Sitzung: 06.07.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Vorlage: 30/0134/2020
Sachverhalt
siehe Protokoll VAH vom 15.06.2020
Es liegen zwei
unterschiedliche Anträge zum gleichen Thema vor, die in einer
Beschlussempfehlung zusammengefasst wurden.
Beschlussvorschlag des VAH (mehrheitlich
empfohlen) v. 15.06.2020:
Bezugnehmend auf den Stadtratsbeschluss der Stadt Hitzacker
(Elbe) vom 24.09.2018 gelten als Leitlinien für die ökologische Bewirtschaftung
des Jeetzelufers im Stadtbereich der Stadt Hitzacker (Elbe) nach Beschluss
dieses Antrags:
-
Für
den Hochwasserschutz ist eine regelmäßige Mahd nicht notwendig (lt. Aussage von
Herrn Jaensch vom NLWKN)
-
Ziel
ist, den Bereich des Jeetzelufers im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe)
zunächst dem natürlichen Wachstum zu überlassen und zu beobachten, wie sich
Pflanzengesellschaften entwickeln.
-
Der
vorhandene Pflanzenbestand soll im Sommer dokumentiert werden und es wird
danach entschieden, was neu gesät oder bepflanzt werden soll.
-
Auf
keinen Fall soll vor Ende August gemäht werden. Wenn gemäht wird, sollen immer
nur kleine Flächen gemäht werden.
-
Der
Zustand des Jeetzelufers wird regelmäßig beobachtet und wenn nötig, werden
Pflegemaßnahmen durchgeführt.
-
Es
ist wichtig, dass – neben der ökologischen Vielfalt und Pflanzenwelt –
ebenfalls ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild des Jeetzelufers erhalten
bleibt.
-
Im
Herbst 2020 findet eine Bestandsaufnahme statt. Auf der Basis können ggfs. die
Leitlinien angepasst werden.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt für die Nutzung und Bewirtschaftung der Jeetzel (Abschnitt Drawehnertorbrücke bis Siel) in seinem Zuständigkeitsbereich die folgenden Leitlinien:
-
Die
im städtischen Besitz befindlichen Uferflächen werden im Sinne des
Ratsbeschlusses zur ökologischen Bewirtschaftung städtischer Grünflächen
extensiv bewirtschaftet und es wird dafür geworben auch benachbarte Grünflächen
mit einzubeziehen.
-
Die
Anpflanzung neuer bzw. Nachpflanzung gefällter oder zu fällender Bäume an den
Uferflächen wird aktiv gefördert
-
Die
Schiffbarkeit des Jeetzelabschnitts zwischen Drawehnertorbrücke und dem Sielbauwerk
bleibt für die ortsüblichen Wasserfahrzeuge durch Sicherstellung von
entsprechenden Durchfahrungshöhen und -breiten gewährleistet.
-
Die
Stadt Hitzacker (Elbe) setzt sich dafür ein, dass weiterhin Liegeplätze für
Wasserfahrzeuge zwischen Drawehnertorbrücke und Siel vorgehalten werden, über
deren Vergabe sie auch verfügen kann.
-
Das
Anlegen von Elbflusskreuzfahrtschiffen sowie von touristischen Fahrgastschiffe
bleibt gewährleistet.
-
Die
ggf. notwendige Instandsetzung
(Sanierung bzw. Teilneubau) erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren
Schiffbarkeit der Jeetzel nach Möglichkeit barrierefrei und soll durch
Einbeziehung zuständiger Behörden wie z.B. des Denkmalschutzes entsprechend dem
Stadtbild geplant und ausgeführt werden.
Stellv. Bgm’in Laudel-Voigt
ergänzt dazu, dass Frau Kahl (Biosphärenreservatsverwaltung) eine erste
Begutachtung vorgenommen habe und sich eine Vielfalt von Pflanzen angesiedelt
habe, die für Insekten wertvoll seien. Es seien Wildbienen gesichtet worden,
die sehr selten in Niedersachsen wären und auf Fotos dokumentiert wären.
Rh Weiss ergänzt, wie wichtig die ökologische Bewirtschaftung der Jeetzelufer
seien, die zur Förderung der Artenvielfalt beitrügen.
Rh Flindt hält die
gestellten Anträge für überflüssig. Der Sinn erschließe sich ihm nicht, es sei
nichts Konkretes. Es handele sich um ein
Gewässer 1. Ordnung mit den gesetzlichen Vorgaben.
Außerdem sei der
letzte Absatz fehlerhaft und für ihn nicht nachvollziehbar.
Er werde deshalb
dem Antrag nicht zustimmen.
Rh Weiss ergänzt,
dass in den letzten Satz nach dem Wort „Instandsetzung“ die Worte „des
Hiddostegs“ eingefügt werden müssen und bittet um Änderung.
Er beantragt
getrennte Abstimmung zu beiden Anträgen.
Abstimmung des StRH
darüber, dass getrennt abgestimmt wird :
13 Ja
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden geänderten
Beschluss:
Bezugnehmend auf den Stadtratsbeschluss der Stadt Hitzacker
(Elbe) vom 24.09.2018 gelten als Leitlinien für die ökologische Bewirtschaftung
des Jeetzelufers im Stadtbereich der Stadt Hitzacker (Elbe) nach Beschluss
dieses Antrags:
-
Für
den Hochwasserschutz ist eine regelmäßige Mahd nicht notwendig (lt. Aussage von
Herrn Jaensch vom NLWKN)
-
Ziel
ist, den Bereich des Jeetzelufers im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe)
zunächst dem natürlichen Wachstum zu überlassen und zu beobachten, wie sich
Pflanzengesellschaften entwickeln.
-
Der
vorhandene Pflanzenbestand soll im Sommer dokumentiert werden und es wird
danach entschieden, was neu gesät oder bepflanzt werden soll.
-
Auf
keinen Fall soll vor Ende August gemäht werden. Wenn gemäht wird, sollen immer
nur kleine Flächen gemäht werden.
-
Der
Zustand des Jeetzelufers wird regelmäßig beobachtet und wenn nötig, werden
Pflegemaßnahmen durchgeführt.
-
Es
ist wichtig, dass – neben der ökologischen Vielfalt und Pflanzenwelt –
ebenfalls ei- optisch ansprechendes Erscheinungsbild des Jeetzelufers erhalten
bleibt.
-
Im
Herbst 2020 findet eine Bestandsaufnahme statt. Auf der Basis können ggfs. die
Leitlinien angepasst werden.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt für die
Nutzung und Bewirtschaftung der Jeetzel (Abschnitt Drawehnertorbrücke bis Siel)
in seinem Zuständigkeitsbereich die folgenden Leitlinien:
-
Die
im städtischen Besitz befindlichen Uferflächen werden im Sinne des
Ratsbeschlusses zur ökologischen Bewirtschaftung städtischer Grünflächen extensiv
bewirtschaftet und es wird dafür geworben auch benachbarte Grünflächen mit
einzubeziehen.
-
Die
Anpflanzung neuer bzw. Nachpflanzung gefällter oder zu fällender Bäume an den
Uferflächen wird aktiv gefördert
-
Die
Schiffbarkeit des Jeetzelabschnitts zwischen Drawehnertorbrücke und dem
Sielbauwerk bleibt für die ortsüblichen Wasserfahrzeuge durch Sicherstellung
von entsprechenden Durchfahrungshöhen und -breiten gewährleistet.
-
Die
Stadt Hitzacker (Elbe) setzt sich dafür ein, dass weiterhin Liegeplätze für Wasserfahrzeuge
zwischen Drawehnertorbrücke und Siel vorgehalten werden, über deren Vergabe sie
auch verfügen kann.
-
Das
Anlegen von Elbflusskreuzfahrtschiffen sowie von touristischen Fahrgastschiffe
bleibt gewährleistet.
-
Die
ggf. notwendige Instandsetzung des Hiddostegs
(Sanierung bzw. Teilneubau) erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren
Schiffbarkeit der Jeetzel nach Möglichkeit barrierefrei und soll durch
Einbeziehung zuständiger Behörden wie z.B. des Denkmalschutzes entsprechend dem
Stadtbild geplant und ausgeführt werden.
Abstimmung über den
Antrag der „Blühgruppe“ (Teil 1 ):
12 Ja 1 Nein
-
Abstimmung über den
Antrag der „Gruppe Hitzacker“ (Teil 2)
mit der Ergänzung „des Hiddostegs“ im letzten Absatz:
-
10 Ja 1 Nein 1
Enthaltung
Geändert beschlossen