Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Zu A) Mit Vorlage 31/0431/2019 hat der Rat der Gemeinde Jameln beschlossen, den Bau der Kultur- und Begegnungsstätte in verkleinerter Variante zu planen und hierzu eine Kostenberechnung erstellen zu lassen. Mit Vorlage 31/0432/20149 wurde beschlossen, dass die Planung vorsehen soll, dass die verkleinerte Variante auf dem Mehrzweckplatz errichtet werden soll. Die verkleinerte Variante wurde im Rat vorgestellt und beschlossen und nunmehr liegt die Kostenberechnung vor.

 

Zusammenfassung der Kostengruppen

 

 

 

 

 

Kostengruppen insgesamt

 

 

Euro Netto

Euro Brutto

100

Grundstück

 

 

0,00

0,00

200

Vorbereitende Maßnahmen

 

 

10.000,00

11.900,00

300

Bauwerk - Baukonstruktion

 

 

700.000,00

833.000,00

400

Bauwerk - Technische Anlagen (Ermittlung Fachplanung)

 

 

302.027,53

359.412,76

500

Außenanlagen und Freiflächen

 

 

150.000,00

178.500,00

600

Ausstattung und Kunstwerke

 

 

38.739,50

46.100,00

700

Baunebenkosten (Ermittlung Bauherr)

 

 

288.609,11

343.444,84

800

Finanzierung (Ermittlung Bauherr)

 

 

0,00

0,00

Gesamtkosten Netto

 

 

 

1.489.376,14

1.772.357,60

 

 

 

 

 

 

Bauwerkskosten (KG 300+400)

 

 

1.002.027,53

1.192.412,76

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterung zu den Kostengruppen:

KG 200                  Für die Erschließung sind pauschaliert 10.000,- € angesetzt worden.

KG 300                  Die Kosten der KG 300 wurden durch das Architekturbüro B. Pauker ermittelt. Grundlage für die Ermittlung bildet der Baukostenindex 2019, der für ein Gemeindezentrum in mittlerer Ausstattung angesetzt wurde. 

KG 400                  Die technischen Anlagen wurden anhand der Vorplanung des Büros B. Pauker durch das Büro Wittmaack berechnet. Die Fachplanung wurde abgestimmt und hat zu keinen wesentlichen planerischen Änderungen geführt. Auf eine Deckenstrahlheizung wurde aus Kostengründen verzichtet.

KG 500                  Die Außenanlagenplanung erfolgt durch das Büro B. Pauker und umfasst Zuwegungen, Parkplätze und Freiflächen.

KG 600                  Die Berechnung erfolgte durch das Büro Pauker. Kunstwerke wird es nicht geben, aber die KG wird so bezeichnet. In erster Linie ist hier die Bestuhlung des Versammlungsraumes mit entsprechenden Transportwagen zu nennen sowie die Ausstattung des Sozial- und Besprechungsraumes.

KG 700                  Die Berechnung der Baunebenkosten erfolgte durch R. Schulz der SG Elbtalaue. Hierunter fallen alle Planungs- Fachplanungshonorare sowie Prüf- und Genehmigungsgebühren, Kosten der Abnahmen und sonstige Baunebenkosten.

 

Die zu beschließende Bruttosumme in Höhe von 1.772.357,60 € ergibt sich aus der Addition der KG.

Eigenmittel sind in Höhe von 272.357,60 € aufzubringen. (siehe B)

 

Zu B)

Mehrere Gemeinden haben im Rahmen des Programms „Lebendige Zentren“ Fördermittel beantragt.

Die Gemeinde Jameln kann mit maximal 1,50 Mio Euro Fördermitteln rechnen. Der Antrag auf

Bereitstellung dieser Mittel auf Grundlage der jetzt erstellten Planung muss separat gestellt werden. Die

Fachabteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Bau- und Liegenschaften wird die Planung und

Kostenberechnung aufgrund der Höhe der Bausumme überprüfen.

Das Programm sieht eine 90%ige Zuwendung mit dieser Maximalsumme vor unter der Voraussetzung, dass

weitere Eigenmittel in Höhe von 10 % von der Gemeinde dazukommen.

Diese 10 % (150.000,- €) reichen jedoch zur Erstellung des Gemeindezentrums nicht aus, so dass

insgesamt voraussichtlich Eigenmittel in Höhe von 272.357,60 € erforderlich werden.

 

 

Auf Nachfragen von Rh Grunzke erläutert Sachbearbeiter R. Schulz, dass die Kosten insbesondere durch die Herstellung bzw. Pflasterung von Zu- und Abfahrt sowie der vorzuhaltenden Pkw-Stellplätze bedingt seien.

Die Schätzung beinhalte eine Teilausführung im Bereich des Veranstaltungsraumes als Stahlrahmenbau; ob eine Ausführung als Holzrahmenbau zweckmäßiger und kostengünstiger sei, müsse in der späteren Bauantragplanung entscheiden werden. Die Kostenschätzungen basierten auf den aktuellen Baukostenindizes 2019. Ob die die Gesamtbaukosten nach Fertigstellung sich tatsächlich im jetzt prognostizierten Bereich bewegen werden, sei letztlich von den Ausschreibungsergebnissen abhängig. Diesbezügliche Garantien könne niemand geben. Die Kostenschätzung sei so präzise erfolgt, wie es zum jetzigen Zeitpunkt möglich sei.

 

Rh Grunzke bemängelt, dass die vorliegende Kostenschätzung sich wieder am oberen Ende der zur Verfügung stehenden Mittel bewege und somit kein Puffer für Kostensteigerungen und Unvorhergesehenes verbliebe. Es sollte daher sparsamer geplant werden. Herr Schulz entgegnet, dass die Kosten nach dem vorliegenden Plankonzept ermittelt worden seien. Sollte sich der Planungsumfang ändern, müsse von den Fachplanern neu gerechnet und dieses natürlich auch vergütet werden.

 

Rh Koopmann ist der Auffassung, dass öffentliche Bauten immer teurer als kalkuliert würden und somit später Geld fehlen werde. Er sei nach wie vor gegen den Bau dieses Objektes.

 

Bgm Sperling betont, dass kein „Luxusbau“ sondern ein zweckorientiertes Gebäude geplant sei, dass für das Gemeinwesen ein wichtige Rolle spielen werde. Jameln sei die einzige Gemeinde in der Samtgemeinde Elbtalaue mit stetig steigenden Einwohnerzahlen. Für ihn handele es sich um eine Infrastruktureinrichtung, die eine Beitrag zur Attraktivität der Gemeinde leisten werde, zumal es in absehbarer Zeit wohl keine Gaststätte mehr mit einem größeren Veranstaltungsraum geben werde.

 

Rh Grunzke sieht die verkehrsgünstige Lage der Gemeinde als entscheidend für den Bevölkerungszuwachs an. Konzentrieren solle man sich vor allem auf die Grundschule und die Kindertagesstätte. Er ist ebenfalls gegen den Bau. Einen ähnlichen Standpunkt vertritt Rh Wieczorek, der ebenfalls mit höheren Endkosten rechnet und zudem mit Pandemie bedingten Einnahmeausfällen rechnet.

 

Rh Thiele erwartet durch die angedachten Konjunkturprogramme eher positive Effekte für die Gemeinde. Zudem sei das Zinsniveau nach wie vor historisch niedrig, so dass man ggf. auch einen Kredit für die Maßnahme aufnehmen könne.

 

Bgm Sperling ergänzt, dass man die gebotene Chance, 1,5 Mio. Euro Fördergelder in die Gemeinde zu holen, nicht ungenutzt vorübergehen lassen sollte.

 

Stellv. Bgm’in Gröning weist daraufhin, dass der geplante Veranstaltungsraum auch zur Nutzung Bewegungsraum für die Grundschule und die Kindertagesstätte geplant und daher wichtig sei.

 

Rh Wieckenberg ist grundsätzlich für den Bau der Begegnungsstätte, würde es aber begrüßen, wenn eine Kostenobergrenze vorgegeben würde.

 

Sachbearbeiter Siems-Wedhorn weist noch einmal daraufhin, dass das System der vorgeschriebenen öffentlichen Ausschreibung keine Garantie für das Einhalten einer vorher definierten Kostenobergrenze ermögliche. Er stellt dar, dass der Neubau im Rahmen der jetzt vorliegenden Kostenschätzung durch die vorhandenen Haushaltsreste, Mehreinahmen aus Grundstücksveräußerungen und die Umschichtung anderer Haushaltsreste ohne Kreditaufnahme umsetzbar ist. Er erläutert zudem die aktuelle Haushaltslage und die durch die Pandemie-Folgen zum jetzigen Zeitpunkt zu erwartenden finanziellen Folgen. Das Gewerbesteueraufkommen liegt nach wie vor über dem Haushaltsansatz 2020 und ein Großteil der wegfallenden Einkommenssteuerbeteiligung wird in Folgejahren durch geringere Umlagen an Samtgemeinde und Landkreis kompensiert werden. In den Jahren 2020 bis 2023 wird somit nur mit einer Verschlechterung der Haushaltslage von insgesamt rund 13.800 Euro zu rechnen sein.

 

Nach Ende der Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln folgenden

 

 

 


Beschluss:

A)      Der Ausbau erfolgt gemäß Kostenberechnung zur reduzierten Variante gemäß Vorlage 31/0431/2019 und der Präsentation in der Sitzung vom 1.10.2019 in Höhe von 1.772.357,60 €.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 5  Nein 2  Enthaltung 3

 

B)    Der Antrag auf Bereitstellung der Fördermittel (Zuwendung von 90%) im Rahmen des Programms „Lebendige Zentren“ und Maßnahmen des IEK der Samtgemeinde Elbtalaue wird gestellt. Die maximale Fördersumme beträgt 1,50 Mio. Euro.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 7  Nein 2  Enthaltung 1