Sitzung: 03.02.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0008/2020
Für das Grundstück
87/19, Flur 10, Gemarkung Dannenberg (Ohmsches Haus) setzt der Bebauungsplan
„Am Thielenburger See - 8. Änderung“ ein Sondergebiet fest zur Errichtung von
an anderer Stelle abgebauten Niedersächsischen Hallenhäusern in ihrem
ursprünglichen statischen Gefüge, die die Voraussetzungen gem. § 3 (2)
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz erfüllen und kulturellen Zwecken gem. § 4
(2) Nr. 3 Baunutzungsverordnung dienen. Ausnahmsweise können Schank- und
Speisewirtschaften zugelassen werden.
Das „Ohmsche Haus“
wurde verkauft. Der Käufer möchte dort eine Arztpraxis einrichten. Dafür ist
die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Herr Hesebeck erläutert die
Sachlage anhand einer Karte an der Leinwand.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes Am Thielenburger See – 10. Änderung ein.