Sitzung: 11.02.2020 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 40/0062/2020
FBL Ringel trägt vor, dass der im Jahr 2018 beschlossene
Feuerwehrbedarfsplan einen Maßnahmenkatalog bis zum Jahr 2024 beinhalte.
Der Verfasser habe die größeren Baumaßnahmen neben erforderlichen Anschaffungen
von Fahrzeugen und Gerätschaften in diesen Katalog aufgenommen.
Da, wie auch die soeben vorgestellte IST-Situation nochmals bestätigt
hat, an mehreren Feuerwehrhäusern parallel Erweiterungen und Sanierungen
erforderlich sind, sollte ein mit der Feuerwehr abgesprochener
Prioritätenkatalog erstellt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind dann
jährlich bereitzustellen.
Nach dem Jahr 2024 bedarf es sodann einer Fortschreibung dieses Planes.
Das Ansinnen der Ortsfeuerwehr Quickborn besteht nach der Auffassung von
FBL Ringel darin, das Vorhaben am eigenen Feuerwehrhaus vorzuziehen. Daraus
resultiert, dass ein anderes Vorhaben zurückgestellt werden müsste; es sei
jedoch nicht klar welches.
Auch sei das Investitionsprogramm auf Basis des Feuerwehrbedarfsplanes
aufgestellt worden.
GemBM Meyer äußert, dass er alle im vorliegenden Antrag genannten Gründe
der Ortsfeuerwehr Quickborn beipflichten könne
Durch die Situation bestehen Unfallgefahren, wodurch möglicherwiese auch
die Motivation der Feuerwehrkameraden/-innen zu leiden droht.
Doch auch viele andere Feuerwehrhäuser weisen, wie bereits mehrfach
angesprochen, gewisse Defizite auf.
GemBM Meyer vertritt die Auffassung, dass in den letzten zwei Jahren
wertvolle Zeit verstrichen worden sei. Die Politik habe sich dafür
ausgesprochen, über keine weiteren Baumaßnahmen bis zum Vorliegen des
Feuerwehrbedarfsplanes zu beschließen. Dieser liege nun vor und würde, wie FBL
Ringel einleitend berichtete, Vorschläge in Form eines Maßnahmenkataloges
seitens des Verfassers, einer dritten Person, enthalten.
Im Jahr 2024 müsse geschaut werden, welche Maßnahmen bereits umgesetzt
worden seien und wie es dann sinnvoll weitergehen könne.
GemBM Meyer fasst zusammen, dass man sich an dem Feuerwehrbedarfsplan
halten und endlich loslegen solle.
Rh von Gottberg ist, ebenfalls wie GemBM Meyer, der Meinung, dass man
sich an den Feuerwehrbedarfsplan halten solle – schließlich habe dieser auch
viel Geld gekostet.
Rh von Gottberg erkundigt sich anschließend, ob es für den im Antrag
angesprochenen Unfall einen entsprechenden Unfallbericht gäbe.
Sachbearbeiter Schwarzer führt dazu aus, dass eine entsprechende
Unfallanzeige zu erstatten sei, sofern sich im Feuerwehrdienst ein Unfall
ereignet habe und eine anschließende ärztliche Behandlung erforderlich sei.
Wenn diese ärztliche Behandlung unter dem Stichwort „Feuerwehrunfallkasse“
(FUK) geführt werde, würde die FUK an den Träger des Brandschutzes, ergo an die
Samtgemeinde Elbtalaue, herantreten und diese darum bitten, eine entsprechende
Unfallanzeige einzureichen.
Dies sei im vorliegenden Fall nicht erfolgt.
Rf Unterste-Wilms äußert, dass sie sich der Meinung von GemBM Meyer und
Rh von Gottberg anschließen könne.
Sie müsse nur in einem Punkt widersprechen: Man sollte nicht bis 2024 warten,
um sich dann Gedanken über die weiteren Maßnahmen zu machen, sondern
rechtzeitig beginnen.
Die Anwesenden vertreten die gleiche Auffassung. Eine rechtzeitige
Inangriffnahme sei alleine schon aufgrund der Haushaltsplanung erforderlich.
Rf Neumann betont, dass es sich bei dem vorliegenden Schriftstück
eindeutig um einen Hilferuf der Führungskräfte, oder anders ausgedrückt um eine
Überlastungsanzeige, handele, die durchaus ernst zu nehmen sei.
GemBM Meyer wiederholt, dass viele der Feuerwehrhäuser nicht den Anforderungen
der Normvorgaben entsprechen würden und demnach fast überall Handlungsbedarf
bestehe. Der Ortsbrandmeister der Wehr Quickborn habe diese Defizite nur noch
einmal separat nieder-geschrieben. Er könne alle seiner Ortsbrandmeister
auffordern, dies zu tun, doch so komme man auch nicht weiter. Sodann würde uns
ein riesiger Berg an Papier vorliegen, doch man wüsste immer noch nicht, wo man
anfangen bzw. aufhören solle.
FBL Ringel verweist noch einmal auf die von Sachbearbeiter Schwarzer
vorgetragenen kurzfristigen Maßnahmen. Diese würden das Gefährdungspotential
mindern und die Situationen bereits entschärfen.
Auch seien erste Handlungen unmittelbar nach Eingang des vorliegenden Antrages
im April letzten Jahres erfolgt: So sei beispielweise die Anweisung erteilt
worden, dass die Einsatzkräfte ab sofort das Fahrzeug erst zu besetzen haben,
wenn der Fahrer/die Fahrerin das Fahrzeug vollständig vor die Fahrzeughalle
gefahren hat und zum Einsteigen der Mannschaft stillsteht.
Für solche Angelegenheiten bedarf es keinerlei Beschlüsse; hier handele die
Samtgemeinde-verwaltung unverzüglich.
Nach erfolgter Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Der Feuerwehrbedarfsplan ist die Grundlage für die Bauvorhaben der
nächsten Jahre.
Die Reihenfolge der Bauvorhaben bestimmt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.