Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH (OEBI-GmbH) ist neuer Eigentümer der stillgelegten Bahnstreckenabschnitte Uelzen-Masendorf sowie Zernien-Dannenberg. Durch die OEBI-GmbH soll diese beiden Streckenabschnitte wiederbelegt werden. An beiden Streckenabschnitten gibt es mehrere, höhengleiche Bahnübergänge, für die u. a. die Gemeinde Karwitz in Teilbereichen Straßenbaulastträgerin ist.

Die bisherige Eigentümerin, die Deutsche Bahn, möchte aus den Flächen der Bahnübergänge bereits jetzt separate Flurstücke durch Vermessung entstehen lassen. Sollte in der Zukunft die Bahnstrecke von Bahnbetriebsflächen freigestellt werden (sog. Entwidmung), besteht die Möglichkeit der Straßenbaulastträgerin, diese Flächen von der Bahn zu erwerben (Kosten ca. 6.000 bis 8.000 Euro).

Nunmehr hat die OEBI-GmbH vorgeschlagen, bereits jetzt eine Vereinbarung zu schließen und in dieser auf den Ankauf der Flächen zu verzichten und eine entsprechende Grunddienstbarkeit für die OEBI-GmbH eintragen zu lassen. Diesem Verfahren kann die Deutsche Bahn zustimmen.

Folgende Vereinbarung soll daher geschlossen werden:

„Die Gemeinde Karwitz als zuständige Straßenbaulastträgerin der Bahnübergänge

  1. Bahnkilometer 36,9 „Karwitz“
  2. Bahnkilometer 36,5 „Karwitz“
  3. Bahnkilometer 36,1 „Karwitz“
  4. Bahnkilometer 35,8 „Karwitz“
  5. Bahnkilometer 34,8 „Karwitz-Dragahn“
  6. Bahnkilometer 34,0 „Karwitz-Dragahn“
  7. Bahnkilometer 32,7 „Karwitz-Dragahn“
  8. Bahnkilometer 32,0 „Karwitz-Pudripp“

wird auf einen Flächenerwerb in den Grenzen des Bahnüberganges im Falle einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken der o.g. Grundstücke verzichten.

Stattdessen wird in das Grundbuch der oben genannten Grundstücke auf Kosten der OEBI-GmbH als Dienstbarkeit eingetragen:

Im Falle einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken besitzt die Gemeinde Karwitz als Straßenbaulastträgerin das Recht, die Fläche des Bahnüberganges weiterhin für den Straßenverkehr zu nutzen. Zukünftig anfallende Unterhaltungskosten für den Straßenkörper trägt die Straßenbaulastträgerin. Die Dienstbarkeit fällt bei Aufgabe der Straßen/des Weges oder durch Eigentumsübertragung an die Straßenbaulastträgerin weg.“

 

Gemäß Vorlage fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 


Beschluss:

Es wird mit der Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH (OEBI-GmbH) eine Vereinbarung geschlossen, in der auf einen Flächenerwerb der Bahnübergänge bei einer Freistellung von Bahnbetriebsflächen verzichtet wird. Auf Kosten der OEBI-GmbH wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.