Stellv. Bgm K. Schulz berichtet, dass der Erwerber, der 1 ½ Grundstücke am Haselbrink erworben hat, einen Lageplan über die Verschmelzung dieser Grundstücke für den Bauantrag und benötigt und einen Kaufvertragsentwurf.

Bgm Schulz erklärt, dass dies kurzfristig vorgelegt wird.