Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Die gegenwärtig festgelegte Ortsdurchfahrt der anliegenden K 18 befinden sich an den Ortsschildern für den Ort Breselenz (siehe Anlage I der Vorlage).

Die Zufahrten für die Sportplätze und die geplante Kultur- und Begegnungsstätte sowie KiTa liegen damit derzeit außerhalb der Ortsdurchfahrt.

 

Nach § 24 Nds. Straßengesetz dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrten längs der Landes- oder

Kreisstraßen

1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,

2. bauliche Anlagen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung, die über Zufahrten unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen, nicht errichtet werden.

 

Außerdem besteht derzeit noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h.

 

Daher sollte die Ortsdurchfahrtsgrenze hinter die Grundstücksauffahrten in Richtung Jameln verlegt werden (siehe Anlage I der Vorlage)

Die Verlegung würde spätestens nach Errichtung der Kultur- und Begegnungsstätte den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die tatsächliche Bebauung und Nutzung lassen für einen objektiven Verkehrsteilnehmer eine geschlossene Ortslage vermuten. Die zeitnah umzusetzende Planung wird den Eindruck einer geschlossenen Ortslage in näherer Zukunft noch verstärken.

 

Innerhalb der geschlossenen Ortslage würde die Geschwindigkeit auf 50km/h reduziert werden. Die Reduzierung wäre aufgrund des zunehmenden Zu- und Abgangsverkehr zur Kultur- und Begegnungsstätte sowie vor allem zur KiTa angebracht, zumal sowohl aus Richtung Zieleitz/Dobro als auch aus dem Altdorf Breselenz aufgrund des bestehenden Radweges eine gute Möglichkeit besteht, per Rad oder zu Fuß zu kommen.

 

Die Gemeinde übernimmt innerhalb der Ortslage die Straßenbaulast für Gehwege. Da kein Gehweg vorhanden ist, würden derzeit keine weiteren Kosten auf die Gemeinde zukommen.

 

Ohne weitere Aussprache beschließt der Rat der Gemeinde Jameln folgenden

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Jameln beantragt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Verlegung der Ortsdurchfahrt Breselenz hinter die Grundstücksauffahrten (Flurstück 34/3, Flur 1, Gemarkung Breselenz) in Richtung Jameln.