Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Das KFT Zernien hat einen Antrag auf Zuschuss gestellt in Höhe von 1.500 €. Dem vorausgegangen ist ein Vergnügungssteuerbescheid in Höhe von 1.849,50 €. Bgm Schulz macht darauf aufmerksam, dass das KFT Zernien mehrfach darauf hingewiesen wurde, zu tätigende Spenden gleich von den Einnahmen abzuziehen, um eine geringere Vergnügungssteuer zu zahlen. Herr Köpke, einer der Initiatoren des KFT ist anwesend und wird weiter zur Klärung beitragen. Daher unterbricht er um 20.00 Uhr nach einstimmiger Zustimmung des übrigen Rates die Sitzung, um Herrn Köpke hierzu Gelegenheit zu geben.

 

Herr Köpke erläutert nochmals den Sachverhalt. Der Verein Kleinfeldturnier Zernien e.V. organisiert seit 9 Jahren das Kleinfeldturnier in Zernien. Seit ein paar Jahren auch mit einer anschließenden Open Air Veranstaltung. Seit drei Jahren ist der Verein ein eingetragener Verein. Weiterhin bemerkt er, dass der Verein stets darauf geachtet hat, dass die Wertschöpfung in der Gemeinde verblieben ist. Bis zum vorigen Jahr hat der Verein auch Spenden getätigt. Dieses ist beim letzten Mal nicht erfolgt, da dem Verein ein Vergnügungssteuerbescheid über rd. 1.850 € zugestellt wurde. Der Verein würde hiervon gerne 1.500 € als Zuschuss erhalten, um dieses Geld an andere Vereine weiterverteilen zu können.

Stellv. Bgm Beutler erkundigt sich nach dem Gewinn bzw. Verlust des Vereines bei der Durchführung des Turnieres im letzten Jahr. Herr Köpke erläutert, dass der Verein keinen Verlust zu verzeichnen hatte und er über die Einnahmen nicht auskunftspflichtig ist. Allerdings ist zu bemerken, dass ein gewaltiger Verlust zu verzeichnen wäre, wenn jede Stunde Arbeit, die es braucht, ein solches Turnier durchzuführen, abgerechnet würde.

Stellv. K. Schulz weist darauf hin, dass es hierbei wohl eher um die Würdigung der Arbeit geht und das Image des KFT Zernien e.V. Seines Erachtens nach wäre ein Zuschuss durchaus möglich, wenn dieses technisch machbar wäre. Eine Erklärung wäre sicherlich notwendig, ist hierdurch allerdings erfolgt.

Rh Gleitze, weist darauf hin, dass er dieses angestrebte Verfahren buchungstechnisch für unseriös hält, auch wenn er die Sache an sich gerne unterstützen würde.

 

Bgm Schulz hebt die Sitzungsunterbrechung auf und führt die Sitzung um 20.20 Uhr fort. Er weist nochmals darauf hin, dass die Gemeinde gesetzlich dazu aufgefordert ist, Vergnügungssteuer zu erheben. Weiterhin erfährt das KFT Zernien allerdings auch Unterstützung seitens der Gemeinde.

Herr Siems-Wedhorn hält dieses Ansinnen in dieser Form ebenfalls für unseriös schließt sich Rh Gleitze an. Dieses Verfahren ist buchungstechnisch einfach zweifelhaft.

Bgm Schulz verweist nochmals darauf, dass vor Erstellung des Bescheides eine Mitteilung hätte erfolgen müssen, in welcher Höhe evtl. Spenden gezahlt wurden oder noch gezahlt werden. Dann wäre der Vergnügungssteuerbescheid nicht so hoch ausgefallen. Im Nachhinein kann hier nichts geändert werden.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

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Beschluss:

Der Antrag des KFT Zernien (Kleinfeldturnier) auf Zuschuss eines Betrages in Höhe von 1.500 € wird abgelehnt.