Sitzung: 12.12.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2/0489/2019
Herr Kern verweist
auf den vorliegenden Haushaltsentwurf vom 11.11.2019.
Er stellt einige
Eckdaten aus dem Haushalt vor. Dabei geht er unter anderem auf das Volumen, die
Zusammensetzung der Aufwendungen und die Investitionen ein.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
a) Die
Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des
Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird
beschlossen.
b) Das
Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird beschlossen.
Herr Kern macht
darauf aufmerksam, dass die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten im
Stellenplan mit Entgeltgruppe 10 ausgewiesen ist. Tatsächlich muss dieses
jedoch Entgeltgruppe 9 c heißen. Dieses ist im Stellenplan bereits korrigiert,
so dass auch der geänderte Stellenplan zur Beschlussfassung ansteht.
Die Ausführungen
von Herrn Kern sind der Niederschrift in der Anlage beigefügt.
Der Haushaltsplan
ist im Samtgemeindeausschuss am 02.12.19 beraten worden. In der Sitzung des SgA
wurde von stellv. SgBgm Beckmann folgender Antrag gestellt:
Antrag stellv. SgBgm
Beckmann:
„Im Haushaltsplan werden Investitionen in
den Feuerwehren der Samtgemeinde aufgeführt. In Bezug auf die Investitionen an
den Gerätehäusern wurde bis zum 02.12.19 der Beschluss aus dem Jahre 2018 des
Samtgemeinderates, dass vor Investitionen in die Gerätehäuser sämtliche
Feuerwehrgerätehäuser nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen sind, nicht
umgesetzt. Es wird deshalb beantragt, die Namen der Feuerwehren, auf die sich
die Investitionen beziehen, zu streichen. Die Investitionssumme bleibt pauschal
für die Gerätehäuser bestehen.“
Der SgA ist dem
Antrag gefolgt und hat mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
Beschlussempfehlung
des Samtgemeindeausschusses:
a) Die
Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des
Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird mit
den beantragten inhaltlichen Änderungen beschlossen.
b) Das
Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird beschlossen.
Kämmerer Kern
erläutert, dass sich durch den Antrag die Zahlen im Gesamthaushalt nicht ändern.
Jedoch entstehen bei der Streichung der Namen inhaltliche Änderungen bei den
Investitionen. Nunmehr sind es dann keine konkreten Investitionen sondern nur
noch pauschale Beträge ohne Zuordnung. Dieser Empfehlung darf der Rat der
Samtgemeinde nicht folgen. Grund ist hier der § 4 der KomHKVO. Dort ist
festgeschrieben, dass Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die sich
über mehrere Jahre erstrecken oder die oberhalb einer von der Kommune
festgelegten Wertgrenze liegen, einzeln dargestellt werden müssen.
Dieses ist eine
zwingende Vorschrift.
Die Ausführungen
sind dem Rat bereits schriftlich mitgeteilt worden.
Sollte der Rat
dennoch dem Ansinnen des SgA folgen wollen, schlägt Kämmerer Kern vor, einen
Sperrvermerk mit aufzunehmen, der beispielswese lauten könnte:
Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue entscheidet erst nach Aufnahme der IST-Situation der
Feuerwehrgerätehäuser endgültig über die Reihenfolge der geplanten Maßnahmen
der Haushaltsjahre 2020 – 2023. Bis zu dieser Entscheidung dürfen die eingeplanten
Mittel nicht in Anspruch genommen werden.
Stellv. SgBgm
Beckmann dankt zunächst allen, die an der Erstellung der Planungen und des
Haushaltes mitgewirkt haben.
Er sieht es als
erfreulich an, dass mit dem Haushalt alle geplanten Maßnahmen abgedeckt werden
können und weitere Investitionen durchgeführt werden können.
Er weist daraufhin,
dass die Investitionen aber auch finanziert und damit getilgt werden müssen.
Dennoch sollte so
viel investiert werden, wie der Zukunftsvertrag zulässt. Dabei sind
Investitionen in Schulen und Feuerwehren unabdingbar, aber auch Straßen und
weitere Infrastruktureinrichtungen wie zum Beispiel das Hallenbad dürfen dabei
nicht außer Acht gelassen werden.
Durch sinnvolle
Investitionen wird der Ergebnishaushalt entlastet, da dann aufwendige und teure
Unterhaltungsmaßnahmen entfallen können.
Er mahnt an, dass
die zur Verfügung gestellten Investitionsmittel auch zügig umgesetzt werden. So
werden oft hohe Summen zur Verfügung gestellt, die am Ende des Jahres nicht
verbraucht sind bzw. übertragen werden.
Am Beispiel der
Mobiliarbeschaffung für Schulen macht er darauf aufmerksam, dass 20.000 €
eingestellt, aber nicht abgerufen worden sind. Auch für das Jugendzentrum sind
bereits 2017 Mittel zur Verfügung gestellt worden, die bis 2019 nicht abgerufen
worden sind. Hier muss genauer geplant werden.
Er stellt fest,
dass Beschlüsse oftmals unter Druck von den Gremien verlangt werden, deren
Umsetzung dauert dann aber zu lange. Er macht dieses am Beispiel der
Beschaffung einer Drehleiter deutlich.
Stellv. SgBgm
Beckmann bittet alle Fachausschüsse die einzelnen Maßnahmen nochmal kritisch
hinterfragt werden. So erbittet er mehr Vorarbeit durch die Verwaltung vor der
Entscheidungsfindung. Als Beispiel nennt er die Thematik der Anschaffung eines
PKW. Hier erwartet er von der Verwaltung nicht nur die Nennung des Preises für
eine herkömmliche Anschaffung sondern auch Alternativprüfungen wie zum Beispiel
Leasingangebote etc. In der Angelegenheit Baumkontrolleur muss seiner Meinung
nach beispielsweise durch die Verwaltung auch geprüft werden, ob zwingend eine
weitere Stelle geschaffen werden muss oder ein Mitarbeiter des Betriebshofes
eventuell diese Aufgabe übernehmen kann, wenn er entsprechend fortgebildet
wird.
In vielen Bereichen
fehlen ihm schlichtweg die detaillierten Ausarbeitungen der Verwaltung zu den
Angelegenheiten bzw. die Nennung von Einsparpotenzialen durch die Verwaltung,
damit er als Politiker entsprechende Entscheidungen treffen könne.
In Bezug auf die
Samtgemeindeumlage kritisiert er die unzureichende Thematisierung hierzu. Aus
Sicht der Samtgemeinde sei das verständlich, da es sich um benötigte Einnahmen
handelt, in den Gemeinden fehlen diese Mittel oftmals dann für benötigte
Investitionen.
Stellv. SgBgm
Beckmann spricht die Aufstockung des Personals in den letzten Jahren an. Bei
gleichbleibenden Einwohnerzahlen erschließt sich ihm dieses nicht. Dieses gilt
es zu hinterfragen. Auch müsse der hohe Krankenstand betrachtet werden. Er regt
an, sich zu trauen und dieses Thema anzugehen, um die Ursachen zu erfahren.
Stellv. SgBgm
Beckmann erklärt für die SPD-Fraktion die Zustimmung zum Haushalt mit der
Alternative (Eintragung Sperrvermerk), wie sie von Kämmerer Kern vorgetragen
worden ist.
Rh Mertins merkt
an, dass der Jahresabschluss 2018 eine angespannte Lage ausgewiesen hat. Für
das Jahr 2020 sind die Prognosen zwar positiv, aber wenig erfolgversprechend.
Ihm fehle insgesamt
der Sparwille, um Altschulden tilgen zu können. Zudem fehlt ihm die Weitsicht,
auf negative Entwicklungen in der Wirtschaft reagieren zu können.
Er erwünscht für
2020 eine sparsame Haushaltsführung.
Für den Bereich KDE
hofft er auf positive Entwicklungen, möglicherweise könne dann der
Personalstundensatz auch im Laufe des Jahres wieder gesenkt werden.
Rh Harms spricht
sich gegen den Vorschlag mit dem Sperrvermerk und auch gegen den Antrag von
stellv. SgBgm Beckmann aus. Er hält es überhaupt nicht für gegeben, die Namen
der Feuerwehren aus dem Haushalt zu streichen. Es gibt den
Feuerwehrbedarfsplan, nach dem gehandelt wird. Dem entgegen stehende
Vorgehensweisen entziehen der Politik in seinen Augen das Vertrauen.
Er stellt den Antrag, über den ursprünglichen
Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen.
Rh Siebolds möchte
Missverständnissen vorbeugen und erläutert nochmal den Antrag von stellv. SgBgm
Beckmann. Der Sperrvermerk sollte nur aufgenommen werden, bis die Reihenfolge,
die sich durch die Auswertung nach der IST-Aufnahme ergibt, feststeht. Daher
spricht auch er sich nochmal für den Alternativvorschlag aus, der von Herrn
Kern vorgetragen wurde.
Zum Haushalt an
sich merkt er an, dass nicht erst zum Jahresende Einsparungen für das kommende
Haushaltsjahr zu suchen. Vielmehr erwünscht er sich von der Verwaltung auch
unterjährig ausreichende Vorschläge zu möglichen Einsparpotenzialen, die dann
in den Fachausschüssen einschlägig beraten werden können.
Stellv. RV Siemke
erklärt den Haushalt für einigermaßen gut aufgestellt. Dieser findet auch
grundsätzlich seine Zustimmung.
In Bezug auf den
Stellenplan mahnt er an, junge Leute rechtzeitig aufzubauen. Alleine der
Großteil der jetzigen Führungsebene wird im Laufe der kommenden Jahre
ausscheiden, da ist es wichtig und richtig, rechtzeitig junges, qualifiziertes
Personal vorzuhalten. Dazu gehört auch, dieses selbst auszubilden. Damit kann
auch jungen Leuten aus der Region wieder eine Möglichkeit gegeben werden, vor
Ort zu bleiben. Dennoch darf der Stellenplan aber nicht außer Acht gelassen und
immer wieder angepasst werden.
Zu den
Investitionen im Feuerwehrwesen (Planungskosten) merkt er an, dass diese seiner
Meinung nach exorbitant hoch und dem Bürger schwer zu vermitteln sind. Bei der
jetzigen Verfahrensweise und aus den Erfahrungen der letzten Maßnahmen heraus,
sind diese tatsächlich so anzusetzen. Hiermit hat sich die Arbeitsgruppe
Vergaben ausführlich beschäftigt.
Er nennt am
Beispiel der Sporthalle Clenze eine andere Verfahrensweise, die seitens des
Landkreises hier angewendet wurde. Hier sei alles an einen Generalunternehmer
abgegeben worden, der die gesamte Maßnahme durchgeführt hat. In Bezug auf die
Feuerwehrgerätehäuser sollte ruhig auch mal über eine derartige Verfahrensweise
oder auch über andere Alternativen nachgedacht werden.
Stellv. RV Siemke
hält den Sperrvermerk bis zur endgültigen Klärung in Bezug auf die
Investitionsreihgenfolge für sinnvoll und kann sich dem Alternativvorschlag
anschließen.
Er spricht zudem
ein Dank an die Verwaltung für die geleistet Arbeit aus.
Rh Bodendieck merkt
an, dass die Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen sich überwiegend nur
mit einer Rückwärtsanalyse beschäftigt. Ihm fehlt eindeutig der Blick in die
Zukunft. Es müssen klare Ziele formuliert werden, die es dann gilt zu
erreichen.
Stellv. SgBgm Hanke
stimmt den Ausführungen von stellv. RV Siemke in Bezug auf die Investitionen im
Bereich der Feuerwehrhäuser zu. Seiner Recherche nach sollen in den kommenden
Jahren ca. 8,1 Mio € in diesem Bereich investiert werden, ein Betrag, der
finanziert werden muss. Grund genug, sich nach Alternativen, wie von Herrn
Siemke beschrieben, umzuschauen. Er nennt als Beispiel zudem das
Feuerwehrgerätehaus in Wustrow. Es ist durchaus ratsam, sich vergleichbare
Projekte in anderen Kommunen anzusehen und andere Möglichkeiten zu diskutieren.
Für die
UWG-Fraktion erklärt er die Zustimmung zum Haushalt.
Herr Kern erläutert
nochmal zur Klarstellung, dass es nunmehr nur die Möglichkeit gibt, über den
von ihm verlesenen Alternativvorschlag zur Empfehlung des SgA oder über den von
Rh Harms beantragten Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen.
Nach kurzer
Diskussion lässt RV Sperling über den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Ohne
Sperrvermerk) abstimmen.
a) Die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan,
Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird beschlossen.
Ja 17 Nein 11 Enthaltung 1
Bevor es zu einer
weiteren Abstimmung zu b) Investitionsprogramm
2019 – 2023 kommt, erbittet stellv. SgBgm Beckmann nochmals die
Stellungnahme des Kämmerers hierzu in Bezug auf seinen Antrag.
Kämmerer Kern
erläutert nochmal den bisherigen Sachstand. Der SgA hatte eine Empfehlung
ausgesprochen, die so nicht vom Rat beschlossen werden kann. Begründung ist
erfolgt (sh.oben). Alternativ dazu hat Kämmerer Kern einen anderen
Beschlussvorschlag formuliert und verlesen, der einen Sperrvermerk beinhaltet.
Das jetzt noch zu beschließenden Investitionsprogramm kann seines Wissens nicht
mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Dieser wird dann
nur in dem jeweiligen Haushaltsjahr an bestimmten Positionen angebracht.
Stellv. SgBgm
Beckmann hält die gerade durchgeführte Beschlussfassung für sehr verwirrend.
Der gerade gefasste Beschluss ist seiner Ansicht nach rechtswidrig, da vorweg
der bestehende Beschluss aus 2018 (IST-Aufnahme…) noch nicht umgesetzt ist.
Auch ist seiner
Meinung nach die Aussage von Herrn Kern falsch, der behauptet, dass die
Beschlussempfehlung des SgA rechtswidrig ist. Hier sollte nunmehr die
Kommunalaufsicht eine entsprechende Prüfung durchführen. Er wirft dem Rat, bzw.
denen die gerade dem Haushalt zugestimmt haben, vor, sich nicht an bestehende
Beschlüsse zu halten.
Aus diesem Grund
wird er die Beschlussfassung rechtlich prüfen lassen. Er bittet den
Samtgemeindebürgermeister dieses zu tun.
SgBgm Meyer
verliest nochmal den Beschluss aus 2018, in dem festgelegt worden ist, dass
eine IST-Aufnahme aller Feuerwehrgerätehäuser nach einheitlichen Kriterien
erfolgt.
Dem Rat ist eine
Alternative zur SgA Empfehlung vorgeschlagen worden. Die Mehrheit hat sich
jedoch für den Vorschlag ausgesprochen, den Rh Harms beantragt hatte.
Ein rechtswidriges
Verhalten in der Beschlussfassung liegt nach seiner Ansicht daher hier nicht
vor. Dennoch bleibt es Herrn stellv. SgBgm Beckmann unbenommen, die
Kommunalaufsicht einzuschalten.
Stellv. SgBgm
Beckmann hält den Haushaltsplan, der den Fachausschüssen für ihre Beratungen
vorlag, bereits für rechtswidrig, da in diesem schon die Namen der Feuerwehrgerätehäuser
standen.
Kämmerer Kern wehrt
sich gegen die Anschuldigung, er würde etwas behaupten. Er habe mit Angabe der
Gesetzeslage klar nachgewiesen, dass die Empfehlung des SgA nicht vom Rat
beschlossen werden kann.
Er erläutert
nochmal die Aufgabe der Fachausschüsse. Diese legen die geplanten Maßnahmen
fest. Es besteht jedoch für jedes Ratsmitglied die Möglichkeit, an diesen
Sitzungen teilzunehmen bzw. über die Fraktionen auch etwaige Vorschläge
einzubringen.
Rh Siebolds fasst
den derzeitigen Stand nochmal zusammen. Nunmehr ist zwar gerade beschlossen
worden, den Sperrvermerk nicht anzubringen, dennoch werden in naher Zukunft die
Auswertungen der IST-Aufnahme vorgelegt. Sollten diese eine andere
Priorisierung ergeben, so werden sich die Fachausschüsse erneut mit der
Angelegenheit befassen und möglicherweise die Investitionsfolge ändern.
Rf Unterste-Wilms
bekundet ihren Unmut in dieser Angelegenheit. Sie erwartet von der Verwaltung,
dass diese die Politik darauf hinweist, dass es entsprechende Beschlüsse gibt
und nicht umgekehrt. Es könne nicht sein, dass die Ratsmitglieder, die in ihrer
Freizeit die Ratstätigkeit durchführen, die Beschlusslagen kennen müssen und
sich mit Verfahrensweisen auskennen müssen.
Stellv. RV Neumann
fühlt sich vom Brandschutzausschussvorsitzenden nicht ausreichend informiert.
Ihr sind zwar die Vorlage mit den entsprechenden Unterlagen zugestellt worden,
jedoch ist darüber ihrer Meinung nach nicht richtig beraten worden.
RV Sperling lässt
über den Beschlussvorschlag
b) Das Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird
beschlossen
abstimmen.
Ja 22 Nein 5 Enthaltung 1
Somit fasst der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden
Beschluss:
a) Die
Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des
Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird
beschlossen.
Ja 17 Nein 11 Enthaltung 1
b) Das
Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird beschlossen.
Ja 22 Nein 5 Enthaltung 1