Sitzung: 05.03.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Frau Elisabeth Haas greift
nochmal das Thema Sendemast auf. Sie habe gelesen, dass Kommunen das Recht
haben, steuernd in die Aufstellung von Sendeanlagen einzugreifen, um die
Strahlenbelastung zu minimieren. Sie fragt an, ob die Kommune dieses Recht wahrnehmen
wird.
Fachbereichsleiter Hesebeck
verweist auf die Ausführungen hierzu in der ersten Anfrage (sh. TOP 4.1)
Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang auch die Betroffenheit zu
hinterfragen. Zunächst steht die Flächenversorgung/Netzabdeckung im Vordergrund.
Die Grenzen der Strahlungsbelastungen sind gesetzlich geregelt und von einer
unabhängigen Netzagentur zu prüfen. Nach Antragstellung ist entsprechendes
Genehmigungsverfahren durchzuführen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt und
Grenzwerte eingehalten sind, steht einer Genehmigung nichts im Weg. Persönliche
Empfindungen und Ängste sind durchaus verständlich, sind aber in der
rechtlichen Bewertung nicht relevant.
Frau Angelika Wenzel unterstützt die Ansicht von Frau
Haas und macht deutlich, dass eine Belastung durch derartige Sendeanlagen und
Funkmasten durchaus diskutiert wird. Ihrer Meinung nach sollte dieses mehr
berücksichtigt werden.
Bgm Mertins macht darauf aufmerksam, dass eine
Beratung hierzu im zuständigen Bauausschuss stattfindet, sofern die Stadt
Hitzacker (Hitzacker) in einem Genehmigungsverfahren zu beteiligen ist.