Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Die Aufwandsentschädigungssatzung ist seit 2008 nicht angepasst worden. Auch die entsprechenden Satzungen der Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) wurden inzwischen verändert.

 

Darüber hinaus ersetzt die Niedersächsische Reisekostenverordnung das Bundesreisekostengesetz. Diese Begriffe werden in § 2 ausgetauscht.

 

Die Aufgaben haben sich auch qualitativ verändert, daher wird empfohlen, die der Vorlage anliegenden 3. Änderungssatzung zu beschließen.

 

Fachbereichsleiterin Ringel erläutert kurz den Sachverhalt.

Ohne Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue.