Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Dem Rat Karwitz liegt der zurzeit gültige Nahverkehrsplanentwurf vor.

Am 16.12.2019 hat der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan (NVP) 2019 beschlossen.

Hierin ist u.a. eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien Bushaltestellen enthalten.

Diese Prioritätenliste enthält 3 Stufen:

A = empfohlene Umsetzung bis 2024

B = empfohlene Umsetzung bis 2026

C = empfohlene Umsetzung nach 2026

 

Die Bushaltestellen der Gemeinde Karwitz sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.

 

Unabhängig vom Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.

 

Die Kosten für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau  beziffert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.

 

Die Errichtung der barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021). 

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende Eigenmittel im Haushalt einzuplanen

 

Bgm Harms erläutert, dass die einzige Bushaltestelle, die in Karwitz neu ausgebaut werden muss, sich im OT Pudripp-Bahnhof befindet. Diese hat eine Wendeschleife und ist für alle Richtungen vorgesehen. Sie wurde seinerzeit dort installiert, damit die Kinder nicht direkt an der Bundesstraße stehen müssen.

Frau Basedow macht darauf aufmerksam, dass bis zum 31.05.d.J. ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden muss, wenn der Ausbau bereits im nächsten Jahr erfolgen soll.

Rh Löter weist auf die entstehenden Kosten hin und dass es sich nur um eine Empfehlung handelt. Es wäre zu prüfen, inwieweit die Bushaltestelle frequentiert wird.

 

Frau Basedow geht auf die Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen ein. Dem Landkreis ist bewusst, dass die Gemeinden Schwierigkeiten bei der Finanzierung haben werden. Daher wurde zunächst eine Prioritätenliste erstellt.

Eine bereits durchgeführte Ausschreibung für den Bereich Dannenberg hat ein Ergebnis für das Hochbord und die Wartebank in Höhe von ca. 26.000 € erbracht. Es wird von Kosten in Höhe von 30.000 € ausgegangen, die zu 75 % gefördert werden. Für den Fördermittelantrag muss der Rat zunächst den Ausbau beschließen, damit weitere Maßnahmen erfolgen können. Dann ist auch abzusehen, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen und danach muss dann noch der reguläre Ausbaubeschluss für die barrierefreie Bushaltestelle erfolgen.

 

Bgm Harms erklärt, dass es sich bei der Bushaltestelle in Pudripp-Bahnhof nicht mehr um eine Bedarfshaltestelle handelt, als die sie vor Jahren vorgesehen war. Mittlerweile fahren die die Bushaltestelle anfahrenden Busse in alle Richtungen und sorgen somit auch für die Sicherheit der zusteigenden Personen.

Bei der Bushaltestelle im Carl-Meyer-Weg sieht es etwas anders aus. Dies ist eine Bedarfshaltestelle, die irgendwann wieder wegfallen wird. Das gleiche gilt für „Zieleitz“, Pudripp-Abzweigung Bellahn und Gamehlen. Hier muss geprüft werden, inwieweit die Bushaltestelle noch nötig ist.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 

 


Beschluss:

Die Bushaltestelle Pudripp-Bahnhof wird ausgebaut. Hierfür wird ein Förderantrag gestellt.