Sitzung: 11.02.2020 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 31/0027/2020
FDL Demmer trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage nebst Anlage vor:
Für den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses in Metzingen wird seit langer Zeit ein passendes
Grundstück gesucht.
Eine
Erweiterung/Anbau an das jetzige Gebäude ist nicht möglich, da das Grundstück
nicht die entsprechenden Kapazitäten hergibt.
Bereits 2018 wurden
entsprechende Mittel (40.000,- €) in den Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue
eingestellt. Die Suche nach einem passenden Grundstück hat sich jedoch als sehr
schwierig herausgestellt. Die Kreditgenehmigung für die 40.000,- € ist
inzwischen abgelaufen.
Jedoch wurden
50.000,- € Planungskosten in den Haushalt 2019 mit aufgenommen. Diese
Planungskosten wurden in 2019 nicht benötigt und in 2020 neu veranschlagt.
Somit können 50.000,- € für den Grunderwerb verwendet werden.
In Metzingen und
der näheren Umgebung wurde nach passenden Grundstücken gesucht; die
entsprechenden Eigentümer wurden gefragt, ob grundsätzlich eine
Verkaufsbereitschaft bestehen würde. Sofern eine
Verkaufsbereitschaft/Tauschbereitschaft geäußert wurde, wurde die Möglichkeit
der Bebauung mit einem Feuerwehrgerätehaus geprüft.
Bei nachfolgend
genannten Grundstücken wurde die Möglichkeit des Erwerbs/einer Bebauung
geprüft.
(Alle Grundstücke befinden sich in der Gemarkung Metzingen, Flur 1; siehe
beigefügte Anlage (Lageplan) zur Vorlage):
1) Flurstück (FlSt).: 75/5: Keine
Verkaufsbereitschaft.
2) FlSt.: 174/75: Landwirtschaftliche Fläche,
Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet; liegt auf der anderen Seite der B216.
3) FlSt. 53/22: Liegt auf der anderen Seite der
B216; fast alle Einsatzkräfte müssten bei einem Einsatz die Bundesstraße
überqueren; Jugendfeuerwehr und Floriangruppe müssten für jeden Dienst über die
B216. Eine Stellungnahme vom Gemeindebrand-meister zu diesem Standort liegt
vor; der Standort wurde als ungeeignet angesehen.
4) FlSt. 3/1: Keine Verkaufsbereitschaft;
Tausch gegen ein bestimmtes Grundstück wurde angeboten; Tauschgrundstück kann
jedoch seitens der Samtgemeinde nicht angeboten werden. Die gesamte Straße
hätte angepasst werden müssen (auf zweispurig).
5) FlSt. 90/20: Keine Verkaufsbereitschaft.
6) FlSt. 89/18: Verhandlungen wurden geführt;
jedoch keine Verkaufsbereitschaft.
7) FlSt. 39/47: Keine Verkaufsbereitschaft.
8) FlSt. 39/52: Keine geeignete Zufahrt
vorhanden.
9) FlSt.24/15 (bebaut): Nachnutzung als FWGH
nicht möglich; zu hohe Abrisskosten.
10) FlSt. 43/8 (bebaut): Nachnutzung als FWGH
nicht möglich; zu hohe Abrisskosten.
11) Gemarkung Tollendorf, FlSt. 26/1, Flur 1:
Bei diesem Standort könnten die Hilfsfristen nicht mehr eingehalten werden.
Letztlich haben
Gespräche zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Göhrde, dem
Gemeindebrandmeister (GemBM) und der Eigentümerin des Flurstückes 65/18
ergeben, dass auch das Flurstück 65/18 in Frage kommen könnte.
Die Eigentümerin
ist bereit eine Teilfläche dieses Flurstückes an die Samtgemeinde abzugeben;
sie möchte jedoch nicht verkaufen, sondern dafür eine Tauschfläche erhalten.
Die Bebaubarkeit
wurde geprüft.
Dieses Grundstück
liegt im Außenbereich und in einem Landschaftsschutzgebiet.
Aus diesem Grund
hat ein Gespräch beim Landkreis bezüglich einer möglichen Bebauung
stattgefunden.
Da das Grundstück
am Ortsrand liegt, wurde seitens der unteren Naturschutzbehörde eine
Zulässigkeitserklärung im Rahmen der Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Da
das Grundstück zurzeit als Ackerland bewirtschaftet wird, stellt es keine
besondere Prägung für das Landschaftsbild dar. Die offene Landschaft müsste
jedoch z.B. durch eine Hecke abgeschirmt werden und entsprechende
Ausgleichspflanzungen müssten erfolgen.
Auch eine
Baugenehmigung nach § 35 BauGB wurde seitens des Landkreises in Aussicht
gestellt. Der Flächennutzungsplan wäre entsprechend anzupassen.
Da das Grundstück an
der Landesstraße L255 liegt, wurde auch die Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr bezüglich einer eventuellen Bebauung dieses Grundstückes befragt. Die
Behörde hat keine Bedenken geäußert.
Das Flurstück 65/18
wäre ergo für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses geeignet.
Die Eigentümerin
hat zusätzlich geäußert, dass sie auch gerne die doppelte Fläche an die
Samtgemeinde übertragen würde, damit kein Versprung in
der Fläche entsteht. Dies würde die Bewirtschaftung enorm erleichtern.
Eine solche weitere
Fläche könnte z. B. als Platz für die Jugendfeuerwehr resp. der Floriangruppe
genutzt werden.
Der Bürgermeister
der Gemeinde Göhrde hat bereits geäußert, dass die Gemeinde bereit wäre, eine
Pacht für einen solchen Platz an die Samtgemeinde zu zahlen.
Außerdem könnte auf
der Fläche hinter dem neuen Feuerwehrgerätehaus ein Teil der
Ausgleichsmaßnahmen gepflanzt werden.
Da die Eigentümerin
jedoch nicht verkaufen, sondern tauschen möchte, wurde sich nach einer
entsprechenden Tauschfläche umgeschaut.
Als Tauschfläche
kommt das Flurstück 71/2 der Flur 1 in der Gemarkung Metzingen in Frage.
Die Eigentümer
wären bereit, das Grundstück zu veräußern.
Das Grundstück hat
eine Gesamtgröße von 18.527 m² (12.977 m² Ackerland, 5.550 m² Wald).
Als Verkaufspreis wurde
der Samtgemeinde Elbtalaue ein Grundstückspreis von 3,- €/m² für das gesamte
Flurstück angeboten.
Die Eigentümerin
des Flurstückes 65/18, worauf das neue FWGH errichtet werden soll, wäre mit dem
Flurstück 71/2 einverstanden.
Jedoch weist das
Tauschgrundstück eine erheblich schlechtere Bodenqualität auf.
Das Tauschflurstück kann auch nicht beregnet werden, da sich keine
Beregnungsleitungen/-hydranten in der Nähe befinden; auch neue Leitungen können
dort nicht verlegt werden.
Außerdem erfolgt
die Zufahrt zu dem Tauschgrundstück über einen landwirtschaftlichen Weg.
Für einen Abtransport bestimmter Feldfrüchte müssten diese Feldfrüchte
eventuell umgelagert werden, da ein Abtransport von entsprechenden Firmen nur
über befestigte Straßen erfolgt.
Die Eigentümerin
des Flurstückes 65/18 würde der Samtgemeinde eine Baufläche von ca. 3.000 m²
und eine weitere Fläche von ca. 3.000 m² übertragen.
Dafür möchte sie
das Flurstück 71/2 der Flur 1 in der Gemarkung Metzingen (18.527 m²) erhalten,
und aus o. g. Gründen der Qualität der Fläche, eine Zuzahlung i. H .v. 10.000,-
€.
Rf Neumann moniert,
dass bei den Grundstücken der Nrn. 9.) und 10.) lediglich die Rede von zu hohen
Abrisskosten sei. So können keine Vergleiche angestellt werden, da nicht
ersichtlich sei, welche Kosten hierbei auflaufen würden.
Die Abrisskosten können im Rahmen der Sitzung nicht näher beziffert werden.
Klar ist jedoch, dass die auf dem Grundstück vorhandenen Hallen nicht für
Feuerwehrzwecke genutzt werden können. Es müsste ergo ein Abriss erfolgen. Die
dadurch entstehenden Kosten wären neben den Kaufkosten zusätzlich zu zahlen.
Rh Stegemann führt
dazu aus, dass das Grundstück der Tischlerei (Grundstück mit der Nr. 10.)) im
Internet für 700.000,- € verhandelt werde. Zu diesen Kaufkosten kämen sodann,
wie eben erwähnt, noch die Abrisskosten.
Rf Neumann bittet
dennoch um Vorlage entsprechende Vergleichszahlen/-kosten.
Rf Unterste-Wilms
fragt an, wie geprüft werden konnte, ob das geplante Feuerwehrgerätehaus auf
das vorgeschlagene Grundstück passen würde, obwohl bisher noch gar nicht
entschieden worden sei, wie das Haus überhaupt aussehen solle.
FDL Demmer führt
dazu aus, dass entsprechende Vergleichshäuser –Massivbau und Hallenbauweise-
gemeinsam mit dem GemBM Meyer angesehen wurden.
Die Anzahl und Größen der zu errichtenden Fahrzeughallen stehen durch die
bekannte Anzahl und Ausführungen der unterzubringenden Feuerwehrfahrzeuge fest.
Hinzukommen weitere Räumlichkeiten wie z. B. ein Sozial-/ resp.
Aufenthaltstrakt etc.. Hier wurde sich entsprechenden Mustergrößen bedient.
Auch wird auf
Anfrage bestätigt, dass eventuell in der Zukunft entstehende Kooperationen wie
z. B. mit der Ortsfeuerwehr Harlingen bei dieser Prüfung berücksichtigt wurden.
AV Sperling bittet
den anwesenden GemBM Meyer sich zu dem vorgetragenen Vorschlag seitens der
Liegenschaftsverwaltung zu äußern:
Wie die vergangene Zeit gezeigt habe und bereits auch einleitend erwähnt worden
sei, ist es schwierig, überhaupt ein geeignetes Baugrundstück in Metzingen zu
finden.
Seines Erachtens liege das nunmehr vorgeschlagene Grundstück optimal: So sei
sowohl die Verbindung zur Landes-/ als auch zur Bundesstraße gegeben, sodass
auch die im Feuerwehrbedarfsplan monierten Hilfsfristen in Richtung Göhrde
eingehalten werden könnten.
Ergänzend zu den
bereits vorgetragenen Ausführungen zum Grundstück mit der Nr. 9.) fügt GemBM
Meyer noch hinzu, dass dieses in der Zwischenzeit verkauft worden sei und somit
nicht mehr zu Auswahl stehe.
Rf Neumann trägt
vor, aus einer in der Vergangenheit stattgefundenen Sitzung des
Brandschutzausschusses in Erinnerung zu haben, dass seinerzeit mit der
Überlegung gespielt worden sei, die Fläche neben dem gegenwärtigen
Feuerwehrgerätehaus zu erwerben.
Rh Stegemann und FDL Demmer berichten, dass von der Gemeinde Göhrde lediglich
eine Teilfläche erworben wurde. Seitens der Kalthausgemeinschaft bestehe kein
weiteres Verkaufsinteresse. Eine Errichtung an diesem Standort sei also
ausgeschlossen.
FDL Demmer weist
darauf hin, dass sich bei der Bezeichnung des vorgeschlagenen Kaufgrundstückes
ein Fehler eingeschlichen hat:
Das in Rede stehende Flurstück 65/18 befindet sich in der Flur 2, nicht in der
Flur 1.
Sie bittet eine
entsprechende Korrektur vorzunehmen.
Nach erfolgter
Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
a) Für den Grunderwerb eines Grundstückes für
den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Metzingen sowie die damit verbundenen
Vertragskosten wird einer überplanmäßigen, investiven Auszahlung i. H. v.
20.000,- € zugestimmt.
Als Deckung wird die eingesparte
Kreditaufnahme für die Beschaffung eines FF-Fahrzeuges aufgrund einer
erhaltenen Bedarfszuweisung vorgeschlagen.
b) Die Samtgemeinde Elbtalaue erwirbt das
Flurstück 71/2 der Flur 1 in der Gemarkung Metzingen mit einer Größe von 18.527
m² für 3,- €/m²; somit insgesamt für 55.581,- €.
c) Die Samtgemeinde Elbtalaue schließt mit der
Eigentümerin des FlSt. 65/18, Flur 2, Gemarkung Metzingen, einen
Tauschvertrag über eine Teilfläche von ca. 6.000 m².
Das Tauschgrundstück ist das FlSt. 71/2, Flur 1, Gemarkung Metzingen.
Zusätzlich ist eine Zahlung i. H. v. 10.000,- € an die Verkäuferin der
Teilfläche des FlSt. 65/18 zu leisten.