Rh Sperling begrüßt alle Anwesenden und berichtet, dass AV Harms aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen kann.
Auch der stellv. AV Gleitze ist aufgrund eines anderweitigen Termins nicht anwesend.

Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat, den Samtgemeinde-ausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue vom 12.06.2017 hat das älteste anwesende und hierzu bereite Ratsmitglied bei Verhinderung der/des Ratsvorsitzenden und ihrer/seiner Vertreter/innen

für die Dauer der Verhinderung, längstens für die Dauer der Sitzung, den Vorsitz inne.
Rh Sperling berichtet, dass er sich im Vorwege mit Rh von Gottberg verständigt habe, die Sitzungsleitung zu übernehmen. Die Anwesenden erheben keine Einwände.

 

Rh Sperling, im Nachfolgenden AV Sperling genannt, eröffnet die öffentliche Sitzung anschießend um 18:30 Uhr.

 

AV Sperling trägt vor, dass die Sitzung bei einem eventuellen Redebedarf der Zuschauer unterbrochen werden könne. Er bittet die Zuschauer sich sodann kenntlich zu zeigen.