Sitzung: 05.03.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2
Vorlage: 22/0031/2020
Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt.
Die Initiative zur
Satzungsänderung geht zurück auf entsprechende Änderungsbestrebungen innerhalb
der Stadt Dannenberg(Elbe) durch den dortigen Fachausschuss.
Von der
obergerichtlichen Rechtsprechung Niedersachsens ist zuletzt mit Urteil vom
5.12.2017 (Stadt Salzgitter) ein Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis
unbeanstandet geblieben.
Es ist davon
auszugehen, dass mit dem Steuersatz von 20 % eine weitgehende Annäherung an die
maximal zulässige Belastungsgrenze erreicht ist. Bei weiterer Erhöhung bestünde
ein erhöhtes Klage- und Beanstandungsrisiko, woraus für die Samtgemeinde
erhebliche Kosten (Gutachten, Rechtsberatung, gerichtliche Vertretung etc.)
resultieren könnten.
Über 20 %
hinausgehende Steuersätze waren bei Internetrecherchen bislang nicht
auffindbar. Ob Klagen gegen höhere Steuersätze zurzeit anhängig sind, ist nicht
bekannt.
Festzustellen ist
eine kontinuierlich steigende Tendenz der Spieleinsätze. Es ist nicht zu
beobachten, dass sich im Stadtgebiet aufgrund der bisher erfolgten Anhebungen
der Steuersätze die Anzahl der Spielhallen und sonstigen Aufstellplätze
verringert hat. In Hitzacker beruht die Zusammenlegung von bisher zwei zu einer
Spielhalle auf der Änderung der Abstandsregelung.
Seitens der
Verwaltung wird angeregt darüber zu entscheiden, ob als Maßnahme zur Bekämpfung
der Spielsucht die Steuersätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ab 1.7.2020 auf 20 % des Einspielergebnisses
heraufgesetzt werden sollen.
Die Anhebung von bisher
18 auf 20 Prozentpunkte für Gewinnspielautomaten würde eine Steigerung um
11,11% bedeuten.
Der VAH hat den u.
g. Beschluss am 17.02.2020 einstimmig empfohlen.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst
folgenden
Beschluss:
Die 3.
Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hitzacker(Elbe) vom
11.12.2007 wird beschlossen.