Sitzung: 10.03.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0099/2020
Dem Rat Karwitz
liegt der zurzeit gültige Nahverkehrsplanentwurf vor.
Am 16.12.2019 hat
der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan
(NVP) 2019 beschlossen.
Hierin ist u.a.
eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien
Bushaltestellen enthalten.
Diese
Prioritätenliste enthält 3 Stufen:
A = empfohlene
Umsetzung bis 2024
B = empfohlene
Umsetzung bis 2026
C = empfohlene Umsetzung
nach 2026
Die Bushaltestellen
der Gemeinde Karwitz sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.
Unabhängig vom
Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die
Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.
Die Kosten für die
Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu
ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen
Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau
beziffert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Regel eine
Haltestelle auf beiden Seiten
der jeweiligen Straße umzubauen ist.
Die Errichtung der
barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert
werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das
jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021).
Der Rat der
Gemeinde Karwitz kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu
barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung
ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende Eigenmittel im
Haushalt einzuplanen
Bgm Harms
erläutert, dass die einzige Bushaltestelle, die in Karwitz neu ausgebaut werden
muss, sich im OT Pudripp-Bahnhof befindet. Diese hat eine Wendeschleife und ist
für alle Richtungen vorgesehen. Sie wurde seinerzeit dort installiert, damit
die Kinder nicht direkt an der Bundesstraße stehen müssen.
Frau Basedow macht
darauf aufmerksam, dass bis zum 31.05.d.J. ein Antrag auf Fördermittel gestellt
werden muss, wenn der Ausbau bereits im nächsten Jahr erfolgen soll.
Rh Löter weist auf
die entstehenden Kosten hin und dass es sich nur um eine Empfehlung handelt. Es
wäre zu prüfen, inwieweit die Bushaltestelle frequentiert wird.
Frau Basedow geht auf
die Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen ein. Dem Landkreis ist
bewusst, dass die Gemeinden Schwierigkeiten bei der Finanzierung haben werden.
Daher wurde zunächst eine Prioritätenliste erstellt.
Eine bereits
durchgeführte Ausschreibung für den Bereich Dannenberg hat ein Ergebnis für das
Hochbord und die Wartebank in Höhe von ca. 26.000 € erbracht. Es wird von
Kosten in Höhe von 30.000 € ausgegangen, die zu 75 % gefördert werden. Für den
Fördermittelantrag muss der Rat zunächst den Ausbau beschließen, damit weitere
Maßnahmen erfolgen können. Dann ist auch abzusehen, welche Kosten auf die
Gemeinde zukommen und danach muss dann noch der reguläre Ausbaubeschluss für
die barrierefreie Bushaltestelle erfolgen.
Bgm Harms erklärt,
dass es sich bei der Bushaltestelle in Pudripp-Bahnhof nicht mehr um eine
Bedarfshaltestelle handelt, als die sie vor Jahren vorgesehen war. Mittlerweile
fahren die die Bushaltestelle anfahrenden Busse in alle Richtungen und sorgen
somit auch für die Sicherheit der zusteigenden Personen.
Bei der
Bushaltestelle im Carl-Meyer-Weg sieht es etwas anders aus. Dies ist eine
Bedarfshaltestelle, die irgendwann wieder wegfallen wird. Das gleiche gilt für
„Zieleitz“, Pudripp-Abzweigung Bellahn und Gamehlen. Hier muss geprüft werden,
inwieweit die Bushaltestelle noch nötig ist.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Die Bushaltestelle
Pudripp-Bahnhof wird ausgebaut. Hierfür wird ein Förderantrag gestellt.