Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 20.12.18 beschlossen, den Bebauungsplan St. Georg 5. Änderung aufzustellen. Mit der Änderung wird der Betrieb Autohaus Hinze durch Ausweisung eines Sondergebietes Kfz planungsrechtlich abgesichert und Erweiterungsmöglichkeiten hierfür geschaffen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren durch die Samtgemeinde Elbaltaue geändert.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 07.10.19 bis einschließlich 07.11.19  aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I und II zur Vorlage) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan St. Georg 5. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 

 

Auch in dieser Angelegenheit trägt Fachbereichsleiter Hesebeck den Sachverhalt vor und berichtet über die Beschlussempfehlungen des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan St. Georg 5. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.