Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt.

Die Initiative zur Satzungsänderung geht zurück auf entsprechende Änderungsbestrebungen innerhalb der Stadt Dannenberg(Elbe) durch den dortigen Fachausschuss.

 

Von der obergerichtlichen Rechtsprechung Niedersachsens ist zuletzt mit Urteil vom 5.12.2017 (Stadt Salzgitter) ein Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis unbeanstandet geblieben.

 

Es ist davon auszugehen, dass mit dem Steuersatz von 20 % eine weitgehende Annäherung an die maximal zulässige Belastungsgrenze erreicht ist. Bei weiterer Erhöhung bestünde ein erhöhtes Klage- und Beanstandungsrisiko, woraus für die Samtgemeinde erhebliche Kosten (Gutachten, Rechtsberatung, gerichtliche Vertretung etc.) resultieren könnten.

Über 20 % hinausgehende Steuersätze waren bei Internetrecherchen bislang nicht auffindbar. Ob Klagen gegen höhere Steuersätze zurzeit anhängig sind, ist nicht bekannt.

Festzustellen ist eine kontinuierlich steigende Tendenz der Spieleinsätze. Es ist nicht zu beobachten, dass sich im Stadtgebiet aufgrund der bisher erfolgten Anhebungen der Steuersätze die Anzahl der Spielhallen und sonstigen Aufstellplätze verringert hat. In Hitzacker beruht die Zusammenlegung von bisher zwei zu einer Spielhalle auf der Änderung der Abstandsregelung.

 

Seitens der Verwaltung wird angeregt darüber zu entscheiden, ob als Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht die Steuersätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeit  ab 1.7.2020 auf 20 % des Einspielergebnisses heraufgesetzt werden sollen.

 

Die Anhebung von bisher 18 auf 20 Prozentpunkte für Gewinnspielautomaten würde eine Steigerung um 11,11% bedeuten.

 

Der VAH hat den u. g. Beschluss am 17.02.2020 einstimmig empfohlen.

Der Rat der Stadt Hitzacker  (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Die 3. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hitzacker(Elbe) vom 11.12.2007 wird beschlossen.