Sitzung: 12.03.2020 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0124/2020
Sachverhalt:
Das Objekt
„Schulstraße 7“ (FlSt. 179/7) soll zu einem Wohnhaus umgebaut werden.
Als Zuwegung wird
das Flurstück 310, Flur 1, Gemarkung Siemen, genutzt.
Da der Weg nicht
öffentlich gewidmet ist und im Eigentum der Gemeinde Gusborn steht, ist daher
zur Erlangung einer Baugenehmigung die Eintragung einer Wegebaulast
erforderlich.
Mit den Eigentümern
des Objektes „Schulstraße 7“ ist eine Vereinbarung dahingehend zu schließen,
dass die Gemeinde Gusborn als Baulastgeberin von jeglicher Unterhaltungsverpflichtung des betroffenen Bereiches der Wegeparzelle
(Flurstück 310) außerhalb ihrer Grundstückseigentümerhaftung gem. § 836 BGB frei
gestellt wird.
Die Kosten für die
Eintragung der Wegebaulast sind von den Eigentümern des Flurstückes 179/7 zu
übernehmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Es wird zugunsten
des Flurstückes 179/7, Flur 1, Gemarkung Siemen, eine Wegebaulast auf dem
Flurstück 310, Flur 1, Gemarkung Siemen, eingetragen.
Über die
Unterhaltung der Wegeparzelle, Flurstück 310, wird eine gesonderte Vereinbarung
abgeschlossen.
Die Vereinbarung ist vor Baulasteintragung zu schließen.
Alle mit der Eintragung verbundenen Kosten sind von den
Eigentümern des Flurstückes 179/7 zu übernehmen.