Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Das geplante ausgeglichene Jahresergebnis wird nicht erreicht. Das vorläufige Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von 88.748,02 Euro aus.

Nach den Betriebsabrechnungen beträgt die Unterdeckung für das Friedhofswesen 41.942,65 Euro und für die Straßenreinigung 15.909,53 Euro. Die Unterdeckungen sind mit den nächsten Gebührenkalkulationen auszugleichen.

Der Fehlbetrag für den Bereich des Betriebshofes beträgt somit voraussichtlich nur 30.895,84 Euro.

 

Begründung:

In der Berechnung der Jahresarbeitsstunden für das Jahr 2019 wurden für krankheitsbedingte Fehlzeiten bei den Vollzeitbeschäftigten 16 Fehltage und bei den Saisonkräften 11 Fehltage berücksichtigt.

Bereits innerhalb der ersten Jahreshälfte war erkennbar, dass mit der Berechnung von 16 Fehltagen der erforderliche Aufwand des Eigenbetriebes nicht gedeckt werden kann. Eine Nachberechnung war daher unumgänglich.

Diese erfolgte dann mit der Zugrundelegung von 20 Fehltagen für die Vollzeitbeschäftigten. Eine Neuberechnung für die Saisonkräfte war nicht erforderlich. Die Konsequenz aus der überarbeiteten Berechnung war eine Erhöhung des Personalstundensatzes von 40,00 Euro auf 42,48 Euro.

Die Erhöhung erfolgte dann zum 01.08.2019.

Für das Jahr 2019 sind nun die tatsächlichen Fehltage bekannt. Diese betragen bei den Saisonkräften 10,75 Tage, kalkuliert waren 11 Tage.

Die krankheitsbedingten Fehltage der Vollzeitbeschäftigen betrugen jedoch im Durchschnitt 31 Arbeitstage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Fehltage liegen also um 11 Tage über der Nachberechnung von 20 Tagen.

Bei 16 Vollzeitbeschäftigen beträgt damit der nicht kalkulierte Arbeitsausfall insgesamt 176 Arbeitstage. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden beträgt der Zeitausfall 1.372,8 Arbeitsstunden und bei dem derzeitigen Personalstundensatz in Höhe von 42,48 Euro insgesamt 58.316,54 Euro.

Dabei sind der Ertragsausfälle für den fehlenden Einsatz der Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte noch nicht berücksichtigt.

Die Vorstellung der Auswertung der krankheitsbedingen Fehlzeiten erfolgt in der Sitzung.

Ein vorläufiges Haushaltsergebnis des Jahres 2019 mit den entsprechenden Erläuterungen ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Ausblick auf 2020

Für die Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2020 wurden 200 Nettoarbeitstage zugrunde gelegt. Die Bruttoarbeitstage für das Jahr 2020 betragen 255 Tage. Bei einem jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, sind also 25 Arbeitstage als Fehltage berechnet worden.

In den bisherigen Berechnungen der Jahresarbeitsstunden wurden zwei Prozent für personenbezogene Verlust- und Erholungszeiten abgezogen. Dieser Prozentsatz ist erfahrungsgemäß zu gering. Der Prozentsatz wurde daher auf drei Prozent erhöht.

In den Stundensätzen für die Fahrzeuge, Maschinen und Geräte ist ab dem Jahr 2020 ein sogenannter Verwaltungskostenzuschlag enthalten.

In der Summe der Veränderungen sollte es möglich sein, für das Jahr 2020 einen Überschuss zu erwirtschaften, um die Fehlbeträge aus den Vorjahren abzubauen.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert den Sachverhalt. Wegen der durchschnittlich hohen Fehltage wurden mit allen Beschäftigten persönliche Gespräche geführt. Aus den Gesprächen ist zu erkennen, dass keine dienstlichen Gründe erkennbar sind und es sich um reine gesundheitliche Probleme handelt, die zu den Fehlzeiten geführt haben.

Rh Zachow nimmt ab 18:42 Uhr an der Sitzung teil.

 

Alleine bei einem Mitarbeiter summierten sich die Krankheitstage auf 126 Tage für das Jahr 2019, da er an beiden Schultern operiert werden musste. Durchschnittlich 31 Krankheits- bzw. Fehltage pro Mitarbeiter*in pro Jahr, sind extrem hoch.

In der AIZE Sitzung wurde berichtet, dass auch die Samtgemeinde Elbtalaue 29,23 Krankheitstage pro Mitarbeiter*in für das Jahr 2019 laut der Krankenstatistik aufweist.

BL Klafak gibt zu verstehen, dass man die weitere Entwicklung der Krankheits- Fehltage beobachten muss.
 

Rh Mertins fragt an, warum solche Gespräche nicht vorsorglich geführt worden sind, sondern jetzt erst bei Krankheit. Außerdem wünscht er die Stundensätze der Fahrzeuge für 2020 als Anhang zur Niederschrift beizufügen.

 

Rh Flindt erkundigt sich, ob weniger Arbeiten erledigt wurden oder Arbeiten im Allgemeinen durch die Fehltage nicht ausgeführt werden konnten.

BL Klafak erläutert, dass durch die Trockenheit im letzten Jahr u.a. extrem weniger gemäht werden musste. Bei den Daueraufträgen konnten die Arbeiten „gesteuert“ werden. Bei den Einzelaufträgen gibt es Aufträge mit Zeitvorgaben, die in dem vorgegebenen Zeitrahmen erledigt werden müssen. Bei den Aufträgen ohne Zeitvorgabe können diese auch mal, zeitlich und in Absprache mit den Fachdiensten, geschoben werden.

Rh Ringel ergänzt, dass im November und Dezember kein Winterdienst notwendig war. Wäre der Winterdienst notwendig gewesen, hätten die Mitarbeiter*innen zur Erfüllung der anderen Aufgaben gefehlt und es hätten Arbeiten bestimmt nicht erledigt werden können.

Rh Mertins fragt an, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) besteht und angeboten wurde.

BL Klafak erklärt, dass es einen Anspruch auf ein BEM gibt und dies jedem/jeder Mitarbeiter*in angeboten wurde. Es liegt bei dem/der jeweiligen Mitarbeiter*innen, ob sie dieses Angebot annehmen. In der Regel war das nicht der Fall.

1.SgRat Beitz ergänzt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue das BEM sehr aktiv betreibt und man es in vielen Gesprächen versucht, dass dieses Angebot auch angenommen wird. 

 

BL Klafak erläutert die in der Anlage beigefügte Tabelle. In den nächsten Kalkulationen für das Friedhofswesen und für die Straßenreinigung sind die Fehlbeträge zu berücksichtigen.

 

In dem Ausblick auf das Jahr 2020 erklärt BL Klafak, dass für die festangestellten Mitarteiter*innen in der Stundensatzkalkulation mit jeweils 25 Fehltagen gerechnet wurde. Bei den personenbezogenen Verlust- und Erholungszeiten ist der Prozentsatz von bisher 2% auf 3% erhöht worden. Ab dem Jahr 2020 wurde ein Verwaltungskostenzuschlag in den Stundensätzen für die Fahrzeuge, Maschinen und Geräten berücksichtigt. Durch die genannten Veränderungen ist geplant, für das Jahr 2020 einen Überschuss zu erwirtschaften.