Sitzung: 25.02.2020 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 08/0066/2020
Sachverhalt:
Das geplante
ausgeglichene Jahresergebnis wird nicht erreicht. Das vorläufige Jahresergebnis
weist einen Fehlbetrag in Höhe von 88.748,02 Euro aus.
Nach den
Betriebsabrechnungen beträgt die Unterdeckung für das Friedhofswesen 41.942,65
Euro und für die Straßenreinigung 15.909,53 Euro. Die Unterdeckungen sind mit
den nächsten Gebührenkalkulationen auszugleichen.
Der Fehlbetrag für
den Bereich des Betriebshofes beträgt somit voraussichtlich nur 30.895,84 Euro.
Begründung:
In der Berechnung
der Jahresarbeitsstunden für das Jahr 2019 wurden für krankheitsbedingte
Fehlzeiten bei den Vollzeitbeschäftigten 16 Fehltage und bei den Saisonkräften
11 Fehltage berücksichtigt.
Bereits innerhalb
der ersten Jahreshälfte war erkennbar, dass mit der Berechnung von 16 Fehltagen
der erforderliche Aufwand des Eigenbetriebes nicht gedeckt werden kann. Eine
Nachberechnung war daher unumgänglich.
Diese erfolgte dann
mit der Zugrundelegung von 20 Fehltagen für die Vollzeitbeschäftigten. Eine
Neuberechnung für die Saisonkräfte war nicht erforderlich. Die Konsequenz aus
der überarbeiteten Berechnung war eine Erhöhung des Personalstundensatzes von
40,00 Euro auf 42,48 Euro.
Die Erhöhung
erfolgte dann zum 01.08.2019.
Für das Jahr 2019
sind nun die tatsächlichen Fehltage bekannt. Diese betragen bei den
Saisonkräften 10,75 Tage, kalkuliert waren 11 Tage.
Die
krankheitsbedingten Fehltage der Vollzeitbeschäftigen betrugen jedoch im
Durchschnitt 31 Arbeitstage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Fehltage
liegen also um 11 Tage über der Nachberechnung von 20 Tagen.
Bei 16
Vollzeitbeschäftigen beträgt damit der nicht kalkulierte Arbeitsausfall
insgesamt 176 Arbeitstage. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden
beträgt der Zeitausfall 1.372,8 Arbeitsstunden und bei dem derzeitigen
Personalstundensatz in Höhe von 42,48 Euro insgesamt 58.316,54 Euro.
Dabei sind der
Ertragsausfälle für den fehlenden Einsatz der Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte
noch nicht berücksichtigt.
Die Vorstellung der
Auswertung der krankheitsbedingen Fehlzeiten erfolgt in der Sitzung.
Ein vorläufiges
Haushaltsergebnis des Jahres 2019 mit den entsprechenden Erläuterungen ist der
Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Ausblick auf 2020
Für die Berechnung
des Personalstundensatzes für das Jahr 2020 wurden 200 Nettoarbeitstage
zugrunde gelegt. Die Bruttoarbeitstage für das Jahr 2020 betragen 255 Tage. Bei
einem jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, sind also 25 Arbeitstage
als Fehltage berechnet worden.
In den bisherigen
Berechnungen der Jahresarbeitsstunden wurden zwei Prozent für personenbezogene
Verlust- und Erholungszeiten abgezogen. Dieser Prozentsatz ist erfahrungsgemäß
zu gering. Der Prozentsatz wurde daher auf drei Prozent erhöht.
In den
Stundensätzen für die Fahrzeuge, Maschinen und Geräte ist ab dem Jahr 2020 ein
sogenannter Verwaltungskostenzuschlag enthalten.
In der Summe der
Veränderungen sollte es möglich sein, für das Jahr 2020 einen Überschuss zu
erwirtschaften, um die Fehlbeträge aus den Vorjahren abzubauen.
Betriebsleiter
Klafak erläutert den Sachverhalt. Wegen der durchschnittlich hohen Fehltage
wurden mit allen Beschäftigten persönliche Gespräche geführt. Aus den
Gesprächen ist zu erkennen, dass keine dienstlichen Gründe erkennbar sind und
es sich um reine gesundheitliche Probleme handelt, die zu den Fehlzeiten
geführt haben.
Rh Zachow nimmt ab 18:42 Uhr an der Sitzung
teil.
Alleine bei einem
Mitarbeiter summierten sich die Krankheitstage auf 126 Tage für das Jahr 2019,
da er an beiden Schultern operiert werden musste. Durchschnittlich 31
Krankheits- bzw. Fehltage pro Mitarbeiter*in pro Jahr, sind extrem hoch.
In der AIZE Sitzung
wurde berichtet, dass auch die Samtgemeinde Elbtalaue 29,23 Krankheitstage pro
Mitarbeiter*in für das Jahr 2019 laut der Krankenstatistik aufweist.
BL Klafak gibt zu
verstehen, dass man die weitere Entwicklung der Krankheits- Fehltage beobachten
muss.
Rh Mertins fragt
an, warum solche Gespräche nicht vorsorglich geführt worden sind, sondern jetzt
erst bei Krankheit. Außerdem wünscht er die Stundensätze der Fahrzeuge für 2020
als Anhang zur Niederschrift beizufügen.
Rh Flindt erkundigt
sich, ob weniger Arbeiten erledigt wurden oder Arbeiten im Allgemeinen durch
die Fehltage nicht ausgeführt werden konnten.
BL Klafak
erläutert, dass durch die Trockenheit im letzten Jahr u.a. extrem weniger
gemäht werden musste. Bei den Daueraufträgen konnten die Arbeiten „gesteuert“
werden. Bei den Einzelaufträgen gibt es Aufträge mit Zeitvorgaben, die in dem
vorgegebenen Zeitrahmen erledigt werden müssen. Bei den Aufträgen ohne
Zeitvorgabe können diese auch mal, zeitlich und in Absprache mit den
Fachdiensten, geschoben werden.
Rh Ringel ergänzt,
dass im November und Dezember kein Winterdienst notwendig war. Wäre der
Winterdienst notwendig gewesen, hätten die Mitarbeiter*innen zur Erfüllung der
anderen Aufgaben gefehlt und es hätten Arbeiten bestimmt nicht erledigt werden
können.
Rh Mertins fragt
an, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) besteht und angeboten
wurde.
BL Klafak erklärt,
dass es einen Anspruch auf ein BEM gibt und dies jedem/jeder Mitarbeiter*in
angeboten wurde. Es liegt bei dem/der jeweiligen Mitarbeiter*innen, ob sie
dieses Angebot annehmen. In der Regel war das nicht der Fall.
1.SgRat Beitz
ergänzt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue das BEM sehr aktiv betreibt und man es
in vielen Gesprächen versucht, dass dieses Angebot auch angenommen wird.
BL Klafak erläutert
die in der Anlage beigefügte Tabelle. In den nächsten Kalkulationen für das
Friedhofswesen und für die Straßenreinigung sind die Fehlbeträge zu
berücksichtigen.
In dem Ausblick auf
das Jahr 2020 erklärt BL Klafak, dass für die festangestellten
Mitarteiter*innen in der Stundensatzkalkulation mit jeweils 25 Fehltagen
gerechnet wurde. Bei den personenbezogenen Verlust- und Erholungszeiten ist der
Prozentsatz von bisher 2% auf 3% erhöht worden. Ab dem Jahr 2020 wurde ein
Verwaltungskostenzuschlag in den Stundensätzen für die Fahrzeuge, Maschinen und
Geräten berücksichtigt. Durch die genannten Veränderungen ist geplant, für das
Jahr 2020 einen Überschuss zu erwirtschaften.