Sitzung: 12.12.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 40/0414/2019
Die
Aufwandsentschädigungssatzung ist seit 2008 nicht angepasst worden. Auch die
entsprechenden Satzungen der Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) wurden
inzwischen verändert.
Darüber hinaus
ersetzt die Niedersächsische Reisekostenverordnung das Bundesreisekostengesetz.
Diese Begriffe werden in § 2 ausgetauscht.
Die Aufgaben haben
sich auch qualitativ verändert, daher wird empfohlen, die der Vorlage
anliegenden 3. Änderungssatzung zu beschließen.
Fachbereichsleiterin
Ringel erläutert kurz den Sachverhalt.
Ohne Aussprache
fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der
Satzung über Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der
Samtgemeinde Elbtalaue.