Rh Steinhauer erinnert an die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in Pudripp, die seinerzeit nicht genehmigt wurde. In Meudelfitz bietet sich die gleiche Situation und dort ist die Beschränkung auf 50 km/h möglich.

Rh Schaper-Biemann weist darauf hin, dass es sich bei dem Meudelfitzer Bereich um eine Landesstraße handelt und in Pudripp um eine Bundesstraße.

Bgm Harms erklärt, dass er bereits 2013 die erste Anfrage gestellt hatte. In 2017 wurde wiederum ein Antrag gestellt, der vom Landkreis abgelehnt wurde. Die Verfügung des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.