Sitzung: 19.02.2020 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0053/2020
Bgm Sperling
übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm‘in Gröning und verlässt den Sitzungstisch.
Stellv. Bgm’in
Gröning erläutert den Sachverhalt. Gründe, die einer Entlastung des
Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
· sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter Ziffer 4 gibt
das RPA auf den Seiten 11 und 12 des Prüfberichtes einige spezielle Hinweise:
4.1
Grundstückspflege in der Gemeinde Jameln
Das RPA schreibt:
„Für die Grundstückspflege in der Gemeinde Jameln erhalten laut
Auszahlungsbeleg vom 14.05.2018 sowohl Privatpersonen als auch
Dorfgemeinschaften Beträge in Höhe von 52,00 € bis 700,00 €, in Summe 2.471,00
€. Wie sich diese Beträge errechnen, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Es
existiert lediglich ein alter Beschluss aus 1994, als umgerechnet 1.585,00 € in
Summe ausgezahlt wurden. Wie sich die Beträge entwickelt haben, ist nicht
ersichtlich. Es wird empfohlen, einen aktuellen Ratsbeschluss über die
jeweiligen Entschädigungen herbeizuführen. Die Beträge werden bar durch den
Bürgermeister an die jeweiligen Empfänger ausgezahlt, der sich die
Einzelbeträge quittieren lässt. Die Quittungen sind dem Auszahlungsbeleg in
Höhe von 2.471,00 € beizufügen.“
Der Hinweis ist
berechtigt. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Beschluss vorbereiten.
4.2 Begründung von
Buchungen
Der Hinweis lautet:
„Gemäß § 38 Absatz 4 KomHKVO müssen Buchungen durch begründende Unterlagen belegt
sein. Die Buchungsbelege müssen Hinweise enthalten, die eine Verbindung zu den
Eintragungen in den Büchern ermöglichen. Mit Datum vom 30.12.2018 wurde das
Sachkonto „Andere sonstige Aufwendungen“ mit einem Betrag von 150,00 €
belastet. Der dazugehörige Beleg enthält den Hinweis „10 Präsente a 15 €“, die
jeweiligen Empfänger der Präsente und der Grund für die Ausgabe des Präsentes
sind nicht angegeben. Die Begründungen konnten auch im Rahmen der Prüfung nicht
mehr nachgeliefert werden.“
Dem Rechnungsprüfungsamt
wurde im Rahmen der Prüfung folgendes mitgeteilt: „Es handelte sich um kleine
Anerkennungen für Spielkreisbetreuerinnen und andere Personen, die sich
besonders für die Gemeinde eingesetzt und den Bürgermeister bei der Arbeit im
Laufe des Jahres unterstützt haben. Die Namen der Personen sind hier nicht im
Einzelnen bekannt.“ Der Buchungsbeleg enthielt diese Begründung in der Tat
nicht. In der Zukunft ist darauf zu achten, dass der Bürgermeister diese
Angaben übermittelt und sie auf dem Buchungsbeleg vermerkt werden.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2018 ein ordentliches Ergebnis von -15.346,50 € und
ein außerordentliches Ergebnis von + 9.594,20 €
erzielt. Das Defizit des ordentlichen Ergebnisses wird aus der vorhandenen
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt (Bestand
01.01.2018 = 163.677,93 €). Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses
ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Diese wird dann einen Bestand von 130.440,25
€ aufweisen.
Rh Thiele spricht
die Aufwendungen für die Grundstückspflege an. Hier wurde der
Tagesordnungspunkt vertagt.
Stellv. Bgm’in
Gröning erläutert, dass die Beträge für 2018 mit der Jahresrechnung so
beschlossen werden, allerdings im Hinblick auf den bereits 1994 gefassten
Beschluss zu den Aufwendungen eine Neufestlegung der zu zahlenden Beträge für
die Grundstückspflege erfolgen soll.
Stellv. Bgm’in
Merke beantragt, gemäß Vorlage zu beschließen.
Auf Antrag von
stellv. Bgm’in Merke fasst der Rat der Gemeinde Jameln den
Bgm Sperling
übernimmt wieder den Vorsitz.
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt den Jahresabschluss 2018 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.
b) Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 9.594,20 € wird der
Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.