Sitzung: 03.02.2020 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0025/2020
Sachverhalt:
Der Planungsverband
ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den
Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür
gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die
Verbandsversammlung.
Der Haushaltsplan
2020 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen,
Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch eine vorsorglichen
Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 40.000 € vor. Die Aufwendungen werden
durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen und Erstattungen von
Dritten gedeckt.
SB Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt.
Es gibt keine
Änderungen der Ansätze im Vergleich zum Vorjahr. Die 40.000 € vorsorglicher
Ansatz für Bebauungsplanung werden durch Kostenerstattungen der Bevorteilten
gegenfinanziert.
Investitionen sind
nicht geplant.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der Vorstand folgenden
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2020 sowie das
Investitionsprogramm 2019 – 2023.