Sitzung: 27.05.2020 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0097/2020
Sachverhalt:
Am 16.12.2019 hat
der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan
(NVP) 2019 beschlossen.
Hierin ist u.a.
eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien
Bushaltestellen enthalten.
Diese
Prioritätenliste enthält 3 Stufen:
A = empfohlene
Umsetzung bis 2024
B = empfohlene
Umsetzung bis 2026
C = empfohlene
Umsetzung nach 2026
Die Bushaltestellen
der Gemeinde Jameln sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.
Unabhängig vom
Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die
Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.
Die Kosten für die
Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu
ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen
Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau
beziffert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Regel eine
Haltestelle auf beiden Seiten
der jeweiligen Straße umzubauen ist.
Die Errichtung der
barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert
werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das
jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021).
Der Rat der
Gemeinde Jameln kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu
barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden
Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende
Eigenmittel im Haushalt einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:
Derzeit noch nicht bezifferbar
Anlagen der Vorlage:
Prioritätenliste
Gemeinde Jameln
Die stellv. Bgm’innen Gröning
und Merke vertreten den Standpunkt, dass im Bereich der Hauptstraße Jameln eine
Bushaltestelle ausreichend sei. Da es an der Haltestelle „Jameln, Ort“ bereits
Querungshilfen und eine entsprechende Straßenverengung gebe, sollte diese
erhalten und die Haltestelle „Jameln, Abzw.Breese/Br.“ geschlossen werden.
Auf Nachfragen von Rh
Koopmann und Rh Thiele teilt FDL Beckmann mit, dass ein zweiseitiger Ausbau
nicht an jedem Standort notwendig sei. Gleiches gelte für das Errichten eines
Fahrgastunterstandes. Mindeststandard sei eine rollstuhlgerechte, gepflasterte
Fläche von 1,50 m x 1,50 m in einer Höhe von 18 cm über Straßenniveau sowie
eine Haltestellen-Beschilderung. An welchem Standort in welchem Umfang
ausgebaut werde, bleibe unter Beachtung des Mindeststandards, der Gemeinde
überlassen.
Der Rat der Gemeinde Jameln
fasst folgenden
Beschluss:
a)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schließung der Haltstelle „Jameln,
Abzw. Breese/Br.“ zu beantragen.
b)
Die Haltestelle „Jameln, Ort“ wird im Jahr 2024 barrierefrei ausgebaut.
Der Förderantrag ist rechtzeitig zu stellen.
c)
Die Beschlussfassung über den Umbau der Haltestellen in Kategorie B und
C erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.