Sitzung: 09.01.2020 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Frau Wollmann spricht den
Neubau und den damit verbundenen Umzug des Edeka-Marktes an. Die bisherige
Fläche wird dann vielleicht nicht mehr benötigt. Sie fragt an, ob ein
Eigentümer verpflichtet werden kann, ein Fläche, oder einen Teil davon wieder
zu entsiegeln?
Fachbereichsleiter Hesebeck
erläutert, dass dieses grundsätzlich nicht möglich ist, es sei denn, es gibt
hierzu Vereinbarungen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages.
Rein aus gesetzlichen
Gründen kann eine derartige Verpflichtung nicht geltend gemacht werden.