Sitzung: 10.03.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0060/2020
Frau Basedow erläutert den Sachverhalt.
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 27 „Elbhöhen-Drawehn“ soll an heutige rechtliche Anforderungen angepasst werden.
Dabei ist beachten, dass den Gemeinden eine ausreichende Möglichkeit zur gemeindlichen Entwicklung gegeben wird.
Vor diesem Hintergrund bittet der Landkreis die Gemeinde Karwitz um Prüfung, ob diese Entwicklungsmöglichkeit (mittelfristige Entwicklung über 20 Jahre) gegeben ist bzw. ob und wo die Gemeinde in einem Bereich von 500m um die Hauptorte und 300m um die sonstigen Orte für die gemeindliche Entwicklung notwendige Flächen sieht, die zu diesem Zweck aus dem LSG entlassen werden sollen. Eine Entlassung in den Bereichen anderer Schutzgebiete (Biosphäre, Vogelschutz/FFH) ist nicht möglich.
Die Vorstellungen sind bis zum 03.07.20 einzureichen.
Dabei handelt es sich lediglich um eine Vorabstimmung. Im
Verfahren zur Änderung der Verordnung wird weiterhin Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben (siehe Anlage I zur Vorlage).
Bei der
Neuabgrenzung sollten aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich folgende Kriterien
berücksichtigt werden:
-
Bereiche
mit Bestandsgebäuden sollten aus dem LSG entlassen werden
-
Abgrenzungen
des LSG sollten sich an Grundstücksgrenzen orientieren, um die Grenzen
transparenter zu gestalten
-
Entwicklungsmöglichkeiten,
vor allem in den von der Landwirtschaft genutzten Bereichen
-
Entwicklungsmöglichkeiten
für weitere Siedlungsentwicklung (Gewerbe und Wohnen)
-
vorwiegend
bestehende Ackerflächen als Entwicklungsflächen nutzen, da diese keinen
besonders hohen Wert für das Landschaftsbild haben
Auf Grundlage dieser Kriterien sind die Vorschläge zur
Neuabgrenzung des LSG im Bereich der Gemeinde Karwitz erarbeitet worden (Anlage
zur Vorlage II-V):
Karwitz:
In Karwitz
berücksichtigt der Vorschlag die Bestandgebäude unter Beachtung der
Grundstücksgrenzen und schafft dadurch kleinere Entwicklungsmöglichkeiten auf
den Baugrundstücken. Ebenfalls sind Entwicklungsflächen östlich und westlich
des Gewerbegebietes vorgeschlagen.
Lenzen/ Nausen:
Der Vorschlag für
Lenzen/Nausen berücksichtigt Bestandsgebäude, die derzeit im LSG liegen und
gibt vor allem in südlicher Richtung lediglich etwas Raum für die hinteren Grundstücksbereiche.
In nordwest- und
nördlicher Richtung sind Flächen für die Siedlungsentwicklung vorgesehen.
Durch Orientierung
an den Grundstücksgrenzen und Berücksichtigung einheitlicher Tiefen wird
deutlich mehr Transparenz geschaffen.
Thunpadel/Lebbien:
Im Prüfbereich ist lediglich das Altdorf Thunpadel enthalten. Um
Bestandsgebäude erfassen zu können und eine transparent darzustellende Grenze
des LSG zu schaffen, orientiert sich der Vorschlag an Grundstückgrenzen und
erfasst sowohl das Altdorf, als auch die Siedlungsentwicklungen in Lebbien.
Südlich der Bundesstraße wurde eine einheitliche Tiefe der Baugrundstücke
östlich der Carl-Meyer-Straße vorgeschlagen. Westlich der Carl-Meyer Straße
orientiert sich der Vorschlag an den Grundstücksgrenzen mit kleineren
Entwicklungsflächen für den vorhandenen Sportplatz. Dadurch werden klare Abgrenzungen geschaffen.
Pudripp:
In Pudripp
orientiert sich der Vorschlag an den Grundstücksgrenzen und erfasst lediglich
die Bestandsgebäude. In Bahnhof Pudripp beinhaltet der Vorschlag die beiden
Bestandshöfe sowie ein Streifen von 100m Tiefe entlang der Bundesstraße, um
Transparenz bei den Grenzen des LSG zu schaffen.
Dragahn:
Der Vorschlag zur
Entlassung aus dem LSG in Dragahn beinhaltet die vorhandene Bebauung sowie die im
Flächennutzungsplan dargestellte Konversionsfläche „Sondergebiet
Munitionszerlegung“. Der Rat hat am 28.09.2015 die Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Samtgemeinderat hat den Beschluss über
die Änderung des Flächennutzungsplanes vertagt, bis genauere Informationen zum
Vorhaben der Windenergieanlagen (WEA) vorliegen und die Voraussetzungen für WEA
im Wald durch die Änderung des RROP geklärt sind.
Ebenfalls wurde am
06.12.16 durch den Rat der Gemeinde Karwitz beschlossen, die Neuabgrenzung für
die Sondergebietsfläche zu beantragen. Die Untere Naturschutzbehörde hat auf
die jetzt laufende Überarbeitung verwiesen.
Gamehlen:
Die Bebauung in
Gamehlen befindet sich im Außenbereich und wurde daher nicht als Ortschaft in
den Prüfbereich des Landkreises einbezogen. Dennoch wird vorgeschlagen, die
Grenzen des LSG denen des Flächennutzungsplanes anzupassen, was ebenfalls den
Grundstücksgrenzen entspricht.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Die in Anlage II –V
der Vorlage eingezeichneten Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG
„Elbhöhen-Drawehn“ werden als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
gegeben.