Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Die Brücke über den Gümser Schleusengraben ist abgängig und wurde daher durch geeignete bauliche Maßnahmen für den Verkehr gesperrt. Die Erreichbarkeit der dahinter liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Jasebeck neu geregelt und durch ein Überfahrtsrecht grundbuchlich gesichert. Eigentümerin sämtlicher betroffener Flächen ist die Biosphärenreservatsverwaltung bzw. die Domänenverwaltung.

 

Aufgrund einer Eingabe eines Anliegers, der sich gegen die Sperrung der Brücke ausspricht, hat es einen Ortstermin mit Vertretern der Wasserbehörde, der Biosphäre, der betroffenen Bewirtschafter, des Ausschussvorsitzenden und der Samtgemeinde gegeben, bei dem die Angelegenheit erörtert wurde. Dem Vorschlag, nach Rückbau der Brücke an dieser Stelle, eine Furt einzurichten wurde von Seiten der Behördenvertreter Genehmigungsfähigkeit signalisiert.

Als weiterer Schritt wäre ein wasserrechtlicher Genehmigungsantrag zu stellen. Für die Baukosten sind 10 – 15.000 € anzusetzen.

 

AV Siemke erläutert die Sachlage anhand einer Karte an der Leinwand. Der Bereich des grundbuchlich gesicherten Überfahrtsrechts liegt im am tiefsten gelegenen Geländebereich und ist bei Nässe nicht befahrbar und somit wenig praktikabel.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die abgängige Brücke über den Gümser Schleusengraben wird zurückgebaut und eine Furt zur besseren Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen angelegt.