Sitzung: 14.05.2020 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0561/2019
Sammatz ist Standort der
Vereine Michaelshofes e.V. und Perronik e.V.
In den letzten Jahren ist
der Standort häufig erweitert worden. Teilweise liegt aufgrund der sehr gut
angenommenen Angebote tatsächlich eine intensivere Nutzung vor, als von den Genehmigungen
erfasst worden ist.
Durch die Erweiterungen der
letzten Jahre ist es daher erforderlich geworden, Bauleitplanung zu betreiben.
Es soll dadurch eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Dabei sollen die Themen
Bauen, Abwasser, Trinkwasser und Naturschutz sowie vor allem die bekannte
Parkraumproblematik gelöst werden.
Bebauungsplan:
Die durch die Vereine
baulich genutzten Flächen werden bisher als Dorfgebiet festgesetzt, die Park-
und Gartenlandschaften als Flächen für die Landwirtschaft oder Grünfläche.
Die gemischten Nutzungen
der Vereine entsprechen teilweise noch der Dorfgebietstypik, teilweise geht
ihre Ausprägung über die Dorfgebietstypik hinaus (z.B. Hotel.)
Daher soll der
Bebauungsplan Teilneufassung Sammatz 2019 aufgestellt werden.
Der Rat der Gemeinde Neu
Darchau hat am 28.08.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Das bisherige Dorfgebiet
soll im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes als sonstiges
Sondergebiet festgesetzt werden, in dem die derzeitigen Nutzungen der Vereine
zulässig sein sollen. Dies sind konkret:
- Arena
- Waldsee mit Veranstaltungen
- Tierhaltung und Landwirtschaft, Gewächshaus
- Gastronomie/Café
- Wohnen/Unterbringung/Youth Hostel
- Vereinsverwaltung
- Küche/Kantine
- Bäckerei
- Kindergarten
Außerdem sollen folgende
konkret geplanten Vorhaben in der Bauleitplanung berücksichtigt werden:
- Hotel
- Stellplätze
Flächennutzungsplan:
Der derzeitige
Flächennutzungsplan legt für den Bereich des Dorfes gemischte Baufläche (M)
fest.
Für den Bereich der Arena
wird landwirtschaftliche Fläche, für den Waldsee wird Grünfläche dargestellt.
Aus diesem Grund ist zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des
Flächennutzungsplanes in den Bereichen Arena und Waldsee erforderlich.
Der Rat der Gemeinde Neu
Darchau hat daher ebenfalls am 18.08.2018 beschlossen, die Änderung des
Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.
Aus Sicht der
Samtgemeindeverwaltung ist es sinnvoll, außer der genannten Bereiche auch eine
Erweiterungsfläche vorzusehen. Diese ist zwischen L231 und dem Dorf Sammatz
geplant. Hierfür sind keine konkreten Vorhaben angedacht. Sie dient lediglich
als vorbereitende Bauleitplanung zur Schaffung von Entwicklungspotenzial im
Dorf Sammatz. Derzeit wird die Fläche in unterschiedlicher Intensität als
Acker/Wiese/Lagerplatz genutzt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan schafft
kein Baurecht, hierfür wäre dann zusätzlich noch Bauleitplanung der Gemeinde
Neu Darchau erforderlich. Im aktuellen Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Teilneufassung Sammatz 2019 wird die Fläche nicht überplant.
Die Sondergebietsfläche im
Bebauungsplan für den Dorfkern lässt sich aus der bestehenden gemischten
Baufläche im Flächennutzungsplan entwickeln. Daher sind lediglich die Flächen
für die Arena (Fläche A), für den Waldsee (Fläche B) und die Entwicklungsfläche
(Fläche C) in eine gemischte Baufläche zu ändern.
Daraus ergibt sich der in
der Anlage I zur Niederschrift markierte Geltungsbereich für die 98. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Frau Basedow erläutert den
Sachverhalt.
Herr Hesebeck ergänzt, dass
Frau Brady und Herr Hobe vom Michaelshof e.V. und Bgm Dehde im Zuschauerraum
anwesend sind und für Fragen zur Verfügung stehen.
Rh Herzog fragt, warum die
Vorratsfläche an der Landesstraße eingeplant werden soll obwohl keine konkreten
Planungen bestehen. In der heutigen Zeit hält er eine solche Vorratsfläche für
nicht mehr sinnvoll.
AV Schulz unterbricht die
Sitzung um 18:30 Uhr.
Bgm Dehde erläutert, dass
die Vorratsfläche kein Begehren der Gemeinde und der Vorhabensträger ist und
nicht Gegenstand der gemeindlichen Bauleitplanung. Sinnvolle
Gemeindeentwicklungen sind jedoch laufend Gegenstand der Gemeindeberatungen.
Bgm Dehde weist auf die umfangreiche Entwicklung der Vorhabensträger in Sammatz
in den letzten Jahren hin.
AV Schulz eröffnet die
Sitzung um 18:40 Uhr wieder.
Rh Siemke weist darauf hin,
dass entlang der Elbe aufgrund der Einschränkungen im Biosphärenreservat kaum
Entwicklungsmöglichkeiten bestehen und spricht sich für die vorgeschlagene
Ausweisung der Vorratsfläche aus.
Herr Hesebeck und Frau
Basedow erläutern, dass es nach dem Baugesetzbuch Aufgabe der Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan = vorbereitender Bauleitplan, Bebauungsplan =
verbindlicher Bebauungsplan) ist, Nutzungen von Grundstücken vorzubereiten und
zu leiten. Dabei sind Entwicklungszeiträume von 10-15 Jahren beim
Flächennutzungsplan und von ca. 5 Jahren beim Bebauungsplan anzunehmen und aus
Sicht der Verwaltung entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
Rh Herzog sieht bei der
Größe der Vorratsfläche einen Widerspruch zur zentralörtlichen Vorgabe der
Raumordnungspläne.
Rh Siebolds kritisiert die
mangelnde Deutlichkeit der Vorlage hinsichtlich der Vorratsfläche. Er
signalisiert Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag unter der Voraussetzung, dass
die Vorratsfläche nicht im Zusammenhang mit den Plänen der beide ortsansässigen
Vereine steht.
Nach der anschließenden
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im
Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT Sammatz, wird fortgeschrieben.