die der Bebauungsplan
erweitert werden soll, sowie eine (nur im Flächennutzungsplan erfasste)
Erweiterungsfläche zwischen Landesstraße und Dorf (siehe Anlage I zur Vorlage).
Im Flächennutzungsplan wird wie bisher eine Mischgebietsfläche ausgewiesen.
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert den Sachverhalt und berichtet über die umfangreichen
Beratungen im zuständigen Fachausschuss und im Samtgemeindeausschuss.
Rh
Bodendieck hinterfragt die Entlassung der Flächen aus dem
Landschaftsschutzgebiet hierbei. Er möchte wissen, ob diesbezüglich mit allen
Beteiligten das Gespräch gesucht worden ist. Er verweist auf die
Unstimmigkeiten in anderen Gemeinden in diesem Zusammenhang.
Rh
Herzog merkt an, dass er dem Ansinnen, wie auch im Fachausschuss und im SgA
nicht zustimmen wird. Er hält die Ausweitung der Gebiete für zu groß.
Vorratsgebiete zu schaffen ohne eine konkrete Planung zu haben, halte er für
nicht zielführend. Hierdurch werde Bauland geschaffen, was seiner Ansicht nach
gegen die Vorgaben des regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) spricht. Hier
ist eine zentrale Gestaltung vorgesehen.
Er
verweist auf die seinerzeit überall geschaffenen Gewerbegebiete, die ebenfalls
überdimensioniert waren und nicht die Erwartungen erfüllt haben.
Er hält
eine derartige Vorgehensweise für nicht verträglich und sieht hier keine
Notwendigkeit.
Rh
Siebolds merkt an, er habe sich den Verfahrensweg detailliert in der Verwaltung
erläutern lassen. Er macht deutlich, dass es sich hierbei um zwei verschiedene
Bereiche handelt. Zum einen kann hier eine Erweiterungsfläche zu touristischen
Zwecken erschaffen werden, die von den ortsansässigen Vereinen benötigt wird.
Zum anderen werden vorausschauend Flächen für eine eventuell notwendige
Verkehrsplanung erschaffen.
Um die
Entwicklungen im Dorf nicht zu behindern, hält er eine Zustimmung seitens der
Samtgemeinde für gerechtfertigt.
Stellv.
SgBgm Flindt erwähnt, dass bereits 2018 die Entwicklungen in der Gemeinde
beraten worden sind. Er hält es ebenfalls für gegeben, der F-Plan-Änderung
zuzustimmen.
Eine
großzügige Vorratsfläche verhindert eine erneute Beratung in der nahen Zukunft.
Er ist
zudem überzeugt, dass die Flächen auch in absehbarer Zeit gebraucht werden.
SgBgm
Meyer erläutert kurz nochmal das Verfahren. Grundsätzlich sind die Vorgaben des
RROP nicht in Frage zu stellen, dennoch müssen auch Einzelsituationen gesondert
betrachtet werden. Nur alleine durch die Änderung der Flächennutzungsplanung
wird jedoch noch kein Baurecht geschaffen. Bereits jetzt gibt es an
Spitzentagen ein Verkehrsproblem im Ort. Durch die jetzt schon angepasste
Planung kann der Gemeinde die Chance gegeben werden, dieses Problem künftig zu
vermeiden.
Der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im
Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT Sammatz wird fortgeschrieben.