Sitzung: 05.03.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 14/0511/2019
(Sachverhalt sh.
auch Niederschriften TJH vom 05.12.2019 und VAH vom 17.02.2020)
Frau Fallapp trägt den Sachverhalt vor.
Der Kunstverein
Hitzacker e.V. beantragt für den Ausbau der Kunsthalle Oktogon einen Zuschuss
zur Finanzierung in Höhe von 18.500,- €.
Der Antrag mit
Beschreibung und Kostenaufstellung ist der Vorlage beigefügt.
Es wurden ebenfalls
Mittel aus dem Förderprogramm „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Investitionen kleiner Kulturträger“ beim Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
gestellt. Der Antrag sieht ein Gesamtvolumen von 124.278,69 € vor.
Voraussetzung der Förderung ist eine Mitfinanzierung der Kommune in Höhe von
15%.
Nach Rücksprache
mit dem Kämmerer am 18.11.2019 ist eine Bereitstellung investiver Mittel für
das Jahr 2020 in der beantragten Höhe im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe)
möglich, soweit keine weiteren großen Investitionen geplant sind.
Der TJH hat am
05.12.2019 den folgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich empfohlen:
„Die Stadt Hitzacker (Elbe) gewährt vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes 2020 einen Zuschuss für den Ausbau der Kunsthalle Oktogon in Höhe
von 18.500,00 €.“
Der VAH hat am
17.02.2020 folgenden Beschlussvorschlag geändert empfohlen:
„Die Stadt
Hitzacker (Elbe) gewährt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020
einen Zuschuss für den Ausbau der Kunsthalle Oktogon in Höhe von bis zu
18.500,- €.“
Rf Laudel-Voigt
führt aus, dass sich eine neue Situation ergeben hat, weil der 1. Förderantrag erstmal nicht positiv
beschieden worden sei.
Aus dem Grunde
stellt sie folgenden Antrag :
„Die Stadt
Hitzacker (Elbe) stellt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020 die
Mittel für einen Zuschuss bis zu 18.500,- € im Haushalt ein.
Die Neubeantragung wird in den Fachausschuss verwiesen.“
Rh Schneeberg
entgegnet, dass der Haushalt bereits durch den das AZH und das VERDO belastet
wird und fragt, wenn jetzt noch eine neue Kulturstätte bezuschusst werde, gäbe
es erneute Probleme, um den Haushalt genehmigt zu bekommen ?
Stellv. StDir Kern antwortet: nein, das wäre nicht der Fall, weil das eine sind
laufende Aufwendungen und das andere ist ein Investitionszuschuss.
Rh Zühlke führt
aus, dass er den Antrag nicht so ganz verstehe, der Beschlussvorschlag heute
laute, dass das Objekt bezuschusst werde, somit stehe für ihn fest, dass es
realisiert werde.
Worüber sollte dann
erneut im TJH beraten werden ?
Rf Laudel-Voigt
führt aus, dass der Hintergrund des Antrages sei, dass das Geld im
Haushalt eingeplant bleiben solle. Es werde dann ja einen neuen Förder-Antrag
geben und darüber sollte erneut beraten werden, um dann evtl. einen neuen
Spielraum zu haben.
Rh Flindt
entgegnet, dass seiner Meinung nach eine erneute Beratung überflüssig sei,
Konsequenz wäre, das aus dem Haushalt zu entfernen, das sei aber wohl nicht
gewollt.
Stellv. Bgm Wiehler
möchte nochmal zur Klarstellung betonen, dass der 1. Förderantrag abgelehnt wurde , d. h. es müsse sowieso von
dem Verein ein neuer Fördermittelantrag gestellt werden. Dieser könne evtl. im
Inhalt u. Umfang anders ausfallen, daher war es das Ansinnen, den Antrag selbst
nochmal im TJH zu beraten. Nach den derzeit vorliegenden Unterlagen könne nicht
sichergestellt werden, dass das Objekt dauerhaft im Nutzungsbereich des Vereins
verbliebe.
Es sei wichtig zu
wissen, was genau das Vorhaben sei und deshalb
solle ein neu
vorgelegter Antrag nochmal dem Fachausschuss vorgelegt werden.
Rf Neumann
entgegnet, dass sich das Konzept ja nicht ändern würde, und es werde ja auch
ein Betrag von bis zu 18.500 ,- €
eingeplant.
Rf Laudel-Voigt
führt aus, dass über einen Antrag beraten wurde, der jetzt nicht mehr existent,
also von der Förderfähigkeit her abgelehnt sei und deshalb müsse ihrer Meinung
nach bei Vorliegen eines neuen Antrages mit neuem Sachverhalt in den Gremien
beraten werden.
1.SgRat Beitz
stellt klar, es werde von einem abgelehnten Antrag gesprochen, das beziehe sich
aber nicht auf die städtischen Gremien sondern auf den von einem Verein
gestellten Förderantrag. Die städtischen Gremien haben dem vorliegenden
Beschlussvorschlag so zugestimmt, deswegen liegt er heute zur Entscheidung vor.
Stellv. StDir Kern
stellt klar : Wenn das Vorhaben in dieser Form nicht durchgeführt werden kann ,
also der Förderantrag abgelehnt ist, kann der Antragsteller einen neuen
Förderantrag stellen.
Über die
Co-Finanzierung wird dann entschieden, wenn nein neuer Antrag gestellt ist.
Wenn die Mittel
nicht im Haushalt verbleiben würden, wäre jegliche Zahlung ausgeschlossen.
Rh Schneeberg
akzeptiert die haushaltsrechtliche Sichtweise, nicht jedoch aber wirtschaftliche
Betrachtungsweise.
Die Kunsthalle
gehöre einer Privatperson bzw. einem Verein, insofern schließe er sich der
Meinung von stellv. Bgm Wiehler an, und beantragt, den TOP heute zurück zu
stellen, bis ein neuer Förderantrag vorliege.
Stellv. StDir Kern,
führt aus, der Antrag auf Co-Finanzierung ist gestellt, er kann abgelehnt
werden. Über die Einstellung der Mittel
im Haushalt muss dann unter TOP 15 separat beraten und entschieden werden.
Rf K. Zühlke verlässt die Sitzung um 20.10
Uhr.
Stellv. Bgm Wiehler
beantragt unter dieser Klarstellung für die Gruppe die Ablehnung des Antrages
auf Co-Finanzierung.
Die dafür im
Haushalt eingeplanten Mittel sollen für eine mögliche Förderung f. Kulturzwecke vorgesehen bleiben. Im TJH
soll nach erneuter Antragstellung dann darüber beraten werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) gewährt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020 einen Zuschuss
für den Ausbau der Kunsthalle Oktogon in Höhe von bis zu 18.500,- €.