Sitzung: 11.02.2020 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Sperling begrüßt alle
Anwesenden und berichtet, dass AV Harms aus gesundheitlichen Gründen nicht an
der Sitzung teilnehmen kann.
Auch der stellv. AV Gleitze ist aufgrund eines anderweitigen Termins nicht
anwesend.
Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. §
24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat, den Samtgemeinde-ausschuss, die
Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse
der Samtgemeinde Elbtalaue vom 12.06.2017 hat das älteste anwesende und hierzu
bereite Ratsmitglied bei Verhinderung der/des Ratsvorsitzenden und ihrer/seiner
Vertreter/innen
für die Dauer der
Verhinderung, längstens für die Dauer der Sitzung, den Vorsitz inne.
Rh Sperling berichtet, dass er sich im Vorwege mit Rh von Gottberg verständigt
habe, die Sitzungsleitung zu übernehmen. Die Anwesenden erheben keine Einwände.
Rh Sperling, im
Nachfolgenden AV Sperling genannt, eröffnet die öffentliche Sitzung anschießend
um 18:30 Uhr.
AV Sperling trägt vor, dass
die Sitzung bei einem eventuellen Redebedarf der Zuschauer unterbrochen werden
könne. Er bittet die Zuschauer sich sodann kenntlich zu zeigen.