Sitzung: 12.03.2020 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0094/2020
Rh Schönemann nimmt an der Sitzung teil, es
sind somit 10 Ratsmitglieder anwesend.
FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.
Am 16.12.2019 hat
der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan
(NVP) 2019 beschlossen.
Hierin ist u.a.
eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien
Bushaltestellen enthalten.
Diese
Prioritätenliste enthält 3 Stufen:
A = empfohlene
Umsetzung bis 2024
B = empfohlene
Umsetzung bis 2026
C = empfohlene
Umsetzung nach 2026
Die Bushaltestellen
der Gemeinde Gusborn sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.
Unabhängig vom
Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die Straßennebenflächen
(Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.
Die Kosten für die
Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu
ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen
Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau beziffert werden. Weiterhin ist
zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.
Die Errichtung der
barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert
werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das
jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021).
Der Rat der
Gemeinde Gusborn kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu
barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden
Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende
Eigenmittel im Haushalt einzuplanen.
FDL Beckmann gibt
weitere ergänzende Erläuterungen. Die Prioritäten der Bushaltestellen in der
Gemeinde Gusborn sind in der Anlage zur Vorlage genannt. Die Regularien und
Bodenindikatoren werden von ihm vorgelesen.
Der Nahverkehrsplan
kann auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden, in dem alles
ausführlich beschrieben ist.
Die Kosten werden
pro Haltestelle (eine Seite) mit 25.000,- - 30.000,- € ohne Unterstand und mit
ca. 35.000,- € mit Unterstand geschätzt.
Wie bereits
erwähnt, ist eine entsprechende Antragstellung wg. Förderung bereits bis zum
31.05.2020 für 2021 notwendig. Priorisiert wird die Haltestelle in Siemen,
Priorität A bis 2024. Evtl. lassen
sich in den folgenden Jahren jeweils zu den Haushaltsberatungen weitere
barrierefreie Haltestellenprojekte auf den Weg bringen.
Für die Planung
würde ein Ingenieurbüro beauftragt werden, welches auch den Förderantrag
ausarbeitet.
Lt. SB Pauls sind
100.000,- € im Haushalt eingestellt.
Rh Beckmann führt
aus, dass lt. Vorlage mit Priorität A begonnen werden sollte, also mit dem OT.
Siemen. Zzt. ist die vorhandene Haltestelle
im Ort (am Containerplatz) nur einseitig ausgebaut.
Da für den Bereich
Siemen 3 Rollstuhlfahrer gemeldet wurden, mache es auch Sinn, mit dem Ausbau
hier zu beginnen.
Auf Nachfrage von
stellv. Bgm Burmester, wie lange das Förderprogramm aufgelegt sei und ob es
weiterhin 75 % Förderung gäbe, antwortet FDL Beckmann, dass dies noch nicht
absehbar sei.
Stellv. Bgm Fahren
plädiert dafür, den Antrag für 3 Haltestellen zu stellen, um rechtzeitig die
Fördermittel auszuschöpfen.
Rf Geuder spricht
sich für die Haltestelle an der Landesstr.256 in Groß Gusborn An der Schule
aus.
Bgm Ringel erinnert
daran, dass nur 3 Haltestellen ausgebaut werden können.
FDL Beckmann
erläutert die Unterscheidungen mit und ohne Fahrgastunterstand u. weitere
Standards (z. B. Beleuchtung, Papierkörbe).
Zunächst wird
festgestellt, dass Unterstände vorhanden sind; bei Antragstellung müsse geprüft
werden, ob diese so einbezogen werden können.
Rh Beckmann führt
aus, dass sich im OT. Quickborn das
Altenheim befinde und seiner Ansicht nach dort auch eine sachliche
Erforderlichkeit für eine barrierefreie Haltestelle gegeben sei.
Rh Struck bemerkt,
dass geprüft werden müsse, ob die Haltestelle in Groß Gusborn nicht schon
barrierefrei sei.
Bgm Ringel möchte
über die Reihenfolge der Errichtung von barrierefreien Haltestellen in den
genannten Ortsteilen abstimmen lassen.
Nach abschließender
Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Gusborn beauftragt die Errichtung von 3 barrierefreien
Haltestellen (im OT. Siemen, Ort, Am Container, rechts und links sowie in
Quickborn, Am Altenheim, rechts) für das Jahr 2021. Die Verwaltung wird
beauftragt, die erforderlichen Förderanträge zu stellen sowie die Planung und
Ausführung.
Nach Prüfung und Rücksprache mit der Samtgemeinde Elbtalaue und den zuständigen
Straßenbaulastträgern soll danach die Haltestelle in Groß Gusborn an der L 256
priorisiert werden.