Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Unvorhersehbare und nicht kalkulierbare Gewerbesteuerrückzahlungen im Jahre 2019 haben im Haushalt der Stadt Dannenberg (Elbe) zu einem hohen negativen Bestand der liquiden Mitteln geführt. Vor dem Hintergrund dieser Situation hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg empfohlen, über die Mittelanmeldungen für 2020 und den Planungszeitraum 2021 – 2023 nochmals zu beraten. Gleiches gilt für die angemeldeten Investitionen.

 

AV Siemke erläutert, dass es um die Haushaltsansätze geht, die der Ausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2019 empfohlen hat und dass der Ausschuss in den vergangenen Jahren im Rahmen der  Prioritätenliste für Straßensanierungen Empfehlungen abgegeben hat, die nicht in die Finanzplanung eingestellt worden sind.

 

Herr Beckmann erläutert die Anlage zur Vorlage, die der Niederschrift als Anlage III beigefügt ist. Darin sind in der Spalte für 2020 nur die Ansätze aufgeführt, die über die Ansätze des Haushaltsplanes 2019 hinausgehen und in der unteren Hälfte in Rot eingetragen die Einsparungs- und Verschiebungsvorschläge der Verwaltung. Für den Planungszeitraum 2020 bis 2023 würden diese Vorschläge eine Einsparung von rd. 83.000 € ergeben.

 

Zu Beginn der Beratung besteht Einigkeit, dass die Kosten für Straßensanierungen nach der Prioritätenliste in die Finanzplanung aufzunehmen sind.

In der Beratung wird die technische Erforderlichkeit der empfohlenen Straßenunterhaltungen gesehen und zum einen darauf hingewiesen, dass auch bei den Straßen in den Dörfern der Stadt Sanierungsbedarf besteht und zum anderen darauf, dass die für 2020 bis 2023 empfohlenen Straßenunterhaltungsmaßnahmen zum großen Teil zeitlich verschoben werden könnten. Dabei ist auch zu sehen, dass ein Verschieben von Unterhaltungsmaßnahmen immer zu einem höheren Unterhaltungsaufwand führen kann.

 

 

AV Siemke schlägt vor, zunächst alle Unterhaltungsmaßnahmen mit einem Sperrvermerk zu versehen, die Maßnahmen im Rahmen einer Ortsbesichtigung auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen, anschließend eine Prioritätenliste festzulegen und die Umsetzung nach der Liquidität der Stadt vorzunehmen.

 

Rh Schultz stimmt diesem Vorschlag zu und schlägt vor, für unvorhergesehene Unterhaltungsmaßnahmen einen Sockelbetrag vorzusehen und die Unterhaltungsmaßnahmen in der Finanzplanung sichtbar zu machen.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass die Hebesätze erst vor 2 Jahren erhöht worden sind und die Finanzierung durch Einsparungen im Rahmen der Prioritätenliste oder durch Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen erfolgen sollte.

 

In der Beratung wird vorgeschlagen, den allgemeinen Ansatz für die Straßenunterhaltung ab 2020 jährlich auf 300.000 € (Ansatz 2019 = 250.000 €) zu erhöhen. Zusätzlich sind in 2020 die Aufwendungen für die Sanierung des RW-Kanals in der Lüneburger Straße (30.000 €) sowie die Ersatzpflanzungen für abgängige Bäume im Stadtbereich (20.000 €) und an den Wirtschaftswegen (5.000 €) vorzusehen.

Alle baulichen Unterhaltungsmaßnahmen sind in der Finanzplanung mit einem um 50 % reduziertem Ansatz einzustellen.

Bei den in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Investitionen wird bis auf die Mittel für den Waldemarturm kein Einsparpotential gesehen und es wird vorgeschlagen, die Mittel für den Waldemarturm zunächst zu streichen und in der nächsten Sitzung eine Besichtigung des Waldemarturms als Vorbereitung zur Festlegung des Mittelbedarfs durchzuführen.

 

Nach Beendigung der Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Maßnahmen der Prioritätenliste für die Straßenunterhaltung sind in die Finanzplanung aufzunehmen.

b)      Die Einsparvorschläge der Verwaltung in Höhe von 83.000 € werden übernommen.

c)       Die für 2020 vorgesehenen Ansätze von 30.000 € für den Regenwasserkanal Lüneburger Straße, von 20.000 € für Ersatzpflanzungen mit Konzept und von 5.000 € für Ersatzpflanzungen an Wirtschaftswegen bleiben bestehen.

d)      Für alle anderen Maßnahmen werden in der Finanzplanung 2021 bis 2023 pro Jahr 50 % des Ansatzes gemäß der Anlage vorgesehen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste die im Rahmen einer Bereisung vor der übernächsten UBD-Sitzung festgelegt wird.

e)      Für die laufende Straßenunterhaltung sind für 2020 - 2023 jährlich 300.000 € statt 280.000 € vorzusehen.

f)       Die für 2020 vorgesehenen Mittel für den Waldemarturm sind zunächst zu streichen und nach einer Ortsbesichtigung in der nächsten Sitzung neu einzuplanen.