Beschluss: Geändert beschlossen

Sachverhalt siehe Protokoll VAH vom 15.06.2020

 

Es liegen zwei unterschiedliche Anträge zum gleichen Thema vor, die in einer Beschlussempfehlung zusammengefasst wurden.

Beschlussvorschlag des VAH (mehrheitlich empfohlen) v. 15.06.2020:

Bezugnehmend auf den Stadtratsbeschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) vom 24.09.2018 gelten als Leitlinien für die ökologische Bewirtschaftung des Jeetzelufers im Stadtbereich der Stadt Hitzacker (Elbe) nach Beschluss dieses Antrags:

-          Für den Hochwasserschutz ist eine regelmäßige Mahd nicht notwendig (lt. Aussage von Herrn Jaensch vom NLWKN)

-          Ziel ist, den Bereich des Jeetzelufers im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) zunächst dem natürlichen Wachstum zu überlassen und zu beobachten, wie sich Pflanzengesellschaften entwickeln.

-          Der vorhandene Pflanzenbestand soll im Sommer dokumentiert werden und es wird danach entschieden, was neu gesät oder bepflanzt werden soll.

-          Auf keinen Fall soll vor Ende August gemäht werden. Wenn gemäht wird, sollen immer nur kleine Flächen gemäht werden.

-          Der Zustand des Jeetzelufers wird regelmäßig beobachtet und wenn nötig, werden Pflegemaßnahmen durchgeführt.

-          Es ist wichtig, dass – neben der ökologischen Vielfalt und Pflanzenwelt – ebenfalls ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild des Jeetzelufers erhalten bleibt.

-          Im Herbst 2020 findet eine Bestandsaufnahme statt. Auf der Basis können ggfs. die Leitlinien angepasst werden.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt für die Nutzung und Bewirtschaftung der Jeetzel (Abschnitt Drawehnertorbrücke bis Siel) in seinem Zuständigkeitsbereich die folgenden Leitlinien:

 

-          Die im städtischen Besitz befindlichen Uferflächen werden im Sinne des Ratsbeschlusses zur ökologischen Bewirtschaftung städtischer Grünflächen extensiv bewirtschaftet und es wird dafür geworben auch benachbarte Grünflächen mit einzubeziehen.

-          Die Anpflanzung neuer bzw. Nachpflanzung gefällter oder zu fällender Bäume an den Uferflächen wird aktiv gefördert

-          Die Schiffbarkeit des Jeetzelabschnitts zwischen Drawehnertorbrücke und dem Sielbauwerk bleibt für die ortsüblichen Wasserfahrzeuge durch Sicherstellung von entsprechenden Durchfahrungshöhen und -breiten gewährleistet.

-          Die Stadt Hitzacker (Elbe) setzt sich dafür ein, dass weiterhin Liegeplätze für Wasserfahrzeuge zwischen Drawehnertorbrücke und Siel vorgehalten werden, über deren Vergabe sie auch verfügen kann.

-          Das Anlegen von Elbflusskreuzfahrtschiffen sowie von touristischen Fahrgastschiffe bleibt gewährleistet.

-          Die ggf. notwendige Instandsetzung  (Sanierung bzw. Teilneubau) erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren Schiffbarkeit der Jeetzel nach Möglichkeit barrierefrei und soll durch Einbeziehung zuständiger Behörden wie z.B. des Denkmalschutzes entsprechend dem Stadtbild geplant und ausgeführt werden.

 

 

 

Stellv. Bgm’in Laudel-Voigt ergänzt dazu, dass Frau Kahl (Biosphärenreservatsverwaltung) eine erste Begutachtung vorgenommen habe und sich eine Vielfalt von Pflanzen angesiedelt habe, die für Insekten wertvoll seien. Es seien Wildbienen gesichtet worden, die sehr selten in Niedersachsen wären und auf Fotos dokumentiert wären.

Rh Weiss ergänzt, wie wichtig die ökologische Bewirtschaftung der Jeetzelufer seien, die zur Förderung der Artenvielfalt beitrügen.

 

Rh Flindt hält die gestellten Anträge für überflüssig. Der Sinn erschließe sich ihm nicht, es sei nichts Konkretes.  Es handele sich um ein Gewässer 1. Ordnung mit den gesetzlichen Vorgaben.

Außerdem sei der letzte Absatz fehlerhaft und für ihn nicht nachvollziehbar.

Er werde deshalb dem Antrag nicht zustimmen.

 

Rh Weiss ergänzt, dass in den letzten Satz nach dem Wort „Instandsetzung“ die Worte „des Hiddostegs“ eingefügt werden müssen und bittet um Änderung.

 

Er beantragt getrennte Abstimmung zu beiden Anträgen.

 

Abstimmung des StRH darüber, dass getrennt abgestimmt wird :

13 Ja

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden geänderten

 

 

 


Beschluss:
Bezugnehmend auf den Stadtratsbeschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) vom 24.09.2018 gelten als Leitlinien für die ökologische Bewirtschaftung des Jeetzelufers im Stadtbereich der Stadt Hitzacker (Elbe) nach Beschluss dieses Antrags:

-          Für den Hochwasserschutz ist eine regelmäßige Mahd nicht notwendig (lt. Aussage von Herrn Jaensch vom NLWKN)

-          Ziel ist, den Bereich des Jeetzelufers im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) zunächst dem natürlichen Wachstum zu überlassen und zu beobachten, wie sich Pflanzengesellschaften entwickeln.

-          Der vorhandene Pflanzenbestand soll im Sommer dokumentiert werden und es wird danach entschieden, was neu gesät oder bepflanzt werden soll.

-          Auf keinen Fall soll vor Ende August gemäht werden. Wenn gemäht wird, sollen immer nur kleine Flächen gemäht werden.

-          Der Zustand des Jeetzelufers wird regelmäßig beobachtet und wenn nötig, werden Pflegemaßnahmen durchgeführt.

-          Es ist wichtig, dass – neben der ökologischen Vielfalt und Pflanzenwelt – ebenfalls ei- optisch ansprechendes Erscheinungsbild des Jeetzelufers erhalten bleibt.

-          Im Herbst 2020 findet eine Bestandsaufnahme statt. Auf der Basis können ggfs. die Leitlinien angepasst werden.

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt für die Nutzung und Bewirtschaftung der Jeetzel (Abschnitt Drawehnertorbrücke bis Siel) in seinem Zuständigkeitsbereich die folgenden Leitlinien:

 

-          Die im städtischen Besitz befindlichen Uferflächen werden im Sinne des Ratsbeschlusses zur ökologischen Bewirtschaftung städtischer Grünflächen extensiv bewirtschaftet und es wird dafür geworben auch benachbarte Grünflächen mit einzubeziehen.

-          Die Anpflanzung neuer bzw. Nachpflanzung gefällter oder zu fällender Bäume an den Uferflächen wird aktiv gefördert

-          Die Schiffbarkeit des Jeetzelabschnitts zwischen Drawehnertorbrücke und dem Sielbauwerk bleibt für die ortsüblichen Wasserfahrzeuge durch Sicherstellung von entsprechenden Durchfahrungshöhen und -breiten gewährleistet.

-          Die Stadt Hitzacker (Elbe) setzt sich dafür ein, dass weiterhin Liegeplätze für Wasserfahrzeuge zwischen Drawehnertorbrücke und Siel vorgehalten werden, über deren Vergabe sie auch verfügen kann.

-          Das Anlegen von Elbflusskreuzfahrtschiffen sowie von touristischen Fahrgastschiffe bleibt gewährleistet.

-          Die ggf. notwendige Instandsetzung des Hiddostegs  (Sanierung bzw. Teilneubau) erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren Schiffbarkeit der Jeetzel nach Möglichkeit barrierefrei und soll durch Einbeziehung zuständiger Behörden wie z.B. des Denkmalschutzes entsprechend dem Stadtbild geplant und ausgeführt werden.

Abstimmung über den Antrag der „Blühgruppe“ (Teil 1 ):

12 Ja      1 Nein

-           

Abstimmung über den Antrag der „Gruppe Hitzacker“ (Teil 2)  mit der Ergänzung „des Hiddostegs“ im letzten Absatz:

 

-          10 Ja     1 Nein   1 Enthaltung
Geändert beschlossen