Sitzung: 09.01.2020 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Herr Horst Schulze merkt
an, dass er die Bürgerversammlung nunmehr nur noch für eine Farce halte. Die
politischen Meinungen stehen bereits fest und sind zudem auch schon
weitestgehend bekundet worden.
Er setzt den Rat und die
Verwaltung hiermit in Kenntnis, dass derzeit Vorbereitungen für ein
Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid getroffen werden. Es ist damit
beabsichtigt, eine Entscheidung des Rates damit zu kippen.
Seine Frage richtet er
direkt an die politischen Mandatsträger: Sind sie bereit, ihre Entscheidung,
unabhängig von den Ergebnissen der Bürgerversammlung, solange zurückzustellen,
bis das Verfahren des Bürgerbegehrens und des anschließenden Bürgerentscheides
abgeschlossen ist? Oder werden sie einen Beschluss auch gegen den erklärten Willen
der Bürger durchsetzen?
Er erbittet Antworten aller
Fraktionen.
Rh Schmidtke erklärt für
die UWG-Fraktion die klare Unterstützung für das Bürgerbegehren und würde den
Bürgerentscheid abwarten.
Rh Fathmann erklärt für die
Bürgerliste, dass diese sich gegen den Austausch des Pflasters aussprechen
werden. Er hinterfragt eine benötigte Genehmigung der Landesdenkmalpflege
hierzu.
StDir Meyer merkt an, dass
es bereits eine Genehmigung gab, diese ist inzwischen verfristet und wird dann
im Zuge der Umsetzung des Ausbaubeschlusses neu beantragt.
Rh Schwidder erwähnt, dass
die Einwohnerversammlung zunächst abgewartet werden sollte. Gegen ein
Bürgerbegehren ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn es denn zeitnah ein
Ergebnis dessen gibt. Die Angelegenheit ist dann in den politischen Gremien
zunächst zu beraten.
Rh Herzog merkt an, dass
die Gesamtthematik bereits seit dem Jahre 2015 diskutiert wird. Die Entwicklung
der Angelegenheit ist bei der Entscheidung in der Sache nicht außer Acht zu
lassen. Es hat in der Vergangenheit unzählige öffentliche
Fachausschusssitzungen mit dieser Angelegenheit gegeben, zu der er sich seitens
der Zuhörer/Bürger eine frühere Beteiligung gewünscht hätte. Er äußert die
Bitte an die Zuhörer, die Möglichkeiten des Einbringens künftig eher
wahrzunehmen, und es damit auch der Politik leichter zu machen die Meinungen
der Bürger aufzunehmen. In der Einwohnerversammlung wird alles nochmal
zusammengetragen und vorgestellt. Das Verfahren zum Bürgerbegehren ist in der
Kommunalverfassung geregelt und wird entsprechend ausgeführt. Das Ergebnis
bleibt dann abzuwarten
Rh Zuther erklärt für die
Fraktion B90/Grüne, dass diese ebenfalls den Bürgerentscheid abwarten würden.
Stellv. Bgm Behning erwähnt
ebenfalls, dass dieses Thema nunmehr seit mehreren Jahren in der Diskussion
ist. Jetzt, wo es zu Entscheidungen kommen soll, wird aus Teilen der
Bevölkerung massiv dagegen an gesteuert. Er gibt zu Bedenken, dass es in der
Bevölkerung jedoch nicht nur Gegner der Maßnahmen gibt, sondern auch viele Befürworter,
die den Austausch des Pflasters als Verbesserung der Lebensqualität einstufen.
Herr Schulze erwähnt, dass
das Verfahren des Bürgerbegehrens festgelegt und mit Fristen versehen ist. Er
bittet diese den Entscheidungsträgern bekannt zu geben.