Frau Wollmann spricht den Neubau und den damit verbundenen Umzug des Edeka-Marktes an. Die bisherige Fläche wird dann vielleicht nicht mehr benötigt. Sie fragt an, ob ein Eigentümer verpflichtet werden kann, ein Fläche, oder einen Teil davon wieder zu entsiegeln?

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert, dass dieses grundsätzlich nicht möglich ist, es sei denn, es gibt hierzu Vereinbarungen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages.

Rein aus gesetzlichen Gründen kann eine derartige Verpflichtung nicht geltend gemacht werden.