Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beabsichtigt, „Vorbereitende Untersuchungen“ gem. § 141 BauGB für die Altstadt von Dannenberg (Elbe) durchzuführen und nach Vorlage der Ergebnisse die Aufnahme in ein entsprechendes Städtebauförderprogramm zu beantragen. Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ und die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sind Voraussetzung für die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm. Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ für ein mögliches Sanierungsgebiet im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Dannenberg (Elbe) beinhaltet die formelle Beschlussfassung über einen festgelegten Bereich.

 

Teile des Quartiers wurden bereits im Zeitraum von 1985 bis 2004 im Zuge der Sanierungsmaßnahme „Dannenberg (Elbe) – Innenstadt“ entwickelt. Eine neue Programmanmeldung steht vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen und sozialstrukturellen Entwicklungen. Eine umfassende Sanierung von Gebäuden in dem dargestellten Bereich ist dringend erforderlich. In der Stadt Dannenberg (Elbe) und insbesondere im Untersuchungsgebiet besteht ein Bedarf an barrierefreiem Wohnraum.

 

Ausgehend von diesen Beurteilungsgrundlagen sind verstärkt städtebauliche Entwicklungstendenzen zu beobachten, die es notwendig machen, Strategien für eine Weiterentwicklung der Stadt Dannenberg (Elbe) zu erarbeiten. Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 137 und 139 BauGB frühzeitig durchzuführen.

 

Zunächst ist die Festlegung eines Untersuchungsgebietes erforderlich. Mit der Bestimmung des Untersuchungsgebietes besteht für die Stadt die Verpflichtung, die Sanierungsbetroffenen gemäß § 137 BauGB an der Vorbereitung der Sanierung zu beteiligen. Entsprechendes gilt gemäß § 139 BauGB für die Beteiligung und Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses besteht für die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigten sowie ihren Beauftragten gemäß § 41 Absatz 4 Satz 1 BauGB die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, das in der Anlage dargestellte Untersuchungsgebiet festzulegen.

 

Rh Behning bittet um Erläuterung der Grenzen des Untersuchungsgebietes. Die Grenzen, so Ursula Fallapp, sind so festgelegt worden, dass Gebäude, die sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden, in das Untersuchungsgebiet aufgenommen wurden.

 

Rh Brüggemann bekräftigt noch einmal, dass die Soli-Fraktion einer Sanierungsmaßnahme aufgrund der finanziellen Leistungen der Stadt Dannenberg (Elbe) nicht zustimmen wird. Des Weiteren bemängelt Rh Brüggemann, dass in der Vorlage die finanziellen Auswirkungen bei Beschlussfassung mit „derzeit keine“ beziffert wurden.

Ursula Fallapp erläutert, dass die Voruntersuchung bereits mit der vorhergehenden Vorlage und dem vorhergehenden Beschluss zur Durchführung beauftragt wurde. Hier ist ein Betrag in Höhe von 48.500,00 € eingesetzt worden. Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen hat den Auftrag für die Voruntersuchung erhalten. In dieser Vorlage geht es lediglich um die Festlegung des Untersuchungsgebietes. Diese Festlegung hat derzeit keine finanziellen Auswirkungen. Erst mit Beschluss der Aufnahme eines Sanierungsverfahrens in dem entsprechenden Programm sind weitere finanzielle Mittel zu benennen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) legt das in der Anlage dargestellte Untersuchungsgebiet fest.