Sitzung: 10.02.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Ohne Empfehlung
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/0548/2019
Sachverhalt:
Für den Bereich der
Reihenhäuser am Galgenberg gilt der Bebauungsplan Bahnhofsstraße Süd. Dieser
setzt hier ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,25 fest.
Die Antragstellerin
plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung am Reihenhaus Galgenberg 14d.
Der Bauantrag wurde abgelehnt, da die GRZ nicht eingehalten wird.
Bereits bei Bau der
Reihenhäuser wurde die GRZ nahezu voll ausgeschöpft. Nach dem Bau wurde das
Grundstück geteilt und jedes Haus einzeln an unterschiedliche Eigentümer
verkauft. Jedes Grundstück für sich muss jetzt die GRZ einhalten.
In der
Vergangenheit wurden mehrere Terrassenüberdachungen und Wintergärten in den
Reihen 13 und 14 angebaut. Nach Aktenlage des Landkreises hält keines der
Grundstücke am Galgenberg 12-14 die durch den Bebauungsplan festgesetzte GRZ
ein. Damit bestehen baurechtswidrige Zustände. Davon sind alle Eigentümer
betroffen.
Bei
Grundstücksgrößen von 130-200 m² sind derzeit lediglich 32 -50m² bebaute Fläche
zulässig.
Die Antragstellerin
beantragt daher, den Bebauungsplan zu ändern und bittet um Übernahme der
Planungskosten durch die Stadt Hitzacker (Elbe).
Durch eine
textliche Änderung des Bebauungsplanes könnte die GRZ auf bis zu 0,5 erhöht
werden. Damit würde die Ausnutzbarkeit der sehr kleinen Grundstücke verbessert
werden und den Eigentümern Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden.
Eine zeitgemäße
Bebauung erfordert eine höhere Ausnutzbarkeit der Grundstücke (ebenerdiges
Wohnen, kleine und damit pflegeleichte Grundstücke etc.).
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Der Antragstellerin
möchte einen Wintergarten errichten. Dieser Antrag wurde vom Landkreis aufgrund
der Überschreitung der GRZ abgelehnt.
Die Antragstellerin
bittet zusätzlich zur Änderung des Bebauungsplanes um die Kostenübernahme durch
die Stadt Hitzacker (Elbe). Rh Flindt stellt den Antrag, dass mögliche
Ausgleichsmaßnahmen von den VorteilsnehmerInnen zu tragen sind.
Stellv. AV Walter
verweist auf den bestehenden Beschluss, dass bei Änderung eines Bebauungsplanes
der Antragsteller die Kosten tragen soll. In diesem Fall sollten die Kosten auf
die VorteilsnehmerInnen umgelegt werden.
Er beantragt
hierzu, die Sitzung zu unterbrechen und die Antragstellerin anzuhören.
Die Sitzung wird
einstimmig um 19:16 Uhr unterbrochen und nach kurzem Beitrag der
Antragstellerin um 19:18 Uhr fortgesetzt.
Rh Zühlke empfiehlt
die Kosten auf alle Wohnparteien umzulegen.
Rh Flindt weist
darauf hin, dass die Grenzabstände zu den nebenliegenden Grundstücken beachtet
werden müssen.
FBL Hesebeck
verdeutlicht, dass ein rechtmäßiger städtebaulicher Vertrag die verbindliche
Summe enthalten muss.
Wenn also eine
Wohnpartei nicht zustimmt, ist der gesamte Vertrag hinfällig.
Die Sitzung wird um
19:38 Uhr einstimmig unterbrochen und nach kurzem Beitrag wieder eröffnet.
Rh Zühlke beantragt
den Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung in den VA zu geben.