Sitzung: 05.03.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Frau Kaja
Mörseburg-Baumhauer aus Tiesmesland hat im Vorfeld der Sitzung ihre Anfragen
per mail eingereicht. Diese sind den Stadtratsmitgliedern ebenfalls vorab zur
Kenntnis gegeben worden. Die schriftliche Anfrage lautet wie folgt:
Herrn Samtgemeindebürgermeister
Jürgen
Meyer, Dannenberg
Aufstellung
eines Funkmastes am Ortsrand Tießau/Tiesmesland
Sehr
geehrter Herr Meyer,
durch
Zufall haben wir erfahren, dass die Telekom an Herrn Heinrich Braunschweig aus
Tießau zwecks Aufstellung eines Funkmastes herangetreten ist und dieser seinen
Acker dicht am Ortsrand von Tießau u. Tiesmesland zur Verfügung gestellt hat.
Auf Nachfrage bestätigte er, den Vertrag bereits unterschrieben zu haben.
Im Namen
einer Reihe besorgter Bürger aus Tießau und Tiesmesland wende ich mich heute an
Sie und bitte Sie, folgende Fragen an die Fraktionen des Stadtrates Hitzacker
weiterzuleiten. Wir werden in der kommenden Ratssitzung die Bürgerfragestunde
nutzen, um dort die Fragen noch einmal zu stellen und hoffen, sie beantwortet
zu bekommen. Unsere Sorge gilt einer möglichen Strahlenbelastung wegen der Nähe
zum Wohngebiet. Daher möchten wir wissen,
1. welche
Antennen sollen für welchen Mobilfunkstandard aufgestellt werden?
2. Wer
entscheidet über die Auswahl des Standorts?
3. Wer
genehmigt die Aufstellung auf Grund welcher Rechtsgrundlage?
4. Wie
werden hier Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor
elektromagnetischer
Strahlung berücksichtigt? (Vorsorgeprinzip des Staates)
5. Wie
wird die Bevölkerung einbezogen?
Vielen
Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Kaja Mörseburg-Baumhauer
Fachbereichsleiter Hesebeck
berichtet hierzu, dass es sich bei dem Aufbau von Fernmeldeeinrichtungen
insgesamt um ein sehr komplexes Verfahren handelt.
Der Ausbau der
Telekommunikation hat in Deutschland Verfassungsrang. Im Rahmen des
Grundgesetzes ist ein Ausbau festgelegt.
Da es in der Vergangenheit
oft zu Dissonanzen hinsichtlich des Aufbaus von Anlagen gekommen ist, haben die
Spitzenverbände der kommunalen Ebenen (Landkreistag, Städtetag…) mit den
Betreibern derartiger Anlagen eine Vereinbarung geschlossen. Diese heißt
„Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung von Kommunen
beim Ausbau der Mobilfunknetze“. Hierfür werden seitens der Bundesnetzagentur
entsprechende Informationen bereitgestellt.
Gewöhnlich fragen die
Mobilfunkbetreiber zunächst bei den Kommunen nach entsprechenden
Grundstücksflächen an. Für den Bereich Tießau/Tiesmesland konnten seitens der
Stadt Hitzacker (Elbe) keine geeigneten Grundstücke angeboten werden. So ist
seitens der Telekom bei Privatanbietern angefragt worden. Auf Nachfrage beim
Landkreis ist noch kein entsprechendes genehmigungsverfahren auf den Weg
gebracht worden, es liegt auch aktuell bis zum heutigen Tage auch noch kein
Antrag auf Errichtung einer solchen Anlage vor.
Die zuständige Kommune ist
bauplanungsrechtlich beteiligt. Dabei sind verschiedenen Parameter zu
berücksichtigen. So gilt es zu unterscheiden, ob das Vorhaben innerorts oder
außerorts umgesetzt werden soll. Das hier angesprochene Vorhaben wird außerorts
zum Tragen kommen. Antennenanlagen unter 10 m Höhe sind baugenehmigungsfrei.
Alles über 10 m ist dann baugenehmigungspflichtig und wird nach Antragstellung
entsprechend den Vorgaben geprüft. In einem solchen Verfahren ist dann auch die
Stadt Hitzacker (Elbe) beteiligt. Sie wird nach planungsrechtlichen
Einschränkungen aus Bebauungsplänen gefragt. Solche Einschränkungen gibt es für
das fragliche Grundstück nicht.
Zu den einzelnen Fragen
antwortet Herr Hesebeck zudem wie folgt:
Zu 1) kann nicht
beantwortet werden, da noch kein Antrag (weder beim Landkreis noch bei der
Stadt Hitzacker (Elbe) vorliegt; 5G wird voraussichtlich noch nicht gebaut,
vermutlich LTE
Zu 2) ist mit Vortrag
beantwortet
Zu 3) ist mit Vortrag
beantwortet
Zu 4) hierzu verliest Herr
Hesebeck eine Passage aus einer Stellungnahme, wie sie auch bei der
Bundesnetzagentur einzusehen ist: „Funknetze unterliegen im Betrieb den in
Deutschland geltenden Grenzwerten. Diese Einhaltung der Grenzwerte stellt
sicher, dass sich jeder, 24 Stunden am Tag, das ganze Jahr über im Umfeld einer
solchen Anlage aufhalten können solle. Vor der Inbetriebnahme überprüft die
Bundesnetzagentur, wie die Unterschreitung der Grenzwerte sichergestellt ist.
Das positive Prüfergebnis wird in der Standortbescheinigung veröffentlicht. Die
aktuelle Bescheinigung ist auf der Datenbank der Bundesnetzagentur einzusehen.“
Zu 5) wie das bei
Baugenehmigungsverfahren üblich ist (ggfls. Stellungnahme der Nachbarn
erforderlich)