Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.  (sh. auch VAH-Protokoll vom 15.06.2020). 

 

Auf der Sportanlage „Hagener Weg“ befinden sich auf dem B-Platz 6 Flutlichtmasten. Auf diesen Flutlichtmasten sind insgesamt 8 Strahler (4 Einzel- und 2 Doppel-Strahler) installiert. Im Rahmen eines Angebotes durch die „avacon“ eine sog. Potentialanalyse für den Einsatz einer modernen LED Beleuchtung für die Sportanlage „Hagener Weg“ im Jahr 2017 durchgeführt. Aus dieser Analyse wurde seitens der „avacon“ darauf hingewiesen, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Beleuchtungsmodernisierung auf LED Technik aufgrund folgender Aspekte nicht wirtschaftlich ist:

  1. Zu geringe Nutzungszeiten des Sportplatzes unter Flutlichtbeleuchtung
  2. Vorhandene Beleuchtung ist noch (voll) funktionsfähig
  3. (derzeit) zu hohe Investitionskosten für die LED Flutlichtstrahler.

Aus diesem Grunde wurde zum dem Zeitpunkt der Überprüfung (2017) auf eine Erneuerung der Anlage verzichtet.

Aktuell haben sich die Nutzungszeiten und auch die hohen Investitionskosten nicht wesentlich verändert, jedoch gibt es derzeit große Probleme bei der Beschaffung von Leuchtmitteln für die vorhandenen Strahler. Nach Mitteilung der TSV Hitzacker gibt es keine Lieferanten mehr für die Leuchtmittel. Derzeit sind bei der TSV noch zwei Leuchtmittel vorhanden, jedoch muss bereits ein Leuchtmittel als Ersatz in der nächsten Zeit eingebaut werden. Durch ein örtliches Unternehmen wurde seitens der TSV versucht, weitere Leuchtmittel zu beschaffen, jedoch kam hier die Rückmeldung, dass das Produkt auf dem Markt nicht mehr verfügbar ist.

Ferner gibt es zurzeit die Möglichkeit Förderanträge zu stellen. Durch den Landessportbund wird eine Förderung von ca. 30 % und beim Bund über die Kommunalrichtlinie eine Förderung von ca. 25 % in Aussicht gestellt.

Bei einem geschätzten Auftrag von rd. 30.000 Euro liegt der Eigenanteil daher bei 13.500,00 Euro. Da für diese Maßnahme keine Mittel im Haushalt eingestellt sind, ist dieser Betrag außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Da es sich bei der Maßnahme um eine Investition handelt, kann die Deckung der Kosten aus den Einnahmen von Grundstücksverkäufen finanziert werden.

Als Anlage der Vorlage ist die Berechnung der Amortisationsdauer für die Anlage beigefügt.

 

Der VAH hat den u. g. Beschluss einstimmig empfohlen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

a)       Für die Sportanlage „Hagener Weg“ wird die Beschaffung und Installation von 8 LED-Flutlichtstrahler ausgeschrieben. Es werden Zuschüsse beim Landessportbund (voraussichtlich 30 %) und beim Bund über die Kommunalrichtlinie (voraussichtlich 25 %) beantragt. Sollten die Fördermittel nicht in der Höhe bewilligt werden, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.

b)      Es wird einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 30.000 Euro zugestimmt.