Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2018 des Planungsverbandes wurden im Juli 2019 vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow (RPA) geprüft.

 

Fehler oder Beanstandungen ergaben sich nicht. Gründe, die einer Entlastung der Verbandsvorsitzenden entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

 

Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass 

  • der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

SB Siems-Wedhorn erläutert den Jahresabschluss 2018. Die ordentlichen Aufwendungen umfassen eine Summe in Höhe von 400,61 €.

Ohne weitere Aussprache beschließt die Verbandsversammlung folgenden

 


Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2018 und erteilt dem Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.