Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Sachverhalt sh. auch Niederschrift Ausschuss TJH v. 05.12.2019 und VAH vom 17.02.2020.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 28.08.2019 hat der Ausschuss sich intensiv mit der Überprüfung des Prädikates „Kneipp-Kurort“, einer Erstprädikatisierung zum „Luftkurort“ und einer möglichen Prädikatisierung zum „Erholungsort“ befasst. „Kneipp-Kurort“ ist ein Prädikat für Kurorte, das gemäß den Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäder- und Tourismusverbandes durch das zuständige Fachministerium des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in dem Protokoll des Ausschusses dargestellt. Bei einer Anerkenntnis als „Luftkurort“ oder als „Erholungsort“ wäre eine Erstprädikatisierung erforderlich. Der Ausschuss hat seinerzeit Vergleiche zwischen diesen unterschiedlichen Statuten gefordert. Dazu ist eine Bewertungsmatrix gefertigt worden. Diese gestaltet sich wie folgt:

 

 

Für das bestehende Prädikat „Kneipp-Kurort“ müssen regelmäßig die nachfolgenden Gutachten (ausgehend vom Datum des letzten Gutachtens) eingereicht werden:

 

·         Alle 10 Jahre eine bioklimatische Beurteilung

Diese liegt vor, und zwar vom 14.11.2017                                                                                 3.000,00 €

·         Alle 10 Jahre eine Luftqualitätsbeurteilung (LU),

diese war am 06.06.2019 fällig.

Auf Grund der bislang ungeklärten Sachlage zur Weiterführung des

Prädikates wurde die Vorlage einer Luftqualitätsbeurteilung durch das

Ministerium zunächst ausgesetzt.                                                                                               2.108,68 €

·         Jährlich eine Bescheinigung vom Landesamt für Verbraucherschutz

und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dass der Ort von Hygieneschäd-

lingen – insbesondere von Ratten – frei ist.

Diese Bescheinigung liegt inzwischen vor.                                                                               1.000,00 €

 

 

Für das Prädikat „Luftkurort“ müssen bei Erstprädikatisierung folgende Gutachten eingereicht werden:

 

·         Ein bioklimatisches Gutachten in Form einer Standard-Klimaanalyse.

Anmerkung: Für den Kneipp-Kurort wurde bei der Erstprädikatisierung zwar

ein bioklimatisches Gutachten in Form einer einfachen Klimaanalyse erstellt.

Diese ist aber eine Kategorie unter der Standard-Klimaanalyse und es muss

daher ein neues Gutachten statt einer bioklimatischen Beurteilung erstellt werden.

Die jetzige bioklimatische Beurteilung wäre damit hinfällig.                                             6.700,00 €

·         Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen,

das Angebot liegt vor.                                                                                                                       4.460,63 €

·         Eine Bescheinigung vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-

sicherheit  (LAVES), dass der Ort Hygieneschädlingen – insbesondere von

Ratten – frei ist. Diese Bescheinigung liegt bereits vor.                                      1.000,00 €

 

Danach sind regelmäßig diese Gutachten einzureichen:

·         Alle 10 Jahre eine bioklimatische Beurteilung.

·         Alle 10 Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen.

·         Alle 3 Jahre eine Bescheinigung vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dass der Ort von Hygieneschädlingen – insbesondere von Ratten frei ist.

 

 

Für das Prädikat Erholungsort müssen bei Erstprädikatisierung folgende Gutachten eingereicht werden:

 

·         Ein bioklimatisches Gutachten in Form einer vereinfachten Klimaanalyse.                1.500,00 €

·         Eine Luftqualitätsbeurteilung, sollten Zweifel auf Grund der Luftqualitäts-

beurteilung an der Eignung bestehen, ist ein Luftqualitätsgutachten notwendig. 1.500,00 €

·         Bescheinigung vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-

sicherheit (LAVES) darüber, dass der Ort von Hygieneschädlingen –

insbesondere von Ratten – frei ist.                                                                                                             1.000,00 €

 

 

 

In der Zwischenzeit haben Gespräche mit Therapeuten, Hoteliers, dem Verkehrsverein Hitzacker/ Göhrde Elbufer e.V., Geschäftsleuten, Wirtschaftspartnern etc. stattgefunden.

Der richtige Umgang mit Gesundheitsinformationen wird für viele Menschen immer schwieriger. Ein gesunder und naturverbundener Lebensstil ist vielen Menschen wichtig. Das Gesundheitskonzept nach Sebastian Kneipp, das dem Kneipp-Kurort zu Grunde liegt, wurde stetig und auf Basis neuester wissenschaftlicher Forschungsergebnisse weiterentwickelt und umfasst heute fünf Elemente: Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und Lebensordnung. Hinter diesem ganzheitlichen Ansatz verbirgt sich die Erkenntnis, dass ein hochwirksames Immunsystem, eine umfassende körperliche Fitness und eine überdurchschnittliche Stressresistenz die Selbstheilungskräfte anregen und die Widerstandsfähigkeit stärkt.

Dies soll ein Thema sein für die weitere Entwicklung des Kneipp-Kurortes Hitzacker.

In einer Zusammenkunft mit den maßgeblichen ehrenamtlichen Vertretern aus Vereinen und Hoteliers wurde darauf hingewiesen, dass Kureinrichtungen fehlen und somit die vorhandenen Angebote nicht ausreichend vermarktet werden können. Aus diesem Grunde sind gerade individuelle Behandlungen, Gruppenkurse und natürliche Gesundheit Schwerpunkte der Vermarktung.

 

In das Konzept des Kneipp-Kurortes gehört, die Stadt Hitzacker (Elbe) zu einem gesunden und attraktiven Ort für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Gäste weiterzuentwickeln. Kneipp soll als Querschnittsaufgabe verstanden werden. Dabei ist vorgesehen, dass

 

·         das Gesundheitswesen in der Stadt gestärkt wird

·         Wege, gemeinsam mit den Leistungserbringern vor Ort, gefunden werden, die es ermöglichen sollen, zukünftige ambulante med. Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen (alt: ambulante Badekuren) zu generieren.

·         das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger durch Kneipp erhöht wird

·         Übernachtungsmöglichkeiten, Seminarhäuser, Therapiestätten zur Beherbergung der Gäste vermarktet werden

·         die Architektur auf das Thema Gesundheit abgestimmt wird

·         Fördertöpfe akquiriert werden

·         und die vorhandenen Einrichtungen eine Überarbeitung erfahren.

Zur Vorbereitung der Überprüfung des Kneipp-Kurortes Hitzacker (Elbe) fand am Freitag,

dem 31. Januar 2020 ab 15.00 Uhr ein Workshop zur Gestaltung dieser Maßnahmen statt. Zu diesem Workshop wurde gezielt eingeladen. Dazu ist erforderlich, dass die Luftqualitätsbeurteilung zuvor in Auftrag gegeben wird. Die Verwaltung schlägt vor, sich diesem Verfahren zu unterziehen und an dem Status des staatlich anerkannten Kneipp-Kurortes festzuhalten.

 

Marketingleiterin U. Fallapp gibt ergänzende Erläuterungen.

Die Ausschüsse TJH und VAH haben den u. g. Beschluss einstimmig empfohlen.

 

Rh Schneeberg führt aus, dass in der Bevölkerung oft gefragt werde, was der Unterschied zwischen Kneippkurort und Luftkurort sei. 

Frau Fallapp antwortet, dass das Prädikat Kneippkurort eine Stufe höher liegt als der Luftkurkort. 

Wenn eine Entscheidung in Richtung Luftkurort gehen sollte, dann müsste ein neues Überprüfungsverfahren gestartet werden.

Das jetzt Vorgeschlagene ist ein Überprüfungsverfahren in Sachen Kneippkurort.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden 

 

 

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt die Überprüfung der Anerkennung für den Kneipp-Kurort. Hitzacker (Elbe) und vergibt den Auftrag für eine Luftqualitätsbeurteilung.