Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

Sachverhalt:

Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Bürgermeister förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über Ihre Pflichten nach §§ 40-42 NKomVG zu belehren.

 

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

„Hiermit verpflichte ich Ratsfrau Katja Zühlke, Posener Straße 1, 29456 Hitzacker (Elbe) ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“

 

StDir Meyer verliest den Text, nimmt die Verpflichtung von Ratsfrau Katja Zühlke per Handschlag vor und heißt sie herzlich willkommen.

 

 

Rf Katja Zühlke nimmt an der Ratssitzung teil.