Beschluss: Ohne Empfehlung

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Für den Bereich der Reihenhäuser am Galgenberg gilt der Bebauungsplan Bahnhofsstraße Süd. Dieser setzt hier ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,25 fest.

Die Antragstellerin plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung am Reihenhaus Galgenberg 14d. Der Bauantrag wurde abgelehnt, da die GRZ nicht eingehalten wird.

 

Bereits bei Bau der Reihenhäuser wurde die GRZ nahezu voll ausgeschöpft. Nach dem Bau wurde das Grundstück geteilt und jedes Haus einzeln an unterschiedliche Eigentümer verkauft. Jedes Grundstück für sich muss jetzt die GRZ einhalten.

In der Vergangenheit wurden mehrere Terrassenüberdachungen und Wintergärten in den Reihen 13 und 14 angebaut. Nach Aktenlage des Landkreises hält keines der Grundstücke am Galgenberg 12-14 die durch den Bebauungsplan festgesetzte GRZ ein. Damit bestehen baurechtswidrige Zustände. Davon sind alle Eigentümer betroffen.

Bei Grundstücksgrößen von 130-200 m² sind derzeit lediglich 32 -50m² bebaute Fläche zulässig.

 

Die Antragstellerin beantragt daher, den Bebauungsplan zu ändern und bittet um Übernahme der Planungskosten durch die Stadt Hitzacker (Elbe).

 

Durch eine textliche Änderung des Bebauungsplanes könnte die GRZ auf bis zu 0,5 erhöht werden. Damit würde die Ausnutzbarkeit der sehr kleinen Grundstücke verbessert werden und den Eigentümern Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden.

Eine zeitgemäße Bebauung erfordert eine höhere Ausnutzbarkeit der Grundstücke (ebenerdiges Wohnen, kleine und damit pflegeleichte Grundstücke etc.).

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

Der Antragstellerin möchte einen Wintergarten errichten. Dieser Antrag wurde vom Landkreis aufgrund der Überschreitung der GRZ abgelehnt.

Die Antragstellerin bittet zusätzlich zur Änderung des Bebauungsplanes um die Kostenübernahme durch die Stadt Hitzacker (Elbe). Rh Flindt stellt den Antrag, dass mögliche Ausgleichsmaßnahmen von den VorteilsnehmerInnen zu tragen sind.

Stellv. AV Walter verweist auf den bestehenden Beschluss, dass bei Änderung eines Bebauungsplanes der Antragsteller die Kosten tragen soll. In diesem Fall sollten die Kosten auf die VorteilsnehmerInnen umgelegt werden.

Er beantragt hierzu, die Sitzung zu unterbrechen und die Antragstellerin anzuhören.

Die Sitzung wird einstimmig um 19:16 Uhr unterbrochen und nach kurzem Beitrag der Antragstellerin um 19:18 Uhr fortgesetzt.

Rh Zühlke empfiehlt die Kosten auf alle Wohnparteien umzulegen.

Rh Flindt weist darauf hin, dass die Grenzabstände zu den nebenliegenden Grundstücken beachtet werden müssen.

FBL Hesebeck verdeutlicht, dass ein rechtmäßiger städtebaulicher Vertrag die verbindliche Summe enthalten muss.

Wenn also eine Wohnpartei nicht zustimmt, ist der gesamte Vertrag hinfällig.

 

Die Sitzung wird um 19:38 Uhr einstimmig unterbrochen und nach kurzem Beitrag wieder eröffnet.

 

Rh Zühlke beantragt den Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung in den VA zu geben.