Herr Udo Daasch hinterfragt die Anbindung des Querdeiches an die Innenstadt. Seiner Meinung nach ist diese eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des Querdeiches gewesen. Nunmehr ist im Umwelt- und Bauausschuss mitgeteilt worden, dass es in einer Grundstücksangelegenheit hierzu keine Einigung gibt und eine Straße hier derzeit nicht gebaut werden kann. Ein mögliches Enteignungsverfahren ist erläutert worden. Er fragt an, in wie weit sich dieses auf die Entwicklung und die entstehende Bebauung auswirken kann. Des Weiteren fragt er an, wie die Anbindung dann sichergestellt wird.

 

StDir Meyer erläutert das Bebauungsplanverfahren. Wenn der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, können Maßnahmen begonnen werden, auch wenn sich noch nicht alle Vorhaben realisieren lassen. Eine Anbindung an die Innenstadt ist über verschiedenen Rad- und Fußwege gegeben, eine Straße ist hier derzeit nicht zwingend erforderlich, die Realisierung bleibt jedoch Zielsetzung. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Möglichkeit eines Enteignungsverfahrens skizziert worden. Ob und in wie weit dieses jedoch Anwendung findet, kann nicht vorhergesagt werden. Vorab sind weitere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen.