Rh Fathmann hinterfragt noch einmal die Genehmigung für den Tausch des Pflasters in der Langen Straße. Diese hat vorgelegen, die Frist hierfür ist jedoch bereits abgelaufen. Gibt es bereits eine Zusage seitens der Denkmalbehörde, dass eine neue Genehmigung erteilt werde?

 

StDir Meyer erwähnt, dass lediglich die Frist für die Genehmigung abgelaufen ist. Es gibt keine offensichtlichen Gründe, dass eine erneute Genehmigung versagt werden könnte. In der Sache selbst hat es keine Änderungen gegeben. Seinerzeit ist das angedachte Pflaster mit der Denkmalbehörde abgestimmt worden.

Seitens der Verwaltung wird hierzu eine erneute Antragstellung erfolgen.