Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Bürgermeister förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über Ihre Pflichten nach §§ 40-42 NKomVG zu belehren.

 

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Wilhelm- Andreas Chocholowicz, Sipnitz, Sipnitz 3, 29476 Gusborn seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gem.
§ 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich ihn darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“


Bgm Ringel verliest die Belehrung und begrüßt Rh Chocholowicz als Ratsmitglied des Rates der Gemeinde Gusborn.

Rh Chocholowicz nimmt an der Sitzung teil.