Frau Elisabeth Haas greift nochmal das Thema Sendemast auf. Sie habe gelesen, dass Kommunen das Recht haben, steuernd in die Aufstellung von Sendeanlagen einzugreifen, um die Strahlenbelastung zu minimieren. Sie fragt an, ob die Kommune dieses Recht wahrnehmen wird.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck verweist auf die Ausführungen hierzu in der ersten Anfrage (sh. TOP 4.1) Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang auch die Betroffenheit zu hinterfragen. Zunächst steht die Flächenversorgung/Netzabdeckung im Vordergrund. Die Grenzen der Strahlungsbelastungen sind gesetzlich geregelt und von einer unabhängigen Netzagentur zu prüfen. Nach Antragstellung ist entsprechendes Genehmigungsverfahren durchzuführen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt und Grenzwerte eingehalten sind, steht einer Genehmigung nichts im Weg. Persönliche Empfindungen und Ängste sind durchaus verständlich, sind aber in der rechtlichen Bewertung nicht relevant.

 

Frau Angelika Wenzel unterstützt die Ansicht von Frau Haas und macht deutlich, dass eine Belastung durch derartige Sendeanlagen und Funkmasten durchaus diskutiert wird. Ihrer Meinung nach sollte dieses mehr berücksichtigt werden.

 

Bgm Mertins macht darauf aufmerksam, dass eine Beratung hierzu im zuständigen Bauausschuss stattfindet, sofern die Stadt Hitzacker (Hitzacker) in einem Genehmigungsverfahren zu beteiligen ist.