Rh Beckmann führt aus, dass es um die Ergebnisse über die Anträge des Fußgängerüberweges, die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage und die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ging.

 

Zu der Aussage, dass in Seerau/Lucie eine Blitzeranlage stehe und dass es keinen Sinn mache, in Zadrau auch noch eine zu installieren, führt Rh Beckmann aus, dass er es sich so vorgestellt hatte, dass in Zadrau ein Gehäuse aufgestellt werde und die Technik im Wechsel zwischen Seerau u. Zadrau installiert werde.

Seiner Ansicht nach gäbe es die gleichen Gegebenheiten in Seerau, er könne sich nicht vorstellen, dass es dort zu mehr Unfällen gekommen sei als in Zadrau.

 

Generell habe er überlegt und sich erkundigt, wie andere Gremien in solchen Angelegenheiten vorgehen, wie z. B. im Landkreis Uelzen. Es würden keine Forderungen gestellt sondern über die Probleme berichtet werden und angefragt, was man unternehmen könne.

Dies sei vielleicht ein besserer Ansatz, Vorschläge zu machen und Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Auf Nachfrage von Rh Struck zum Fußgängerüberweg klärt Rh Beckmann, dass die Aussage getroffen wurde, dass eine Ampelanlage möglich wäre, aber die Kosten die Gemeinde selbst tragen müsse. Das könne es aber nicht sein.