Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 3

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 19.05.15 beschlossen, den Bebauungsplan Querdeich m.ö.B zu ändern. Der Auslegungsbeschluss wurde am 07.02.19 gefasst, woraufhin die förmliche Beteiligung durchgeführt worden ist. Mit der Änderung werden ein Sondergebiet Einkauf sowie Kerngebiete mit einem zentralen Parkplatz ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wurde  bereits durch die Samtgemeinde Elbtalaue geändert. Die Änderung ist am 03.04.2019 rechtskräftig geworden.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 18.07.2019 bis einschließlich 26.08.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       IHK Braunschweig – Lüneburg –Stade

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

-       Avacon Netz GmbH

-       Grundstückseigentümerin An der Marsch 1

-       Eigentümerin /Mieterin Lauben 2

-       NABU KV Lüchow-Dannenberg

-       Bürger aus Zernien OT Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I und II zur Vorlage) abgewogen.

 

Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist darauf hin, dass die Entwässerung der Bundesstraße sicherzustellen ist und der Straßenbaubehörde durch Festsetzungen keine Kosten entstehen dürfen.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt im wesentlichen redaktionelle Hinweise zur Begründung sowie zur Vermaßung der Baufenster und weist auf Inhalte im Baugenehmigungsverfahren hin.

Die IHK verweist lediglich auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (siehe Anlage II zur Vorlage).

 

Die Stellungnahmen der Grundstückseigentümerin, An der Marsch 1, der Eigentümer Lauben 2 sowie des Bürgers aus Braasche wiederholen im Wesentlichen die Bedenken, die bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgewogen worden sind. Es handelt sich insbesondere um Bedenken zum Lärmschutz der Anwohner, zur städtebaulichen Verbesserung durch die Planung, zum Natur- und Artenschutz sowie zum Denkmalschutz.

Der NABU weist auf die erforderliche Vertiefung der Amphibiengewässer hin und gibt Hinweise zur fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche (siehe Anlage I zur Vorlage)

 

Aufgrund der Stellungnahmen wurden lediglich kleinere (redaktionelle) Änderungen vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung und Erweiterung mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung als Satzung beschlossen werden kann.

 

 

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

Der Stadtplaner, Herr Böhme, hat hierzu in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Dannenberg (Elbe) (UBD) ausführlich vorgetragen.

 

 

Rh Schmidtke merkt an, dass im Zuge der Diskussion in der Sitzung des UBD auch über ein mögliches Enteignungsverfahren berichtet worden ist. Dieses sei bisher nicht in die Gesamtdiskussion eingeflossen. Er habe dem Projekt immer offen gegenüber gestanden, ein Enteignungsverfahren hält er jedoch für unzweckmäßig und sieht hierin die Bürgerrechte beschnitten. Aus diesem Grund könne er das Projekt nunmehr nicht mehr mittragen und wird sein Abstimmungsverhalten heute ändern.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck entgegnet, dass in der Gesamtthematik sehr wohl auch über die Möglichkeiten eines solchen Vorgehens gesprochen worden ist. Es ist als mögliche Option eines Entwicklungsverfahrens dargestellt worden. Für die Aufstellung des nunmehr vorliegenden Bebauungsplanes ist dieses jedoch überhaupt nicht relevant.

Der Bebauungsplan stellt lediglich eine Angebotsplanung dar, Baurechtsmöglichkeiten werden hierdurch erschaffen.

 

StDir Meyer ergänzt, dass vor einem möglichen Enteignungsverfahren grundsätzlich andere Möglichkeiten auszuschöpfen sind. Zudem ist ein solches Verfahren, wenn es denn überhaupt anzuwenden ist, seitens der Politik zu beraten und zu beschließen.

 

Rh Schwidder ist verwundert über diese Diskussion. Seiner Meiner nach ist lediglich kundgetan worden, dass im Zweifel derartige Möglichkeiten genutzt werden könnten. Er hält die Meinungsänderung aus diesem Grund von Rh Schmidtke für realitätsfremd.

 

Rh Herzog bittet nochmal um Klarstellung, dass der kürzlich erschienene Zeitungsartikel „…Ohne das Grundstück geht es nicht…“ (EJZ vom 09.01.20) eine falsche Wiedergabe der Sachlage beinhaltet.

 

StDir Meyer erläutert, dass das betroffene Grundstück nicht zwingend notwendig ist, um eine Bebauung hier vorzunehmen. Der Bau des geplanten Gebäudekomplexes ist unabhängig von diesem Grundstück. Dieses Grundstück wird aber zum Bau einer Straße benötigt, um insbesondere auch positive Entwicklungen für die Geschäfte im Bereich der Altstadt zu erzielen.

 

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung und Erweiterung mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.