Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Der Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die Verbandsversammlung.

 

Der Haushaltsplan 2020 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen, Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch eine vorsorglichen Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 40.000 € vor. Die Aufwendungen werden durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen und Erstattungen von Dritten gedeckt.

 

SB Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.

Es gibt keine Änderungen der Ansätze im Vergleich zum Vorjahr. Die 40.000 € vorsorglicher Ansatz für Bebauungsplanung werden durch Kostenerstattungen der Bevorteilten gegenfinanziert.

Investitionen sind nicht geplant.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Vorstand folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2020 sowie das Investitionsprogramm 2019 – 2023.