Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sammatz ist Standort der Vereine Michaelshofes e.V. und Perronik e.V.

In den letzten Jahren ist der Standort häufig erweitert worden. Teilweise liegt aufgrund der sehr gut angenommenen Angebote tatsächlich eine intensivere Nutzung vor, als von den Genehmigungen erfasst worden ist.

 

Durch die Erweiterungen der letzten Jahre ist es daher erforderlich geworden, Bauleitplanung zu betreiben. Es soll dadurch eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden.

Dabei sollen die Themen Bauen, Abwasser, Trinkwasser und Naturschutz sowie vor allem die bekannte Parkraumproblematik gelöst werden.

 

Bebauungsplan:

Die durch die Vereine baulich genutzten Flächen werden bisher als Dorfgebiet festgesetzt, die Park- und Gartenlandschaften als Flächen für die Landwirtschaft oder Grünfläche.

Die gemischten Nutzungen der Vereine entsprechen teilweise noch der Dorfgebietstypik, teilweise geht ihre Ausprägung über die Dorfgebietstypik hinaus (z.B. Hotel.)

Daher soll der Bebauungsplan Teilneufassung Sammatz 2019 aufgestellt werden.

Der Rat der Gemeinde Neu Darchau hat am 28.08.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Das bisherige Dorfgebiet soll im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes als sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden, in dem die derzeitigen Nutzungen der Vereine zulässig sein sollen. Dies sind konkret:

-              Arena

-              Waldsee mit Veranstaltungen

-              Tierhaltung und Landwirtschaft, Gewächshaus

-              Gastronomie/Café

-              Wohnen/Unterbringung/Youth Hostel

-              Vereinsverwaltung

-              Küche/Kantine

-              Bäckerei

-              Kindergarten

Außerdem sollen folgende konkret geplanten Vorhaben in der Bauleitplanung berücksichtigt werden:

-              Hotel

-              Stellplätze

 

Flächennutzungsplan:

Der derzeitige Flächennutzungsplan legt für den Bereich des Dorfes gemischte Baufläche (M) fest.

Für den Bereich der Arena wird landwirtschaftliche Fläche, für den Waldsee wird Grünfläche dargestellt. Aus diesem Grund ist zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen Arena und Waldsee erforderlich.

Der Rat der Gemeinde Neu Darchau hat daher ebenfalls am 18.08.2018 beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.

 

Aus Sicht der Samtgemeindeverwaltung ist es sinnvoll, außer der genannten Bereiche auch eine Erweiterungsfläche vorzusehen. Diese ist zwischen L231 und dem Dorf Sammatz geplant. Hierfür sind keine konkreten Vorhaben angedacht. Sie dient lediglich als vorbereitende Bauleitplanung zur Schaffung von Entwicklungspotenzial im Dorf Sammatz. Derzeit wird die Fläche in unterschiedlicher Intensität als Acker/Wiese/Lagerplatz genutzt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht, hierfür wäre dann zusätzlich noch Bauleitplanung der Gemeinde Neu Darchau erforderlich. Im aktuellen Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Teilneufassung Sammatz 2019 wird die Fläche nicht überplant.

 

Die Sondergebietsfläche im Bebauungsplan für den Dorfkern lässt sich aus der bestehenden gemischten Baufläche im Flächennutzungsplan entwickeln. Daher sind lediglich die Flächen für die Arena (Fläche A), für den Waldsee (Fläche B) und die Entwicklungsfläche (Fläche C) in eine gemischte Baufläche zu ändern.

 

Daraus ergibt sich der in der Anlage I zur Niederschrift markierte Geltungsbereich für die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Frau Basedow erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Hesebeck ergänzt, dass Frau Brady und Herr Hobe vom Michaelshof e.V. und Bgm Dehde im Zuschauerraum anwesend sind und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Rh Herzog fragt, warum die Vorratsfläche an der Landesstraße eingeplant werden soll obwohl keine konkreten Planungen bestehen. In der heutigen Zeit hält er eine solche Vorratsfläche für nicht mehr sinnvoll.

 

AV Schulz unterbricht die Sitzung um 18:30 Uhr.

 

Bgm Dehde erläutert, dass die Vorratsfläche kein Begehren der Gemeinde und der Vorhabensträger ist und nicht Gegenstand der gemeindlichen Bauleitplanung. Sinnvolle Gemeindeentwicklungen sind jedoch laufend Gegenstand der Gemeindeberatungen. Bgm Dehde weist auf die umfangreiche Entwicklung der Vorhabensträger in Sammatz in den letzten Jahren hin.

 

AV Schulz eröffnet die Sitzung um 18:40 Uhr wieder.

 

Rh Siemke weist darauf hin, dass entlang der Elbe aufgrund der Einschränkungen im Biosphärenreservat kaum Entwicklungsmöglichkeiten bestehen und spricht sich für die vorgeschlagene Ausweisung der Vorratsfläche aus.

 

Herr Hesebeck und Frau Basedow erläutern, dass es nach dem Baugesetzbuch Aufgabe der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan = vorbereitender Bauleitplan, Bebauungsplan = verbindlicher Bebauungsplan) ist, Nutzungen von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten. Dabei sind Entwicklungszeiträume von 10-15 Jahren beim Flächennutzungsplan und von ca. 5 Jahren beim Bebauungsplan anzunehmen und aus Sicht der Verwaltung entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten vorzuschlagen.

 

Rh Herzog sieht bei der Größe der Vorratsfläche einen Widerspruch zur zentralörtlichen Vorgabe der Raumordnungspläne.

 

Rh Siebolds kritisiert die mangelnde Deutlichkeit der Vorlage hinsichtlich der Vorratsfläche. Er signalisiert Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag unter der Voraussetzung, dass die Vorratsfläche nicht im Zusammenhang mit den Plänen der beide ortsansässigen Vereine steht.

 

Nach der anschließenden Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT Sammatz, wird fortgeschrieben.