Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

FBL Ringel trägt vor, dass der im Jahr 2018 beschlossene Feuerwehrbedarfsplan einen Maßnahmenkatalog bis zum Jahr 2024 beinhalte.
Der Verfasser habe die größeren Baumaßnahmen neben erforderlichen Anschaffungen von Fahrzeugen und Gerätschaften in diesen Katalog aufgenommen.

Da, wie auch die soeben vorgestellte IST-Situation nochmals bestätigt hat, an mehreren Feuerwehrhäusern parallel Erweiterungen und Sanierungen erforderlich sind, sollte ein mit der Feuerwehr abgesprochener Prioritätenkatalog erstellt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind dann jährlich bereitzustellen.

Nach dem Jahr 2024 bedarf es sodann einer Fortschreibung dieses Planes.

 

Das Ansinnen der Ortsfeuerwehr Quickborn besteht nach der Auffassung von FBL Ringel darin, das Vorhaben am eigenen Feuerwehrhaus vorzuziehen. Daraus resultiert, dass ein anderes Vorhaben zurückgestellt werden müsste; es sei jedoch nicht klar welches.
Auch sei das Investitionsprogramm auf Basis des Feuerwehrbedarfsplanes aufgestellt worden.

 

GemBM Meyer äußert, dass er alle im vorliegenden Antrag genannten Gründe der Ortsfeuerwehr Quickborn beipflichten könne

Durch die Situation bestehen Unfallgefahren, wodurch möglicherwiese auch die Motivation der Feuerwehrkameraden/-innen zu leiden droht.

Doch auch viele andere Feuerwehrhäuser weisen, wie bereits mehrfach angesprochen, gewisse Defizite auf.

GemBM Meyer vertritt die Auffassung, dass in den letzten zwei Jahren wertvolle Zeit verstrichen worden sei. Die Politik habe sich dafür ausgesprochen, über keine weiteren Baumaßnahmen bis zum Vorliegen des Feuerwehrbedarfsplanes zu beschließen. Dieser liege nun vor und würde, wie FBL Ringel einleitend berichtete, Vorschläge in Form eines Maßnahmenkataloges seitens des Verfassers, einer dritten Person, enthalten.

Im Jahr 2024 müsse geschaut werden, welche Maßnahmen bereits umgesetzt worden seien und wie es dann sinnvoll weitergehen könne.

GemBM Meyer fasst zusammen, dass man sich an dem Feuerwehrbedarfsplan halten und endlich loslegen solle.

 

Rh von Gottberg ist, ebenfalls wie GemBM Meyer, der Meinung, dass man sich an den Feuerwehrbedarfsplan halten solle – schließlich habe dieser auch viel Geld gekostet.

 

Rh von Gottberg erkundigt sich anschließend, ob es für den im Antrag angesprochenen Unfall einen entsprechenden Unfallbericht gäbe.

Sachbearbeiter Schwarzer führt dazu aus, dass eine entsprechende Unfallanzeige zu erstatten sei, sofern sich im Feuerwehrdienst ein Unfall ereignet habe und eine anschließende ärztliche Behandlung erforderlich sei.
Wenn diese ärztliche Behandlung unter dem Stichwort „Feuerwehrunfallkasse“ (FUK) geführt werde, würde die FUK an den Träger des Brandschutzes, ergo an die Samtgemeinde Elbtalaue, herantreten und diese darum bitten, eine entsprechende Unfallanzeige einzureichen.
Dies sei im vorliegenden Fall nicht erfolgt.

Rf Unterste-Wilms äußert, dass sie sich der Meinung von GemBM Meyer und Rh von Gottberg anschließen könne.
Sie müsse nur in einem Punkt widersprechen: Man sollte nicht bis 2024 warten, um sich dann Gedanken über die weiteren Maßnahmen zu machen, sondern rechtzeitig beginnen.

Die Anwesenden vertreten die gleiche Auffassung. Eine rechtzeitige Inangriffnahme sei alleine schon aufgrund der Haushaltsplanung erforderlich.

 

Rf Neumann betont, dass es sich bei dem vorliegenden Schriftstück eindeutig um einen Hilferuf der Führungskräfte, oder anders ausgedrückt um eine Überlastungsanzeige, handele, die durchaus ernst zu nehmen sei.
GemBM Meyer wiederholt, dass viele der Feuerwehrhäuser nicht den Anforderungen der Normvorgaben entsprechen würden und demnach fast überall Handlungsbedarf bestehe. Der Ortsbrandmeister der Wehr Quickborn habe diese Defizite nur noch einmal separat nieder-geschrieben. Er könne alle seiner Ortsbrandmeister auffordern, dies zu tun, doch so komme man auch nicht weiter. Sodann würde uns ein riesiger Berg an Papier vorliegen, doch man wüsste immer noch nicht, wo man anfangen bzw. aufhören solle.

 

FBL Ringel verweist noch einmal auf die von Sachbearbeiter Schwarzer vorgetragenen kurzfristigen Maßnahmen. Diese würden das Gefährdungspotential mindern und die Situationen bereits entschärfen.
Auch seien erste Handlungen unmittelbar nach Eingang des vorliegenden Antrages im April letzten Jahres erfolgt: So sei beispielweise die Anweisung erteilt worden, dass die Einsatzkräfte ab sofort das Fahrzeug erst zu besetzen haben, wenn der Fahrer/die Fahrerin das Fahrzeug vollständig vor die Fahrzeughalle gefahren hat und zum Einsteigen der Mannschaft stillsteht.
Für solche Angelegenheiten bedarf es keinerlei Beschlüsse; hier handele die Samtgemeinde-verwaltung unverzüglich.

 

Nach erfolgter Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Feuerwehrbedarfsplan ist die Grundlage für die Bauvorhaben der nächsten Jahre.
Die Reihenfolge der Bauvorhaben bestimmt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.