Sitzung: 23.06.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 2/0050/2020
Sachverhalt:
Historie
Die Wasserverband
Dannenberg-Hitzacker kAöR ist seit Herbst 2018 Eigentümerin des Hallenbades in
Dannenberg (Elbe). Ziel der Eigentumsübernahme war und ist u.a. die Sanierung
und Modernisierung des sich mittlerweile im 43. Betriebsjahr befindlichen
Hallenbades, da dieses sonst in absehbarer Zeit geschlossen werden müsste.
Im Rahmen der
Sanierung und Modernisierung sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
Austausch
Elektrotechnik/Ersatz Lüftungssystem/Einbau Wärmerückgewinnungsanlage/Erneuerung
Isolierverglasung/Neubau Hartschaumgefälledach/Sanierung Heizung, Sanitär,
Fliesen, Umkleiden, Wasseraufbereitung, Hydraulik, Beton/Schaffung von
Barrierefreiheit.
Förderung durch ein Bundesprogramm
Im August 2018
wurde der finanzielle Aufwand hierfür mit 2.240.000 Euro errechnet. Die
Förderung beträgt bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage (durch die Teilnahme der
Samtgemeinde am Zukunftsvertrag kann diese vorausgesetzt werden) 90 %, so dass
Eigenmittel der Samtgemeinde in Höhe von 224.000 Euro erforderlich sind. Der
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 21.08.2018 beschlossen,
sich mit dieser Maßnahme an dem Förderprogramm zu beteiligen. Bei diesem
Förderprogramm wäre die Samtgemeinde Zuwendungsempfängerin und würde die Mittel
im Rahmen einer Investitionsförderung an die kAöR weitergeben.
Im Jahr 2019 wurde
bekannt, dass dieses Förderprogramm vielfach überzeichnet ist. Die Mittel
wurden mittlerweile aufgestockt und das Programm verlängert. Die bisher
gestellten Anträge verbleiben im Auswahlverfahren, so dass es hier noch eine
theoretische Möglichkeit der Förderung gibt.
Förderung durch ein Landesprogramm
Auch das Land
Niedersachsen hat im Jahr 2019 ein Programm zur Förderung des Sportstättenbaus
aufgelegt. Im Gegensatz zum Bundesprogramm wäre hier die kAöR selbst
Zuwendungsempfängerin. Die Förderung beträgt 40%, höchstens jedoch 1.000.000
Euro.
Da in 2019 noch
nicht absehbar war, was mit dem vorstehend geschilderten Förderprogramm des
Bundes passieren wird, die erforderlichen Maßnahmen am Hallenbad aber immer
dringender werden, haben sich am 02.09.2019 die Vorsitzenden der Fraktionen im
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue verschiedene Alternativen für die Sanierung und
Modernisierung des Hallenbades vom Vorstand der kAöR, Dr. Horchelhahn,
vorstellen lassen und waren einhellig der Auffassung, dass aus Gründen der
Zukunftssicherheit des Hallenbades nur eine allumfassende Lösung in Frage käme.
Außerdem solle versucht werden, mit diesen Maßnahmen in das Förderprogramm des
Landes zu kommen. Die Kosten für diese umfassende Sanierung und Modernisierung
wurde aktualisiert und betragen nunmehr 2.474.500 Euro. Bei einer
Höchstförderung von 40% = 989.900 Euro würde der Eigenanteil 1.484.600 Euro
betragen, der durch die kAöR über eine Kreditaufnahme zu finanzieren wäre.
Da hier die kAöR
Zuwendungsempfängerin wäre, hat der Verwaltungsrat der kAöR hat in seiner
Sitzung am 17.12.2019 diese Maßnahme in den Wirtschafts-und Finanzplan 2020 bis
2024 aufgenommen.
Die aus der
Kreditaufnahme resultierenden Folgekosten aus Zins-und Tilgung können aus dem
Betrieb des Hallenbades nicht finanziert werden und würden die Verluste des
Bades erheblich erhöhen.
Durchführung der Maßnahme ohne Förderung
Aufgrund der
bekannten Dringlichkeit dieser Maßnahme muss versucht werden, diese auch ohne
Förderung durchzuführen, d.h. die kompletten Kosten müssten durch eine
Kreditaufnahme finanziert werden. Für die daraus resultieren Folgekosten gilt
das Vorstehende.
Mögliche Finanzierungsalternativen
a) Förderung durch ein Bundesprogramm
Aufgrund der aktualisierten Baukosten in Höhe von 2.474.500 Euro erhöht
sich der Eigenanteil gegenüber dem Antrag aus 2018 von 224.000 Euro auf 458.500
Euro. Hierfür müsste die Samtgemeinde einen Kredit aufnehmen. Bei einem letzten
bekannten Zinssatz von 0,7% entstehen Zinsen in Höhe von rd. 3.200 Euro/Jahr.
Dazu kommt die Differenz aus Sonderpostenauflösung und Abschreibungen von rd.
1.530 Euro/Jahr.
b) Förderung durch ein Landesprogramm
Die Finanzierung des Eigenanteils von 1.484.600 Euro durch eine
Kreditaufnahme der kAöR verursacht Zinsen bei einem bekannten Zinssatz von 1,1%
von rd. 16.330 Euro/Jahr und Tilgungsleistungen bei einer Laufzeit von 30
Jahren von rd. 49.490 Euro/Jahr, zusammen rd. 65.820 Euro.
Es bestünde auch die Möglichkeit, dass die Kreditaufnahme durch die
Samtgemeinde erfolgt und diese den Betrag als Investitionszuschuss an die kAöR
weitergibt. Die Zinsen bei einem Zinssatz von 0,7% betrügen rd. 10.390 Euro.
Anstelle der Tilgung kommt hier die Abschreibung hinzu, die bei einem Zeitraum
von 30 Jahren ebenfalls 49.490 Euro/Jahr beträgt, zusammen also 59.880 Euro.
c) Durchführung der Maßnahme ohne Förderung
Die komplette Finanzierung erfolgt durch eine Kreditaufnahme in Höhe von
2.474.500 Euro. Bei den vorstehend genannten Zinssätzen und Laufzeiten ergeben
sich Folgekosten bei der kAöR als Kreditnehmerin in Höhe von rd. 109.705
Euro/Jahr (27.220 Euro Zinsen und 82.485 Euro Tilgung).
Bei einer Kreditaufnahme durch die Samtgemeinde reduzieren sich diese
auf 99.785 Euro (17.300 Euro Zinsen und 82.485 Euro Abschreibung).
Vor allem die
Alternativen b) und c) haben erhebliche Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
der Samtgemeinde und den erforderlichen Haushaltsausgleich in den kommenden
Jahren. Da das Hallenbad in Dannenberg (Elbe) nicht nur als Einzugsbereich die
Stadt Dannenberg (Elbe) sondern große Teile des Gebietes der Samtgemeinde
umfasst, sollte die Finanzierung dieser Mehraufwendungen auf eine möglichst
breite Basis gestellt werden.
Weitere Vorgehensweise
Da der Beginn der Sanierungs-
und Modernisierungsarbeiten möglichst früh beginnen soll, aber gleichzeitig
aufgrund der hohen Investitionssumme sich die Möglichkeit einer Förderung nicht
verbaut werden darf, wird kurzfristig ermittelt, ob es die Möglichkeit eines
vorzeitigen Investitionsbeginnes bei beiden Förderprogrammen gibt. Evtl.
erforderliche Anträge werden dann gestellt.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue finanziert die Sanierung und Modernisierung des Hallenbades in
Dannenberg (Elbe) durch die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 458.500 Euro
und den daraus resultierenden Folgeaufwendungen von rd. 4.730 Euro/Jahr, sofern
es die beantragte Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Höhe von 2.016.000
Euro gibt,
alternativ durch
die Übernahme des Eigenanteils von bis zu 2.474.500 Euro und der daraus
resultierenden Folgeaufwendungen von bis zu 99.785 Euro/Jahr, sofern es keine
bzw. eine Förderung aus dem Programm zur Förderung des Sportstättenbaus des
Landes Niedersachsen gibt.
SgBgm Meyer schildert den Sachverhalt und erläutert, dass noch keine Entscheidung im Hinblick auf eine Förderung vorliegt. Beim Bundesprogramm ist seinerzeit eine andere Kommune berücksichtigt worden, hier ist die Aussicht auf eine weitere Förderung des Hallenbades Dannenberg/E. als sehr gering einzustufen.
Für eine Förderung durch das Landesprogramm ist der entsprechende Antrag bereits gestellt und nochmal modifiziert worden. Eine Entscheidung liegt hier allerdings noch nicht vor. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die Mittel für das Landesförderprogramm im Rahmen des kommunalen Rettungsschirmes nochmals aufgestockt worden sind, so dass hier eine realistische Chance auf eine Förderung besteht.
In diesem Zusammenhang informiert SgBgm Meyer darüber, dass in dem kommunalen Rettungsschirm vorgesehen ist, u.a. auch entsprechend der regionalisierten Mai-Steuerschätzung Gewerbesteuerausfälle zu erstatten. Es wird zudem eine Stützung des kommunalen Finanzausgleiches geben. Des Weiteren soll es auch Erstattungen für allgemeine Ausnahmefälle geben. So besteht die Möglichkeit in kommenden Jahren mit einem ausgeglichenen Haushalt arbeiten zu können.
Die Corona-bedingten Ausgaben sind im Haushalt gesondert darzustellen und sollen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht beeinträchtigen.
Der Fachausschuss und der Samtgemeindeausschuss haben entsprechend des Verwaltungsvorschlages empfohlen. SgBgm Meyer bittet den Samtgemeinderat, sich der Empfehlung der Ausschüsse anzuschließen.
Rh Siebolds fragt an, ob es eine zweite Auflage des Bundesprogrammes geben wird und ob bekannt sei, in wie weit das Landesprogramm bereits überzeichnet ist.
SgBgm Meyer kann zu einer zweiten Runde des Bundesprogrammes noch keine Aussage treffen, hier gibt es noch keine weiteren Erkenntnisse zu. Es ist noch unklar, ob der Bund weitere eigene Mittel bereitstellt oder möglicherweise diese an die Länder weiterreicht.
Eine Überzeichnung des Landesprogrammes wird es geben, jedoch besteht durch die jetzige Aufstockung der Mittel eine erhöhte Chance, diese akquirieren zu können.
Rh Herzog stellt klar, dass er ein großes Interesse an einer Sanierung und damit auch am Erhalt des Hallenbades hat. In zurückliegenden Jahren stand das Hallenbad immer wieder auf der Sparliste des Landkreises. Insbesondere seine Fraktion hat alles versucht, dieses zu verhindern.
Das Hallenbad ist nicht nur für die Stadt Dannenberg /E. bedeutend, sondern über die Stadtgrenzen hinaus auch für die umliegenden Kommunen und die Samtgemeinde.
Trotzdem ist die jetzige Entscheidung nicht einfach.
Vor dem Hintergrund der möglicherweise anfallenden Gesamtkosten, ist die Belastung für die künftigen Jahre zu betrachten. Dennoch hält er die Aussagen, das die Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie trotzdem finanziell leistungsfähig bleiben können, für belastbar. Auch die Aussicht auf eine Erstattung von Gewerbesteuerausfällen ist positiv zu werten. Marode Infrastrukturen gilt es zeitnah in Angriff zu nehmen.
Dennoch sollte mit Vorsicht vorgegangen werden, Projekte sollten kritisch geprüft werden.
Auch wenn die Aussicht auf eine Landesförderung ziemlich optimistisch klingt, so bleibt dennoch ein Restrisiko, hier nicht berücksichtigt zu werden. Eine dann möglicherweise komplette Eigenfinanzierung mit einem Volumen von ca. 2,5 Mio € ist seiner Meinung nach nicht ohne weiteres tragfähig.
Er fragt an, wie marode das Hallenbad tatsächlich ist. Gibt es die Möglichkeit, noch eine gewisse Zeit abzuwarten, ob eine Förderung tatsächlich eintritt oder möglicherweise aufgrund der neuesten Entwicklungen weitere Möglichkeiten für finanzschwache Kommunen angeboten werden.
Er plädiert dafür, sich, wenn möglich, noch die Zeit zu nehmen, um vielleicht den Eigenanteil minimieren zu können.
Dr. Horchelhahn führt dazu aus, dass das Förderprogramm des Landes derzeit ein Volumen von ca. 100 Mio € hat. Nunmehr ist das Programm um ca. 62 Mio € aufgestockt worden. Diese werden verteilt auf die Jahre 2019 – 2022. Derzeit sind ca. 20 Mio im Jahr 2019 geflossen. Wenn die 62 Mio auf die Jahre 2020-2022 verteilt werden, kommen zu den verbliebenen 80 Mio für 2020 nochmal ca. 20 Mio aus der Aufstockung wieder hinzu, so dass davon auszugehen ist, dass derzeit 100 Mio € verfügbar sind.
Es kann zum weiteren Fortbestehen des Hallenbades keine konkrete Aussage getroffen werden. Es gibt derartig marode Stellen, die jederzeit zu einer kompletten Schließung des Bades führen könnten. Beispielsweise ist das Dach so undicht, dass es bereits an mehreren Stellen durchregnet. Es ist nicht erkennbar, dass es nur eine Leckstelle gibt, die repariert werden kann, sondern es ist einfach der altersbedingte Zustand der Materialien, der die Angelegenheit zusehends schwieriger macht. Zudem ist die Elektrik sehr veraltet.
Seit geraumer Zeit wird bereits abgewartet. Mit jeder Saison werden die Probleme größer. Ein möglicher Beginn mit Sanierungsarbeiten steht dem Förderprogramm entgegen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
Um mögliche Förderungen nicht zu gefährden, sollte hier nunmehr eine Entscheidung getroffen werden.
Dr. Horchelhahn bittet den Rat, wohlwollend zu entscheiden und im negativen Fall eine Eigenfinanzierung vorzunehmen. Er weist daraufhin, das Hallenbad nicht isoliert zu betrachten. Wenn dieses schließen müsse, dann wirkt sich das auch auf die Freibäder in Dannenberg/E. und Hitzacker/E. aus. Die Gefährdung betrifft in erster Linie das Personal, welches dann nur noch in der Freibadsaison beschäftigt werden kann. Personal nur saisonweise zu bekommen gestaltet sich ebenfalls sehr schwierig.
Rh Siemke stimmt den Aussagen von Rh Herzog zu.
Seiner Meinung nach sind die drei Möglichkeiten, die im Sachverhalt aufgeführt sind zu betrachten.
Die erste Möglichkeit, Förderung über das Bundesprogramm, fällt seiner Ansicht nach weg, da eine Förderung derzeit nicht in Aussicht steht.
Die zweite Variante geht von einer Eigenfinanzierung in Höhe von ca. 1,5 Mio € aus, sollte es zu einer Förderung durch Landesprogramm kommen.
Die dritte Möglichkeit, eine komplette Eigenfinanzierung in Höhe von 2,5 Mio € kann seiner Meinung nach in vielerlei Hinsicht derzeit niemand verantworten.
Er spricht sich daher dafür aus, über einen Kompromissvorschlag nachzudenken.
Er schlägt vor, zunächst einen Beschluss über die zweite Variante zu fassen. Eine mögliche Förderung über das Landesprogramm sollte zunächst abgewartet werden.
Sollten sich zwischenzeitlich unaufschiebbare Maßnahmen ergeben, die Gefahr für Leib und Leben bedeuten würden, so sind diese gesondert durchzuführen und dementsprechend zu finanzieren. Weitere Fördermöglichkeiten sollten zudem ausgelotet werden.
Auf die angekündigten Rettungsschirme möge man sich nicht verlassen, konkrete Zusagen liegen noch nicht vor. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Haushaltssituation wesentlich verbessert.
Rh Bodendieck schließt sich dem Vorschlag von Rh Siemke an. Eine komplette Sanierung mit eigenen Mitteln hält er für nicht finanzierbar. Die zusätzlichen jährlichen Kosten müssen irgendwo anders wieder eingespart werden.
Rh Siebolds merkt an, dass die Debatte um das Hallenbad seit langem geführt wird. Es bleibt festzuhalten, dass es sich hierbei nicht um ein Spaßbad handelt, sondern um ein Bad mit großer Relevanz, in dem u.a. auch Schwimmunterricht durchgeführt wird und es daher zur Daseinsvorsorge zählt. Bisher sei man immer davon ausgegangen, dass eine Förderung gewährt wird. Die Empfehlungen sind daher durch den Fachausschuss entsprechend abgegeben worden. Jedoch zwingt ihn die derzeitige ungewissen Lage zur Vorsicht. Aufgrund der unklaren Finanzierung, auch im Hinblick auf die noch nicht vorliegende Förderzusage, kann er dem Kompromissvorschlag folgen und spricht sich für eine Zustimmung zur Variante 2 aus. Zusätzlich sollte festgelegt werden, dass sicherheitsrelevante Maßnahmen durchzuführen sind. Die Förderungsmöglichkeiten sollten dann auf das verbleibende, immer noch große Volumen, ausgerichtet werden.
Dem schließt sich auch die Gruppe UWG/FDP an.
Stellv. SgBgm Hanke erläutert, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes nicht realisierbar ist.
Aus diesem Grund kann den Vorschlägen von Rh Herzog und Rh Siemke zugestimmt werden.
Antrag Rh Herzog /
Rh Siemke:
Abstimmung über die im Sachverhalt genannte Variante b)
Ergänzung: Der Wasserverband wird aufgefordert, sicherheitsrelevante Maßnahmen zu benennen, die einer sofortigen Umsetzung bedürfen. Hierfür sind die Kosten zu ermitteln. Die Maßnahmen sind umgehend durchzuführen. Der Antrag auf Förderung ist um diese Maßnahmen zu kürzen und entsprechend zu korrigieren.
Kämmerer Kern weist daraufhin, dass der Samtgemeinderat durchaus die Variante zwei beschließen kann, die die Finanzierung eines Eigenanteils von ca. 1,5 Mio € bei Förderung durch ein Landesprogramm beinhaltet. Der Eigenanteil ist ein Investitionszuschuss, der dem Wasserverband gewährt wird. Dieser wird durch die Samtgemeinde kreditfinanziert und ist für 30 Jahre mit jährlich ca. 60.000 € abzutragen.
Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, auch die von Notmaßnahmen, obliegt dem Wasserverband. Sollte der Wasserverband dafür weitere Mittel von der Samtgemeinde benötigen, so können diese ebenso durch einen Investitionszuschuss gewährt werden, hierüber hat der SgRat jedoch gesondert zu entscheiden.
Stellv. RV Thiele fasst den zu beschließenden Inhalt nochmal zusammen.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a) Die Samtgemeinde Elbtalaue finanziert die
Sanierung und Modernisierung des Hallenbades in Dannenberg (Elbe) durch die
Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 1.484.600 Euro in Verbindung mit der
Förderung durch das Landesprogramm.
b) Der Wasserverband wird gebeten, bei Bedarf
weitere Investitionszuschüsse zu beantragen.