Frau Kaja Mörseburg-Baumhauer aus Tiesmesland hat im Vorfeld der Sitzung ihre Anfragen per mail eingereicht. Diese sind den Stadtratsmitgliedern ebenfalls vorab zur Kenntnis gegeben worden. Die schriftliche Anfrage lautet wie folgt:

 

Herrn Samtgemeindebürgermeister

Jürgen Meyer, Dannenberg

Aufstellung eines Funkmastes am Ortsrand Tießau/Tiesmesland

Sehr geehrter Herr Meyer,

durch Zufall haben wir erfahren, dass die Telekom an Herrn Heinrich Braunschweig aus Tießau zwecks Aufstellung eines Funkmastes herangetreten ist und dieser seinen Acker dicht am Ortsrand von Tießau u. Tiesmesland zur Verfügung gestellt hat. Auf Nachfrage bestätigte er, den Vertrag bereits unterschrieben zu haben.

Im Namen einer Reihe besorgter Bürger aus Tießau und Tiesmesland wende ich mich heute an Sie und bitte Sie, folgende Fragen an die Fraktionen des Stadtrates Hitzacker weiterzuleiten. Wir werden in der kommenden Ratssitzung die Bürgerfragestunde nutzen, um dort die Fragen noch einmal zu stellen und hoffen, sie beantwortet zu bekommen. Unsere Sorge gilt einer möglichen Strahlenbelastung wegen der Nähe zum Wohngebiet. Daher möchten wir wissen,

1. welche Antennen sollen für welchen Mobilfunkstandard aufgestellt werden?

2. Wer entscheidet über die Auswahl des Standorts?

3. Wer genehmigt die Aufstellung auf Grund welcher Rechtsgrundlage?

4. Wie werden hier Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor

elektromagnetischer Strahlung berücksichtigt? (Vorsorgeprinzip des Staates)

5. Wie wird die Bevölkerung einbezogen?

Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Kaja Mörseburg-Baumhauer

 

Fachbereichsleiter Hesebeck berichtet hierzu, dass es sich bei dem Aufbau von Fernmeldeeinrichtungen insgesamt um ein sehr komplexes Verfahren handelt.

Der Ausbau der Telekommunikation hat in Deutschland Verfassungsrang. Im Rahmen des Grundgesetzes ist ein Ausbau festgelegt.

Da es in der Vergangenheit oft zu Dissonanzen hinsichtlich des Aufbaus von Anlagen gekommen ist, haben die Spitzenverbände der kommunalen Ebenen (Landkreistag, Städtetag…) mit den Betreibern derartiger Anlagen eine Vereinbarung geschlossen. Diese heißt „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung von Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“. Hierfür werden seitens der Bundesnetzagentur entsprechende Informationen bereitgestellt.

Gewöhnlich fragen die Mobilfunkbetreiber zunächst bei den Kommunen nach entsprechenden Grundstücksflächen an. Für den Bereich Tießau/Tiesmesland konnten seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) keine geeigneten Grundstücke angeboten werden. So ist seitens der Telekom bei Privatanbietern angefragt worden. Auf Nachfrage beim Landkreis ist noch kein entsprechendes genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht worden, es liegt auch aktuell bis zum heutigen Tage auch noch kein Antrag auf Errichtung einer solchen Anlage vor.

Die zuständige Kommune ist bauplanungsrechtlich beteiligt. Dabei sind verschiedenen Parameter zu berücksichtigen. So gilt es zu unterscheiden, ob das Vorhaben innerorts oder außerorts umgesetzt werden soll. Das hier angesprochene Vorhaben wird außerorts zum Tragen kommen. Antennenanlagen unter 10 m Höhe sind baugenehmigungsfrei. Alles über 10 m ist dann baugenehmigungspflichtig und wird nach Antragstellung entsprechend den Vorgaben geprüft. In einem solchen Verfahren ist dann auch die Stadt Hitzacker (Elbe) beteiligt. Sie wird nach planungsrechtlichen Einschränkungen aus Bebauungsplänen gefragt. Solche Einschränkungen gibt es für das fragliche Grundstück nicht.

Zu den einzelnen Fragen antwortet Herr Hesebeck zudem wie folgt:

Zu 1) kann nicht beantwortet werden, da noch kein Antrag (weder beim Landkreis noch bei der Stadt Hitzacker (Elbe) vorliegt; 5G wird voraussichtlich noch nicht gebaut, vermutlich LTE

Zu 2) ist mit Vortrag beantwortet

Zu 3) ist mit Vortrag beantwortet

Zu 4) hierzu verliest Herr Hesebeck eine Passage aus einer Stellungnahme, wie sie auch bei der Bundesnetzagentur einzusehen ist: „Funknetze unterliegen im Betrieb den in Deutschland geltenden Grenzwerten. Diese Einhaltung der Grenzwerte stellt sicher, dass sich jeder, 24 Stunden am Tag, das ganze Jahr über im Umfeld einer solchen Anlage aufhalten können solle. Vor der Inbetriebnahme überprüft die Bundesnetzagentur, wie die Unterschreitung der Grenzwerte sichergestellt ist. Das positive Prüfergebnis wird in der Standortbescheinigung veröffentlicht. Die aktuelle Bescheinigung ist auf der Datenbank der Bundesnetzagentur einzusehen.“

Zu 5) wie das bei Baugenehmigungsverfahren üblich ist (ggfls. Stellungnahme der Nachbarn erforderlich)