Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Am 16.12.2019 hat der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan (NVP) 2019 beschlossen.

Hierin ist u.a. eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien Bushaltestellen enthalten.

Diese Prioritätenliste enthält 3 Stufen:

A = empfohlene Umsetzung bis 2024

B = empfohlene Umsetzung bis 2026

C = empfohlene Umsetzung nach 2026

 

Die Bushaltestellen der Gemeinde Jameln sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.

 

Unabhängig vom Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.

 

Die Kosten für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau  beziffert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.

 

Die Errichtung der barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021). 

 

Der Rat der Gemeinde Jameln kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende Eigenmittel im Haushalt einzuplanen.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

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Derzeit noch nicht bezifferbar

 

Anlagen der Vorlage:

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Prioritätenliste Gemeinde Jameln

 

Die stellv. Bgm’innen Gröning und Merke vertreten den Standpunkt, dass im Bereich der Hauptstraße Jameln eine Bushaltestelle ausreichend sei. Da es an der Haltestelle „Jameln, Ort“ bereits Querungshilfen und eine entsprechende Straßenverengung gebe, sollte diese erhalten und die Haltestelle „Jameln, Abzw.Breese/Br.“ geschlossen werden.

 

Auf Nachfragen von Rh Koopmann und Rh Thiele teilt FDL Beckmann mit, dass ein zweiseitiger Ausbau nicht an jedem Standort notwendig sei. Gleiches gelte für das Errichten eines Fahrgastunterstandes. Mindeststandard sei eine rollstuhlgerechte, gepflasterte Fläche von 1,50 m x 1,50 m in einer Höhe von 18 cm über Straßenniveau sowie eine Haltestellen-Beschilderung. An welchem Standort in welchem Umfang ausgebaut werde, bleibe unter Beachtung des Mindeststandards, der Gemeinde überlassen.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

a)       Die Verwaltung wird beauftragt, die Schließung der Haltstelle „Jameln, Abzw. Breese/Br.“ zu beantragen.

b)      Die Haltestelle „Jameln, Ort“ wird im Jahr 2024 barrierefrei ausgebaut. Der Förderantrag ist rechtzeitig zu stellen.

c)       Die Beschlussfassung über den Umbau der Haltestellen in Kategorie B und C erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.