Herr Hesebeck trägt vor, dass der VA im letzten Jahr beschlossen hat, einen Antrag auf Neuabgrenzung des Biosphärenreservates des Gebietsteil C im Bereich Strachauer Rad zu stellen um dort eine Fläche als „Siedlungsnaher Erholungsbereich“ auszuweisen, die nicht dem im Gebietsteil C geltenden Betretungsverbot unterliegt. Diese Ausweisung war von und durch die Biosphärenreservatsverwaltung geplant, ist aber nicht umgesetzt worden.

Ein entsprechender Antrag der Stadt liegt der Biosphärenreservatsverwaltung vor. Die Umsetzung ist zeitlich abhängig von dem Verfahren im Rahmen der Änderung des Biosphärenreservatsgesetzes.