Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Für das Grundstück 87/19, Flur 10, Gemarkung Dannenberg (Ohmsches Haus) setzt der Bebauungsplan „Am Thielenburger See - 8. Änderung“ ein Sondergebiet fest zur Errichtung von an anderer Stelle abgebauten Niedersächsischen Hallenhäusern in ihrem ursprünglichen statischen Gefüge, die die Voraussetzungen gem. § 3 (2) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz erfüllen und kulturellen Zwecken gem. § 4 (2) Nr. 3 Baunutzungsverordnung dienen. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.

Das „Ohmsche Haus“ wurde verkauft. Der Käufer möchte dort eine Arztpraxis einrichten. Dafür ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Herr Hesebeck erläutert die Sachlage anhand einer Karte an der Leinwand.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Am Thielenburger See – 10. Änderung ein.