Sitzung: 06.07.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 31/0404/2019
FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.
sh. auch VAH-Protokoll vom 11.11.2019
Bezüglich einer
Wegsperrung zwischen Wietzetze und Drethem gibt es seit geraumer Zeit
Schwierigkeiten.
Es wurde immer
wieder versucht, Verhandlungen zu führen, um den Weg nicht verlegen zu müssen.
Bereits im Juni
2002 hat ein Grenztermin stattgefunden und eine Vermessung für den geplanten
neuen Wegverlauf wurde durchgeführt.
Warum es damals
nicht zu einem Ankauf bzw. zu der Verlegung des Weges gekommen ist, kann aus
den Akten leider nicht mehr nachvollzogen werden.
Da die Probleme mit
dem Weg immer noch bestehen, soll die Wegverlegung nun durchgeführt werden.
Dafür müssten die
Stadt Hitzacker (Elbe), sowie die Gemeinde Neu Darchau, die betroffenen
Flurstücke erwerben.
Die jetzigen
Eigentümer der betroffenen Flurstücke haben ihre Verkaufsbereitschaft erklärt.
Einer der
Eigentümer wird das Flurstück 15/2 der Flur 1 in der Gemarkung Sammatz an die
Gemeinde Neu Darchau verkaufen.
Im Gegenzug dazu
möchte dieser Eigentümer einen ehemaligen Graben von der Stadt Hitzacker (Elbe)
erwerben; Flurstück 226/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wietzetze.
Bei dem Graben
handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung.
Es handelt sich
nicht um ein Verbandsgewässer; die Unterhaltung liegt bei der Stadt Hitzacker
(Elbe).
In dem Graben ist
kein Wasser mehr vorhanden; er dient als „Grenzgraben“.
Der Interessent
möchte den Graben gerne erwerben, da er Eigentümer nebenliegender Flächen ist.
Der Kaufinteressent
hat der Stadt Hitzacker 0,50 € / m² angeboten.
Der
ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) verkauft das Flurstück 226/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wietzetze mit
einer Größe von 2.982 m² zu einem Preis von 0,50,- €/m² , somit insgesamt 1.491,- €.
Die Notarkosten
trägt der Käufer.
Nachtrag zur Vorlage
Bezugnehmend auf die Sitzung des VA Hitzacker am 14.10.2019
und das entsprechende Protokoll werden folgende Informationen zu der o.g.
Vorlage ergänzt:
Das Flurstück 195/2 der Flur 1 in der Gemarkung Wietzetze hat eine Größe von 213 m². Die Landwirtschaftskammer Hannover hat mitgeteilt, dass der Bodenrichtwert für dieses Gebiet bei ca. 0,30 €/m² liegt; je nach Bewuchs kann man von einem Grundstückspreis von ca. 1,00 €/m² - 1,20 €/m² ausgehen.
Außerdem wird festgehalten, dass in den Kaufvertrag für den Verkauf des Grabens die auflösende Bedingung aufgenommen wird, dass der Kaufvertrag nur wirksam wird, wenn das Flurstück 15/2 der Flur 1 in der Gemarkung Sammatz an die Gemeinde Neu Darchau , sowie das Flurstück 195/2, Flur 1 der Gemarkung Wietzetze an die Stadt Hitzacker (Elbe) verkauft wird und dadurch die Wegeverbindung zwischen Wietzetze und Drethem wieder hergestellt werden kann.
Die geänderte Empfehlung des VAH vom 11.11.2020
lautete:
Die Stadt Hitzacker
verkauft das Flst 226/1 in der Gemarkung Wietzetze mit einer Größe von 2.982
m². Der Erlös muss mindestens den
Kaufpreis für das zu erwerbende Grundstück Flurstück
195/2, Flur
1, Gemarkung Wietzetze abdecken,
ansonsten mindestens jedoch 1,20 € pro m² .
Die Notarkosten trägt der Käufer.
Außerdem wird in den Kaufvertrag für den Verkauf des Grabens die auflösende Bedingung aufgenommen, dass der Kaufvertrag nur wirksam wird, wenn das Flurstück 15/2 der Flur 1 in der Gemarkung Sammatz an die Gemeinde Neu Darchau , sowie das Flurstück 195/2, Flur 1 der Gemarkung Wietzetze an die Stadt Hitzacker (Elbe) verkauft wird und dadurch die Wegeverbindung zwischen Wietzetze und Drethem wieder hergestellt werden kann.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden geänderten
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
verkauft das Flst 226/1 in der Gemarkung Wietzetze mit einer Größe von 2.982
m². Der Erlös muss mindestens den
Kaufpreis für das zu erwerbende Grundstück Flurstück
195/2, Flur
1, Gemarkung Wietzetze abdecken,
ansonsten mindestens jedoch 1,20 € pro m² .
Die Notarkosten trägt der Käufer.
Außerdem wird in den Kaufvertrag für den Verkauf des Grabens die auflösende Bedingung aufgenommen, dass der Kaufvertrag nur wirksam wird, wenn das Flurstück 15/2 der Flur 1 in der Gemarkung Sammatz an die Gemeinde Neu Darchau , sowie das Flurstück 195/2, Flur 1 der Gemarkung Wietzetze an die Stadt Hitzacker (Elbe) verkauft wird und dadurch die Wegeverbindung zwischen Wietzetze und Drethem wieder hergestellt werden kann.