Sitzung: 14.01.2020 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11/0560/2019
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Das KFT Zernien hat einen Antrag auf Zuschuss
gestellt in Höhe von 1.500 €. Dem vorausgegangen ist ein
Vergnügungssteuerbescheid in Höhe von 1.849,50 €. Bgm Schulz macht darauf
aufmerksam, dass das KFT Zernien mehrfach darauf hingewiesen wurde, zu
tätigende Spenden gleich von den Einnahmen abzuziehen, um eine geringere
Vergnügungssteuer zu zahlen. Herr Köpke, einer der Initiatoren des KFT ist
anwesend und wird weiter zur Klärung beitragen. Daher unterbricht er um 20.00
Uhr nach einstimmiger Zustimmung des übrigen Rates die Sitzung, um Herrn Köpke
hierzu Gelegenheit zu geben.
Herr Köpke
erläutert nochmals den Sachverhalt. Der Verein Kleinfeldturnier Zernien e.V.
organisiert seit 9 Jahren das Kleinfeldturnier in Zernien. Seit ein paar Jahren
auch mit einer anschließenden Open Air Veranstaltung. Seit drei Jahren ist der
Verein ein eingetragener Verein. Weiterhin bemerkt er, dass der Verein stets
darauf geachtet hat, dass die Wertschöpfung in der Gemeinde verblieben ist. Bis
zum vorigen Jahr hat der Verein auch Spenden getätigt. Dieses ist beim letzten
Mal nicht erfolgt, da dem Verein ein Vergnügungssteuerbescheid über rd. 1.850 €
zugestellt wurde. Der Verein würde hiervon gerne 1.500 € als Zuschuss erhalten,
um dieses Geld an andere Vereine weiterverteilen zu können.
Stellv. Bgm Beutler
erkundigt sich nach dem Gewinn bzw. Verlust des Vereines bei der Durchführung
des Turnieres im letzten Jahr. Herr Köpke erläutert, dass der Verein keinen
Verlust zu verzeichnen hatte und er über die Einnahmen nicht auskunftspflichtig
ist. Allerdings ist zu bemerken, dass ein gewaltiger Verlust zu verzeichnen
wäre, wenn jede Stunde Arbeit, die es braucht, ein solches Turnier
durchzuführen, abgerechnet würde.
Stellv. K. Schulz
weist darauf hin, dass es hierbei wohl eher um die Würdigung der Arbeit geht
und das Image des KFT Zernien e.V. Seines Erachtens nach wäre ein Zuschuss
durchaus möglich, wenn dieses technisch machbar wäre. Eine Erklärung wäre
sicherlich notwendig, ist hierdurch allerdings erfolgt.
Rh Gleitze, weist
darauf hin, dass er dieses angestrebte Verfahren buchungstechnisch für unseriös
hält, auch wenn er die Sache an sich gerne unterstützen würde.
Bgm Schulz hebt die
Sitzungsunterbrechung auf und führt die Sitzung um 20.20 Uhr fort. Er weist
nochmals darauf hin, dass die Gemeinde gesetzlich dazu aufgefordert ist,
Vergnügungssteuer zu erheben. Weiterhin erfährt das KFT Zernien allerdings auch
Unterstützung seitens der Gemeinde.
Herr Siems-Wedhorn
hält dieses Ansinnen in dieser Form ebenfalls für unseriös schließt sich Rh
Gleitze an. Dieses Verfahren ist buchungstechnisch einfach zweifelhaft.
Bgm Schulz verweist
nochmals darauf, dass vor Erstellung des Bescheides eine Mitteilung hätte
erfolgen müssen, in welcher Höhe evtl. Spenden gezahlt wurden oder noch gezahlt
werden. Dann wäre der Vergnügungssteuerbescheid nicht so hoch ausgefallen. Im
Nachhinein kann hier nichts geändert werden.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
.
Beschluss:
Der Antrag des KFT
Zernien (Kleinfeldturnier) auf Zuschuss eines Betrages in Höhe von 1.500 € wird
abgelehnt.