Sitzung: 27.05.2020 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 31/0189/2020
Sachverhalt:
Zu A) Mit Vorlage
31/0431/2019 hat der Rat der Gemeinde Jameln beschlossen, den Bau der Kultur-
und Begegnungsstätte in verkleinerter Variante zu planen und hierzu eine
Kostenberechnung erstellen zu lassen. Mit Vorlage 31/0432/20149 wurde
beschlossen, dass die Planung vorsehen soll, dass die verkleinerte Variante auf
dem Mehrzweckplatz errichtet werden soll. Die verkleinerte Variante wurde im
Rat vorgestellt und beschlossen und nunmehr liegt die Kostenberechnung vor.
Zusammenfassung der Kostengruppen |
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Kostengruppen insgesamt |
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Euro Netto |
Euro Brutto |
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100 |
Grundstück |
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0,00 |
0,00 |
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200 |
Vorbereitende Maßnahmen |
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10.000,00 |
11.900,00 |
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300 |
Bauwerk - Baukonstruktion |
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700.000,00 |
833.000,00 |
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400 |
Bauwerk - Technische Anlagen (Ermittlung
Fachplanung) |
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302.027,53 |
359.412,76 |
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500 |
Außenanlagen und Freiflächen |
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150.000,00 |
178.500,00 |
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600 |
Ausstattung und Kunstwerke |
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38.739,50 |
46.100,00 |
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700 |
Baunebenkosten (Ermittlung Bauherr) |
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288.609,11 |
343.444,84 |
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800 |
Finanzierung (Ermittlung Bauherr) |
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0,00 |
0,00 |
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Gesamtkosten Netto |
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1.489.376,14 |
1.772.357,60 |
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Bauwerkskosten (KG 300+400) |
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1.002.027,53 |
1.192.412,76 |
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Erläuterung zu den Kostengruppen:
KG 200 Für die Erschließung sind
pauschaliert 10.000,- € angesetzt worden.
KG 300 Die
Kosten der KG 300 wurden durch das Architekturbüro B. Pauker ermittelt.
Grundlage für die Ermittlung bildet der Baukostenindex 2019, der für ein
Gemeindezentrum in mittlerer Ausstattung angesetzt wurde.
KG 400 Die
technischen Anlagen wurden anhand der Vorplanung des Büros B. Pauker durch das
Büro Wittmaack berechnet. Die Fachplanung wurde abgestimmt und hat zu keinen
wesentlichen planerischen Änderungen geführt. Auf eine Deckenstrahlheizung
wurde aus Kostengründen verzichtet.
KG 500 Die
Außenanlagenplanung erfolgt durch das Büro B. Pauker und umfasst Zuwegungen,
Parkplätze und Freiflächen.
KG 600 Die
Berechnung erfolgte durch das Büro Pauker. Kunstwerke wird es nicht geben, aber
die KG wird so bezeichnet. In erster Linie ist hier die Bestuhlung des
Versammlungsraumes mit entsprechenden Transportwagen zu nennen sowie die
Ausstattung des Sozial- und Besprechungsraumes.
KG 700 Die
Berechnung der Baunebenkosten erfolgte durch R. Schulz der SG Elbtalaue.
Hierunter fallen alle Planungs- Fachplanungshonorare sowie Prüf- und
Genehmigungsgebühren, Kosten der Abnahmen und sonstige Baunebenkosten.
Die zu beschließende Bruttosumme in Höhe von
1.772.357,60 € ergibt sich aus der Addition der KG.
Eigenmittel sind in Höhe von 272.357,60 €
aufzubringen. (siehe B)
Zu B)
Mehrere Gemeinden haben im Rahmen des
Programms „Lebendige Zentren“ Fördermittel beantragt.
Die Gemeinde Jameln
kann mit maximal 1,50 Mio Euro Fördermitteln rechnen. Der Antrag auf
Bereitstellung dieser Mittel auf Grundlage
der jetzt erstellten Planung muss separat gestellt werden. Die
Fachabteilung des Niedersächsischen
Landesamtes für Bau- und Liegenschaften wird die Planung und
Kostenberechnung aufgrund der Höhe der
Bausumme überprüfen.
Das Programm sieht eine 90%ige Zuwendung mit
dieser Maximalsumme vor unter der Voraussetzung, dass
weitere Eigenmittel in Höhe von 10 % von der
Gemeinde dazukommen.
Diese 10 % (150.000,- €) reichen jedoch zur
Erstellung des Gemeindezentrums nicht aus, so dass
insgesamt voraussichtlich Eigenmittel in
Höhe von 272.357,60 € erforderlich werden.
Auf
Nachfragen von Rh Grunzke erläutert Sachbearbeiter R. Schulz, dass die Kosten
insbesondere durch die Herstellung bzw. Pflasterung von Zu- und Abfahrt sowie
der vorzuhaltenden Pkw-Stellplätze bedingt seien.
Die
Schätzung beinhalte eine Teilausführung im Bereich des Veranstaltungsraumes als
Stahlrahmenbau; ob eine Ausführung als Holzrahmenbau zweckmäßiger und
kostengünstiger sei, müsse in der späteren Bauantragplanung entscheiden werden.
Die Kostenschätzungen basierten auf den aktuellen Baukostenindizes 2019. Ob die
die Gesamtbaukosten nach Fertigstellung sich tatsächlich im jetzt
prognostizierten Bereich bewegen werden, sei letztlich von den Ausschreibungsergebnissen
abhängig. Diesbezügliche Garantien könne niemand geben. Die Kostenschätzung sei
so präzise erfolgt, wie es zum jetzigen Zeitpunkt möglich sei.
Rh
Grunzke bemängelt, dass die vorliegende Kostenschätzung sich wieder am oberen
Ende der zur Verfügung stehenden Mittel bewege und somit kein Puffer für
Kostensteigerungen und Unvorhergesehenes verbliebe. Es sollte daher sparsamer
geplant werden. Herr Schulz entgegnet, dass die Kosten nach dem vorliegenden
Plankonzept ermittelt worden seien. Sollte sich der Planungsumfang ändern,
müsse von den Fachplanern neu gerechnet und dieses natürlich auch vergütet
werden.
Rh
Koopmann ist der Auffassung, dass öffentliche Bauten immer teurer als
kalkuliert würden und somit später Geld fehlen werde. Er sei nach wie vor gegen
den Bau dieses Objektes.
Bgm
Sperling betont, dass kein „Luxusbau“ sondern ein zweckorientiertes Gebäude
geplant sei, dass für das Gemeinwesen ein wichtige Rolle spielen werde. Jameln
sei die einzige Gemeinde in der Samtgemeinde Elbtalaue mit stetig steigenden
Einwohnerzahlen. Für ihn handele es sich um eine Infrastruktureinrichtung, die
eine Beitrag zur Attraktivität der Gemeinde leisten werde, zumal es in
absehbarer Zeit wohl keine Gaststätte mehr mit einem größeren
Veranstaltungsraum geben werde.
Rh
Grunzke sieht die verkehrsgünstige Lage der Gemeinde als entscheidend für den
Bevölkerungszuwachs an. Konzentrieren solle man sich vor allem auf die
Grundschule und die Kindertagesstätte. Er ist ebenfalls gegen den Bau. Einen
ähnlichen Standpunkt vertritt Rh Wieczorek, der ebenfalls mit höheren Endkosten
rechnet und zudem mit Pandemie bedingten Einnahmeausfällen rechnet.
Rh
Thiele erwartet durch die angedachten Konjunkturprogramme eher positive Effekte
für die Gemeinde. Zudem sei das Zinsniveau nach wie vor historisch niedrig, so
dass man ggf. auch einen Kredit für die Maßnahme aufnehmen könne.
Bgm
Sperling ergänzt, dass man die gebotene Chance, 1,5 Mio. Euro Fördergelder in
die Gemeinde zu holen, nicht ungenutzt vorübergehen lassen sollte.
Stellv.
Bgm’in Gröning weist daraufhin, dass der geplante Veranstaltungsraum auch zur
Nutzung Bewegungsraum für die Grundschule und die Kindertagesstätte geplant und
daher wichtig sei.
Rh
Wieckenberg ist grundsätzlich für den Bau der Begegnungsstätte, würde es aber
begrüßen, wenn eine Kostenobergrenze vorgegeben würde.
Sachbearbeiter
Siems-Wedhorn weist noch einmal daraufhin, dass das System der vorgeschriebenen
öffentlichen Ausschreibung keine Garantie für das Einhalten einer vorher
definierten Kostenobergrenze ermögliche. Er stellt dar, dass der Neubau im
Rahmen der jetzt vorliegenden Kostenschätzung durch die vorhandenen
Haushaltsreste, Mehreinahmen aus Grundstücksveräußerungen und die Umschichtung
anderer Haushaltsreste ohne Kreditaufnahme umsetzbar ist. Er erläutert zudem
die aktuelle Haushaltslage und die durch die Pandemie-Folgen zum jetzigen
Zeitpunkt zu erwartenden finanziellen Folgen. Das Gewerbesteueraufkommen liegt
nach wie vor über dem Haushaltsansatz 2020 und ein Großteil der wegfallenden
Einkommenssteuerbeteiligung wird in Folgejahren durch geringere Umlagen an
Samtgemeinde und Landkreis kompensiert werden. In den Jahren 2020 bis 2023 wird
somit nur mit einer Verschlechterung der Haushaltslage von insgesamt rund
13.800 Euro zu rechnen sein.
Nach
Ende der Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln folgenden
Beschluss:
A) Der Ausbau erfolgt gemäß Kostenberechnung
zur reduzierten Variante gemäß Vorlage 31/0431/2019 und der Präsentation in der
Sitzung vom 1.10.2019 in Höhe von 1.772.357,60 €.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 5 Nein 2
Enthaltung 3
B) Der Antrag auf Bereitstellung
der Fördermittel (Zuwendung von 90%) im Rahmen des Programms „Lebendige
Zentren“ und Maßnahmen des IEK der Samtgemeinde Elbtalaue wird gestellt. Die
maximale Fördersumme beträgt 1,50 Mio. Euro.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 7 Nein 2
Enthaltung 1