Herr Horst Schulze merkt an, dass er die Bürgerversammlung nunmehr nur noch für eine Farce halte. Die politischen Meinungen stehen bereits fest und sind zudem auch schon weitestgehend bekundet worden.

Er setzt den Rat und die Verwaltung hiermit in Kenntnis, dass derzeit Vorbereitungen für ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid getroffen werden. Es ist damit beabsichtigt, eine Entscheidung des Rates damit zu kippen.

Seine Frage richtet er direkt an die politischen Mandatsträger: Sind sie bereit, ihre Entscheidung, unabhängig von den Ergebnissen der Bürgerversammlung, solange zurückzustellen, bis das Verfahren des Bürgerbegehrens und des anschließenden Bürgerentscheides abgeschlossen ist? Oder werden sie einen Beschluss auch gegen den erklärten Willen der Bürger durchsetzen? 

Er erbittet Antworten aller Fraktionen.

 

Rh Schmidtke erklärt für die UWG-Fraktion die klare Unterstützung für das Bürgerbegehren und würde den Bürgerentscheid abwarten.

 

Rh Fathmann erklärt für die Bürgerliste, dass diese sich gegen den Austausch des Pflasters aussprechen werden. Er hinterfragt eine benötigte Genehmigung der Landesdenkmalpflege hierzu.

StDir Meyer merkt an, dass es bereits eine Genehmigung gab, diese ist inzwischen verfristet und wird dann im Zuge der Umsetzung des Ausbaubeschlusses neu beantragt.

 

Rh Schwidder erwähnt, dass die Einwohnerversammlung zunächst abgewartet werden sollte. Gegen ein Bürgerbegehren ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn es denn zeitnah ein Ergebnis dessen gibt. Die Angelegenheit ist dann in den politischen Gremien zunächst zu beraten.

 

Rh Herzog merkt an, dass die Gesamtthematik bereits seit dem Jahre 2015 diskutiert wird. Die Entwicklung der Angelegenheit ist bei der Entscheidung in der Sache nicht außer Acht zu lassen. Es hat in der Vergangenheit unzählige öffentliche Fachausschusssitzungen mit dieser Angelegenheit gegeben, zu der er sich seitens der Zuhörer/Bürger eine frühere Beteiligung gewünscht hätte. Er äußert die Bitte an die Zuhörer, die Möglichkeiten des Einbringens künftig eher wahrzunehmen, und es damit auch der Politik leichter zu machen die Meinungen der Bürger aufzunehmen. In der Einwohnerversammlung wird alles nochmal zusammengetragen und vorgestellt. Das Verfahren zum Bürgerbegehren ist in der Kommunalverfassung geregelt und wird entsprechend ausgeführt. Das Ergebnis bleibt dann abzuwarten

 

Rh Zuther erklärt für die Fraktion B90/Grüne, dass diese ebenfalls den Bürgerentscheid abwarten würden.

 

Stellv. Bgm Behning erwähnt ebenfalls, dass dieses Thema nunmehr seit mehreren Jahren in der Diskussion ist. Jetzt, wo es zu Entscheidungen kommen soll, wird aus Teilen der Bevölkerung massiv dagegen an gesteuert. Er gibt zu Bedenken, dass es in der Bevölkerung jedoch nicht nur Gegner der Maßnahmen gibt, sondern auch viele Befürworter, die den Austausch des Pflasters als Verbesserung der Lebensqualität einstufen.

 

 

Herr Schulze erwähnt, dass das Verfahren des Bürgerbegehrens festgelegt und mit Fristen versehen ist. Er bittet diese den Entscheidungsträgern bekannt zu geben.