Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

(Sachverhalt sh. auch Niederschriften TJH vom 05.12.2019 und VAH vom 17.02.2020)

 

Frau Fallapp trägt den Sachverhalt vor.

 

Der Kunstverein Hitzacker e.V. beantragt für den Ausbau der Kunsthalle Oktogon einen Zuschuss zur Finanzierung in Höhe von 18.500,- €.

Der Antrag mit Beschreibung und Kostenaufstellung ist der Vorlage beigefügt.

Es wurden ebenfalls Mittel aus dem Förderprogramm „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen kleiner Kulturträger“ beim Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur gestellt. Der Antrag sieht ein Gesamtvolumen von 124.278,69 € vor. Voraussetzung der Förderung ist eine Mitfinanzierung der Kommune in Höhe von 15%.

Nach Rücksprache mit dem Kämmerer am 18.11.2019 ist eine Bereitstellung investiver Mittel für das Jahr 2020 in der beantragten Höhe im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) möglich, soweit keine weiteren großen Investitionen geplant sind.

 

Der TJH hat am 05.12.2019 den folgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich empfohlen:


„Die Stadt Hitzacker (Elbe) gewährt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020 einen Zuschuss für den Ausbau der Kunsthalle Oktogon in Höhe von 18.500,00 €.“

 

Der VAH hat am 17.02.2020 folgenden Beschlussvorschlag geändert empfohlen:

 

„Die Stadt Hitzacker (Elbe) gewährt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020 einen Zuschuss für den Ausbau der Kunsthalle Oktogon in Höhe von bis zu 18.500,- €.“

 

Rf Laudel-Voigt führt aus, dass sich eine neue Situation ergeben hat, weil  der 1. Förderantrag erstmal nicht positiv beschieden worden sei.

Aus dem Grunde stellt sie folgenden Antrag :

 

„Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020 die Mittel für einen Zuschuss bis zu 18.500,- € im Haushalt ein. 
Die Neubeantragung wird in den Fachausschuss verwiesen.“

 

Rh Schneeberg entgegnet, dass der Haushalt bereits durch den das AZH und das VERDO belastet wird und fragt, wenn jetzt noch eine neue Kulturstätte bezuschusst werde, gäbe es erneute Probleme, um den Haushalt genehmigt zu bekommen ? 
Stellv. StDir Kern antwortet: nein, das wäre nicht der Fall, weil das eine sind laufende Aufwendungen und das andere ist ein Investitionszuschuss. 

 

Rh Zühlke führt aus, dass er den Antrag nicht so ganz verstehe, der Beschlussvorschlag heute laute, dass das Objekt bezuschusst werde, somit stehe für ihn fest, dass es realisiert werde.

Worüber sollte dann erneut im TJH beraten werden ?

 

Rf Laudel-Voigt führt aus, dass der Hintergrund des Antrages sei, dass das Geld im Haushalt  eingeplant bleiben solle.  Es werde dann ja einen neuen Förder-Antrag geben und darüber sollte erneut beraten werden, um dann evtl. einen neuen Spielraum zu haben. 

 

Rh Flindt entgegnet, dass seiner Meinung nach eine erneute Beratung überflüssig sei, Konsequenz wäre, das aus dem Haushalt zu entfernen, das sei aber wohl nicht gewollt.

 

Stellv. Bgm Wiehler möchte nochmal zur Klarstellung betonen, dass der 1. Förderantrag  abgelehnt wurde , d. h. es müsse sowieso von dem Verein ein neuer Fördermittelantrag gestellt werden. Dieser könne evtl. im Inhalt u. Umfang anders ausfallen, daher war es das Ansinnen, den Antrag selbst nochmal im TJH zu beraten. Nach den derzeit vorliegenden Unterlagen könne nicht sichergestellt werden, dass das Objekt dauerhaft im Nutzungsbereich des Vereins verbliebe.

Es sei wichtig zu wissen, was genau das Vorhaben sei und deshalb 

solle ein neu vorgelegter Antrag nochmal dem Fachausschuss vorgelegt werden.

 

Rf Neumann entgegnet, dass sich das Konzept ja nicht ändern würde, und es werde ja auch ein Betrag von bis zu 18.500 ,- €  eingeplant.

 

Rf Laudel-Voigt führt aus, dass über einen Antrag beraten wurde, der jetzt nicht mehr existent, also von der Förderfähigkeit her abgelehnt sei und deshalb müsse ihrer Meinung nach bei Vorliegen eines neuen Antrages mit neuem Sachverhalt in den Gremien beraten werden.

 

1.SgRat Beitz stellt klar, es werde von einem abgelehnten Antrag gesprochen, das beziehe sich aber nicht auf die städtischen Gremien sondern auf den von einem Verein gestellten Förderantrag. Die städtischen Gremien haben dem vorliegenden Beschlussvorschlag so zugestimmt, deswegen liegt er heute zur Entscheidung vor.

 

Stellv. StDir Kern stellt klar : Wenn das Vorhaben in dieser Form nicht durchgeführt werden kann , also der Förderantrag abgelehnt ist, kann der Antragsteller einen neuen Förderantrag stellen.

Über die Co-Finanzierung wird dann entschieden, wenn nein neuer Antrag gestellt ist.

Wenn die Mittel nicht im Haushalt verbleiben würden, wäre jegliche Zahlung ausgeschlossen.

 

Rh Schneeberg akzeptiert die haushaltsrechtliche Sichtweise, nicht jedoch aber wirtschaftliche Betrachtungsweise.

Die Kunsthalle gehöre einer Privatperson bzw. einem Verein, insofern schließe er sich der Meinung von stellv. Bgm Wiehler an, und beantragt, den TOP heute zurück zu stellen, bis ein neuer Förderantrag vorliege.

 

Stellv. StDir Kern, führt aus, der Antrag auf Co-Finanzierung ist gestellt, er kann abgelehnt werden.  Über die Einstellung der Mittel im Haushalt muss dann unter TOP 15 separat beraten und entschieden werden. 

 

Rf K. Zühlke verlässt die Sitzung um 20.10 Uhr.

 

Stellv. Bgm Wiehler beantragt unter dieser Klarstellung für die Gruppe die Ablehnung des Antrages auf Co-Finanzierung.

Die dafür im Haushalt eingeplanten Mittel sollen für eine mögliche Förderung  f. Kulturzwecke vorgesehen bleiben. Im TJH soll nach erneuter Antragstellung dann darüber beraten werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) gewährt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020 einen Zuschuss für den Ausbau der Kunsthalle Oktogon in Höhe von bis zu 18.500,- €.