Sitzung: 03.02.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0035/2020
Die Brücke über den
Gümser Schleusengraben ist abgängig und wurde daher durch geeignete bauliche
Maßnahmen für den Verkehr gesperrt. Die Erreichbarkeit der dahinter liegenden
landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Jasebeck
neu geregelt und durch ein Überfahrtsrecht grundbuchlich gesichert.
Eigentümerin sämtlicher betroffener Flächen ist die
Biosphärenreservatsverwaltung bzw. die Domänenverwaltung.
Aufgrund einer
Eingabe eines Anliegers, der sich gegen die Sperrung der Brücke ausspricht, hat
es einen Ortstermin mit Vertretern der Wasserbehörde, der Biosphäre, der
betroffenen Bewirtschafter, des Ausschussvorsitzenden und der Samtgemeinde
gegeben, bei dem die Angelegenheit erörtert wurde. Dem Vorschlag, nach Rückbau der
Brücke an dieser Stelle, eine Furt einzurichten wurde von Seiten der
Behördenvertreter Genehmigungsfähigkeit signalisiert.
Als weiterer Schritt
wäre ein wasserrechtlicher Genehmigungsantrag zu stellen. Für die Baukosten
sind 10 – 15.000 € anzusetzen.
AV Siemke erläutert die
Sachlage anhand einer Karte an der Leinwand. Der Bereich des grundbuchlich
gesicherten Überfahrtsrechts liegt im am tiefsten gelegenen Geländebereich und
ist bei Nässe nicht befahrbar und somit wenig praktikabel.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die abgängige
Brücke über den Gümser Schleusengraben wird zurückgebaut und eine Furt zur
besseren Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen angelegt.