Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Das Objekt „Schulstraße 7“ (FlSt. 179/7) soll zu einem Wohnhaus umgebaut werden.

Als Zuwegung wird das Flurstück 310, Flur 1, Gemarkung Siemen, genutzt.

 

Da der Weg nicht öffentlich gewidmet ist und im Eigentum der Gemeinde Gusborn steht, ist daher zur Erlangung einer Baugenehmigung die Eintragung einer Wegebaulast erforderlich.

 

Mit den Eigentümern des Objektes „Schulstraße 7“ ist eine Vereinbarung dahingehend zu schließen, dass die Gemeinde Gusborn als Baulastgeberin von jeglicher Unterhaltungsverpflichtung des betroffenen Bereiches der Wegeparzelle (Flurstück 310) außerhalb ihrer Grundstückseigentümerhaftung gem. § 836 BGB frei gestellt wird.

Die Kosten für die Eintragung der Wegebaulast sind von den Eigentümern des Flurstückes 179/7 zu übernehmen.

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

 

Es wird zugunsten des Flurstückes 179/7, Flur 1, Gemarkung Siemen, eine Wegebaulast auf dem Flurstück 310, Flur 1, Gemarkung Siemen, eingetragen.

Über die Unterhaltung der Wegeparzelle, Flurstück 310, wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen. 

Die Vereinbarung ist vor Baulasteintragung zu schließen.

Alle mit der Eintragung verbundenen Kosten sind von den Eigentümern des Flurstückes 179/7 zu übernehmen.