Sitzung: 10.02.2020 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0298/2019/1
Sachverhalt:
Mit dem Antrag
bittet Rh Frhr. v. d. Bussche die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Planung,
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des
Rates der Stadt Hitzacker (Elbe), den Weg von der Herzog-August-Straße zum
Jugendzentrum in Augenschein zu nehmen.
Aus diesem Grunde
soll hierzu eine Ortsbesichtigung erfolgen.
Der in Augenschein
zu nehmende Weg führt über das Flurstück 46/77, Flur 1, Gemarkung Hitzacker.
Eigentümerin ist die Stadt Hitzacker (Elbe).
Seitens der
Verwaltung wird angemerkt, dass es sich bei dem in Rede stehenden Weg nicht um
einen öffentlichen Weg handelt. Er weist erhebliche Wurzelaufbrüche und eine
abgängige Treppenanlage auf, darüber hinaus besteht eine Gefährdung durch
Totholz. Dieses hat, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, dazu geführt, dass
an beiden Zugängen Schilder mit der Aufschrift „Privatweg – Betreten verboten“
aufgestellt worden sind.
In seiner Sitzung
am 09.09.2019 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) in dieser
Angelegenheit die Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz:
„Die Problematik
wird dem Kommunalen Schadensausgleich (KSA) dargelegt. Es wird dort angefragt,
wie mit der Beschaffenheit des Weges umzugehen ist und wie sich die
haftungsrechtliche Situation darstellt.“
aufgenommen und den
Tagesordnungspunkt an den Fachausschuss zurückverwiesen.
Der Vorgang wurde
seitens der Verwaltung dem KSA vorgelegt, dieser hat nunmehr eine rechtliche
Beurteilung abgegeben, wobei zunächst davon ausgegangen wurde, dass es sich bei
dem Grundstück um einen Wald (siehe Anlage KSA vom 14.10.2019) handelt. Im
Nachgang ist jedoch festgestellt worden, dass nach dem bestehenden
Bebauungsplan diese Fläche als „Parkanlage, extensiv, öfftl.“ ausgewiesen ist
und sich somit eine andere rechtliche Beurteilung ergibt (siehe Anlage KSA vom
05.12.2019).
In der rechtlichen
Ausführung kommt der KSA zu folgender rechtlichen Beurteilung:
Aufgrund der bauplanungsrechtlichen Festsetzung als
„Parkanlage, extensiv, öfftl.“, obliegen der Stadt Hitzacker (Elbe) für die
gegenständlichen Flächen „Osterberg“ vollumfänglich die Unterhaltungspflichten
und das Haftungsrisiko. Öffentlich zugängliche Parkanlagen einschließlich der Zuwegungen
und Wegstrecken sind entsprechend dem Nutzungszweck und ihrer Verkehrsbedeutung
nach den allgemeinen Grundsätzen zur Verkehrssicherungspflicht in einem
verkehrssicheren sowie ordnungsgemäßen und möglichst gefahrfreien Zustand
einzurichten und zu erhalten. Dies gilt sowohl für den Unterhaltungszustand des
Wegenetzes als auch für den im Parkgelände befindlichen Baumbestand. Es sind
regelmäßig Überprüfungen auf den verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand
durchzuführen. Mängel sind umgehend zu beseitigen. Die Kontrollen sind
schriftlich zu dokumentieren.
Die Einschränkungen der Straßenunterhaltungspflicht und des
Haftungsrisikos nach dem BWaldG (Kein Haftungsrisiko und keine
Unterhaltungspflicht für waldtypische Gefahren) findet aufgrund der bauplanungsrechtlichen
Festsetzung keine Anwendung.
Für die aus den in Rede stehenden Fläche „Osterberg“ resultierenden Haftungsrisiken erhält die Stadt Hitzacker (Elbe) grundsätzlich Deckungsschutz nach Maßgabe und im Rahmen der Verrechnungssätze für Haftpflichtschäden des KSA. Die Nichtdurchführung der beschriebenen erforderlichen Kontrollen kann jedoch zu einer Nichtübernahme des Deckungsschutzes (§ 2 Nr. 22 der Verrechnungssätze für Haftpflichtschäden des KSA) führen.
Die vorhandene Beschilderung „Privatweg - Betreten verboten“ steht der bauplanungsrechtlichen Festsetzung entgegen und führt daher nicht zu einer haftungsrechtlichen Entlastung der Stadt Hitzacker (Elbe).
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Planungsrechtlich ist das Gebiet als Parkanlage/Grünfläche festgesetzt.
Sollte das Gebiet für jedermann zugänglich bleiben, müssen die erforderlichen Baumkontrollen und Pflegemaßnahmen durchgeführt werden.
RH Zühlke strebt an, den Bebauungsplan entsprechend ändern zu lassen.
FBL Hesebeck weist auf die Begehbarkeit der Fläche hin, die bestehende Treppenanlage sollte entfernt und somit der Zugang zumindest eingeschränkt werden. Weiterhin sollte der bestehende Weg unzugänglich gemacht werden. Er betont, dass eine Baumkartierung unumgänglich ist.
Rh Weiss bittet darum zur nächsten Sitzung die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten darzulegen.
Stellv. AV Walter stimmt einer Umwidmung grundsätzlich zu. Er weist jedoch darauf hin, dass ein durchforsten des Waldes unumgänglich ist.
Rh Zühlke weist darauf hin, dass der Aufwand für die Pflege des Waldes zu hoch ist.
Der AV betont, dass die planungsrechtliche Umgestaltung nichts an der haftungsrechtlichen Situation ändert. Er verweist darauf, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) Mitglied des Waldbauvereins ist. Der zuständige Förster muss die Situation vor Ort betrachten.
Es wird sich darauf geeinigt, dass ein Ortstermin mit dem zuständigen Förster vereinbart wird und die Handlungsmöglichkeiten in der nächsten Sitzung unterbreitet werden.