Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10


Rh Schönemann nimmt an der Sitzung teil, es sind somit 10 Ratsmitglieder anwesend.


FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.

Am 16.12.2019 hat der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan (NVP) 2019 beschlossen.

Hierin ist u.a. eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien Bushaltestellen enthalten.

Diese Prioritätenliste enthält 3 Stufen:

A = empfohlene Umsetzung bis 2024

B = empfohlene Umsetzung bis 2026

C = empfohlene Umsetzung nach 2026

 

Die Bushaltestellen der Gemeinde Gusborn sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.

 

Unabhängig vom Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.

 

Die Kosten für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau beziffert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.

 

Die Errichtung der barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021). 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende Eigenmittel im Haushalt einzuplanen.

 

FDL Beckmann gibt weitere ergänzende Erläuterungen. Die Prioritäten der Bushaltestellen in der Gemeinde Gusborn sind in der Anlage zur Vorlage genannt. Die Regularien und Bodenindikatoren werden von ihm vorgelesen.

 

Der Nahverkehrsplan kann auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden, in dem alles ausführlich beschrieben ist. 

Die Kosten werden pro Haltestelle (eine Seite) mit 25.000,- - 30.000,- € ohne Unterstand und mit ca. 35.000,- € mit Unterstand geschätzt.

Wie bereits erwähnt, ist eine entsprechende Antragstellung wg. Förderung bereits bis zum 31.05.2020 für 2021 notwendig. Priorisiert wird die Haltestelle in Siemen, Priorität A bis 2024.    Evtl. lassen sich in den folgenden Jahren jeweils zu den Haushaltsberatungen weitere barrierefreie Haltestellenprojekte auf den Weg bringen.

Für die Planung würde ein Ingenieurbüro beauftragt werden, welches auch den Förderantrag ausarbeitet.  

Lt. SB Pauls sind 100.000,- € im Haushalt eingestellt.

 

Rh Beckmann führt aus, dass lt. Vorlage mit Priorität A begonnen werden sollte, also mit dem OT. Siemen.  Zzt. ist die vorhandene Haltestelle im Ort (am Containerplatz) nur einseitig ausgebaut.

Da für den Bereich Siemen 3 Rollstuhlfahrer gemeldet wurden, mache es auch Sinn, mit dem Ausbau hier zu beginnen.

 

Auf Nachfrage von stellv. Bgm Burmester, wie lange das Förderprogramm aufgelegt sei und ob es weiterhin 75 % Förderung gäbe, antwortet FDL Beckmann, dass dies noch nicht absehbar sei. 

 

Stellv. Bgm Fahren plädiert dafür, den Antrag für 3 Haltestellen zu stellen, um rechtzeitig die
Fördermittel auszuschöpfen.

 

Rf Geuder spricht sich für die Haltestelle an der Landesstr.256 in Groß Gusborn An der Schule aus.

Bgm Ringel erinnert daran, dass nur 3 Haltestellen ausgebaut werden können.

 

FDL Beckmann erläutert die Unterscheidungen mit und ohne Fahrgastunterstand u. weitere Standards (z. B. Beleuchtung, Papierkörbe).

Zunächst wird festgestellt, dass Unterstände vorhanden sind; bei Antragstellung müsse geprüft werden, ob diese so einbezogen werden können.

 

Rh Beckmann führt aus, dass sich im OT.  Quickborn das Altenheim befinde und seiner Ansicht nach dort auch eine sachliche Erforderlichkeit für eine barrierefreie Haltestelle gegeben sei.

 

Rh Struck bemerkt, dass geprüft werden müsse, ob die Haltestelle in Groß Gusborn nicht schon barrierefrei sei.

Bgm Ringel möchte über die Reihenfolge der Errichtung von barrierefreien Haltestellen in den genannten Ortsteilen abstimmen lassen.

 

Nach abschließender Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden

 


Beschluss:
Die Gemeinde Gusborn beauftragt die Errichtung von 3 barrierefreien Haltestellen (im OT. Siemen, Ort, Am Container, rechts und links sowie in Quickborn, Am Altenheim, rechts) für das Jahr 2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Förderanträge zu stellen sowie die Planung und Ausführung.
Nach Prüfung und Rücksprache mit der Samtgemeinde Elbtalaue und den zuständigen Straßenbaulastträgern soll danach die Haltestelle in Groß Gusborn an der L 256 priorisiert werden.