Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Herr Kern verweist auf den vorliegenden Haushaltsentwurf vom 11.11.2019.

Er stellt einige Eckdaten aus dem Haushalt vor. Dabei geht er unter anderem auf das Volumen, die Zusammensetzung der Aufwendungen und die Investitionen ein.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a) Die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs    Kommunale Dienste wird beschlossen.

b) Das Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird beschlossen.

 

 

Herr Kern macht darauf aufmerksam, dass die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten im Stellenplan mit Entgeltgruppe 10 ausgewiesen ist. Tatsächlich muss dieses jedoch Entgeltgruppe 9 c heißen. Dieses ist im Stellenplan bereits korrigiert, so dass auch der geänderte Stellenplan zur Beschlussfassung ansteht.

Die Ausführungen von Herrn Kern sind der Niederschrift in der Anlage beigefügt.

 

Der Haushaltsplan ist im Samtgemeindeausschuss am 02.12.19 beraten worden. In der Sitzung des SgA wurde von stellv. SgBgm Beckmann folgender Antrag gestellt:

Antrag stellv. SgBgm Beckmann:

„Im Haushaltsplan werden Investitionen in den Feuerwehren der Samtgemeinde aufgeführt. In Bezug auf die Investitionen an den Gerätehäusern wurde bis zum 02.12.19 der Beschluss aus dem Jahre 2018 des Samtgemeinderates, dass vor Investitionen in die Gerätehäuser sämtliche Feuerwehrgerätehäuser nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen sind, nicht umgesetzt. Es wird deshalb beantragt, die Namen der Feuerwehren, auf die sich die Investitionen beziehen, zu streichen. Die Investitionssumme bleibt pauschal für die Gerätehäuser bestehen.“

 

 

Der SgA ist dem Antrag gefolgt und hat mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung abgegeben:

Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses:

a) Die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird mit den beantragten inhaltlichen Änderungen beschlossen.

b) Das Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird beschlossen.

 

 

Kämmerer Kern erläutert, dass sich durch den Antrag die Zahlen im Gesamthaushalt nicht ändern. Jedoch entstehen bei der Streichung der Namen inhaltliche Änderungen bei den Investitionen. Nunmehr sind es dann keine konkreten Investitionen sondern nur noch pauschale Beträge ohne Zuordnung. Dieser Empfehlung darf der Rat der Samtgemeinde nicht folgen. Grund ist hier der § 4 der KomHKVO. Dort ist festgeschrieben, dass Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder die oberhalb einer von der Kommune festgelegten Wertgrenze liegen, einzeln dargestellt werden müssen.

Dieses ist eine zwingende Vorschrift.

 

Die Ausführungen sind dem Rat bereits schriftlich mitgeteilt worden.

 

Sollte der Rat dennoch dem Ansinnen des SgA folgen wollen, schlägt Kämmerer Kern vor, einen Sperrvermerk mit aufzunehmen, der beispielswese lauten könnte:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue entscheidet erst nach Aufnahme der IST-Situation der Feuerwehrgerätehäuser endgültig über die Reihenfolge der geplanten Maßnahmen der Haushaltsjahre 2020 – 2023. Bis zu dieser Entscheidung dürfen die eingeplanten Mittel nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

Stellv. SgBgm Beckmann dankt zunächst allen, die an der Erstellung der Planungen und des Haushaltes mitgewirkt haben.

Er sieht es als erfreulich an, dass mit dem Haushalt alle geplanten Maßnahmen abgedeckt werden können und weitere Investitionen durchgeführt werden können.

Er weist daraufhin, dass die Investitionen aber auch finanziert und damit getilgt werden müssen.

Dennoch sollte so viel investiert werden, wie der Zukunftsvertrag zulässt. Dabei sind Investitionen in Schulen und Feuerwehren unabdingbar, aber auch Straßen und weitere Infrastruktureinrichtungen wie zum Beispiel das Hallenbad dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Durch sinnvolle Investitionen wird der Ergebnishaushalt entlastet, da dann aufwendige und teure Unterhaltungsmaßnahmen entfallen können.

Er mahnt an, dass die zur Verfügung gestellten Investitionsmittel auch zügig umgesetzt werden. So werden oft hohe Summen zur Verfügung gestellt, die am Ende des Jahres nicht verbraucht sind bzw. übertragen werden.

Am Beispiel der Mobiliarbeschaffung für Schulen macht er darauf aufmerksam, dass 20.000 € eingestellt, aber nicht abgerufen worden sind. Auch für das Jugendzentrum sind bereits 2017 Mittel zur Verfügung gestellt worden, die bis 2019 nicht abgerufen worden sind. Hier muss genauer geplant werden.

Er stellt fest, dass Beschlüsse oftmals unter Druck von den Gremien verlangt werden, deren Umsetzung dauert dann aber zu lange. Er macht dieses am Beispiel der Beschaffung einer Drehleiter deutlich.

Stellv. SgBgm Beckmann bittet alle Fachausschüsse die einzelnen Maßnahmen nochmal kritisch hinterfragt werden. So erbittet er mehr Vorarbeit durch die Verwaltung vor der Entscheidungsfindung. Als Beispiel nennt er die Thematik der Anschaffung eines PKW. Hier erwartet er von der Verwaltung nicht nur die Nennung des Preises für eine herkömmliche Anschaffung sondern auch Alternativprüfungen wie zum Beispiel Leasingangebote etc. In der Angelegenheit Baumkontrolleur muss seiner Meinung nach beispielsweise durch die Verwaltung auch geprüft werden, ob zwingend eine weitere Stelle geschaffen werden muss oder ein Mitarbeiter des Betriebshofes eventuell diese Aufgabe übernehmen kann, wenn er entsprechend fortgebildet wird.

In vielen Bereichen fehlen ihm schlichtweg die detaillierten Ausarbeitungen der Verwaltung zu den Angelegenheiten bzw. die Nennung von Einsparpotenzialen durch die Verwaltung, damit er als Politiker entsprechende Entscheidungen treffen könne.

In Bezug auf die Samtgemeindeumlage kritisiert er die unzureichende Thematisierung hierzu. Aus Sicht der Samtgemeinde sei das verständlich, da es sich um benötigte Einnahmen handelt, in den Gemeinden fehlen diese Mittel oftmals dann für benötigte Investitionen.

Stellv. SgBgm Beckmann spricht die Aufstockung des Personals in den letzten Jahren an. Bei gleichbleibenden Einwohnerzahlen erschließt sich ihm dieses nicht. Dieses gilt es zu hinterfragen. Auch müsse der hohe Krankenstand betrachtet werden. Er regt an, sich zu trauen und dieses Thema anzugehen, um die Ursachen zu erfahren.

 

 

Stellv. SgBgm Beckmann erklärt für die SPD-Fraktion die Zustimmung zum Haushalt mit der Alternative (Eintragung Sperrvermerk), wie sie von Kämmerer Kern vorgetragen worden ist.

 

 

Rh Mertins merkt an, dass der Jahresabschluss 2018 eine angespannte Lage ausgewiesen hat. Für das Jahr 2020 sind die Prognosen zwar positiv, aber wenig erfolgversprechend.

Ihm fehle insgesamt der Sparwille, um Altschulden tilgen zu können. Zudem fehlt ihm die Weitsicht, auf negative Entwicklungen in der Wirtschaft reagieren zu können.

Er erwünscht für 2020 eine sparsame Haushaltsführung.

Für den Bereich KDE hofft er auf positive Entwicklungen, möglicherweise könne dann der Personalstundensatz auch im Laufe des Jahres wieder gesenkt werden.

 

 

Rh Harms spricht sich gegen den Vorschlag mit dem Sperrvermerk und auch gegen den Antrag von stellv. SgBgm Beckmann aus. Er hält es überhaupt nicht für gegeben, die Namen der Feuerwehren aus dem Haushalt zu streichen. Es gibt den Feuerwehrbedarfsplan, nach dem gehandelt wird. Dem entgegen stehende Vorgehensweisen entziehen der Politik in seinen Augen das Vertrauen.

Er stellt den Antrag, über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen.

 

 

Rh Siebolds möchte Missverständnissen vorbeugen und erläutert nochmal den Antrag von stellv. SgBgm Beckmann. Der Sperrvermerk sollte nur aufgenommen werden, bis die Reihenfolge, die sich durch die Auswertung nach der IST-Aufnahme ergibt, feststeht. Daher spricht auch er sich nochmal für den Alternativvorschlag aus, der von Herrn Kern vorgetragen wurde.

 

Zum Haushalt an sich merkt er an, dass nicht erst zum Jahresende Einsparungen für das kommende Haushaltsjahr zu suchen. Vielmehr erwünscht er sich von der Verwaltung auch unterjährig ausreichende Vorschläge zu möglichen Einsparpotenzialen, die dann in den Fachausschüssen einschlägig beraten werden können.

 

 

Stellv. RV Siemke erklärt den Haushalt für einigermaßen gut aufgestellt. Dieser findet auch grundsätzlich seine Zustimmung.

In Bezug auf den Stellenplan mahnt er an, junge Leute rechtzeitig aufzubauen. Alleine der Großteil der jetzigen Führungsebene wird im Laufe der kommenden Jahre ausscheiden, da ist es wichtig und richtig, rechtzeitig junges, qualifiziertes Personal vorzuhalten. Dazu gehört auch, dieses selbst auszubilden. Damit kann auch jungen Leuten aus der Region wieder eine Möglichkeit gegeben werden, vor Ort zu bleiben. Dennoch darf der Stellenplan aber nicht außer Acht gelassen und immer wieder angepasst werden.

Zu den Investitionen im Feuerwehrwesen (Planungskosten) merkt er an, dass diese seiner Meinung nach exorbitant hoch und dem Bürger schwer zu vermitteln sind. Bei der jetzigen Verfahrensweise und aus den Erfahrungen der letzten Maßnahmen heraus, sind diese tatsächlich so anzusetzen. Hiermit hat sich die Arbeitsgruppe Vergaben ausführlich beschäftigt.

Er nennt am Beispiel der Sporthalle Clenze eine andere Verfahrensweise, die seitens des Landkreises hier angewendet wurde. Hier sei alles an einen Generalunternehmer abgegeben worden, der die gesamte Maßnahme durchgeführt hat. In Bezug auf die Feuerwehrgerätehäuser sollte ruhig auch mal über eine derartige Verfahrensweise oder auch über andere Alternativen nachgedacht werden.

Stellv. RV Siemke hält den Sperrvermerk bis zur endgültigen Klärung in Bezug auf die Investitionsreihgenfolge für sinnvoll und kann sich dem Alternativvorschlag anschließen.

Er spricht zudem ein Dank an die Verwaltung für die geleistet Arbeit aus.

 

 

Rh Bodendieck merkt an, dass die Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen sich überwiegend nur mit einer Rückwärtsanalyse beschäftigt. Ihm fehlt eindeutig der Blick in die Zukunft. Es müssen klare Ziele formuliert werden, die es dann gilt zu erreichen.

 

 

Stellv. SgBgm Hanke stimmt den Ausführungen von stellv. RV Siemke in Bezug auf die Investitionen im Bereich der Feuerwehrhäuser zu. Seiner Recherche nach sollen in den kommenden Jahren ca. 8,1 Mio € in diesem Bereich investiert werden, ein Betrag, der finanziert werden muss. Grund genug, sich nach Alternativen, wie von Herrn Siemke beschrieben, umzuschauen. Er nennt als Beispiel zudem das Feuerwehrgerätehaus in Wustrow. Es ist durchaus ratsam, sich vergleichbare Projekte in anderen Kommunen anzusehen und andere Möglichkeiten zu diskutieren.

Für die UWG-Fraktion erklärt er die Zustimmung zum Haushalt.

 

 

Herr Kern erläutert nochmal zur Klarstellung, dass es nunmehr nur die Möglichkeit gibt, über den von ihm verlesenen Alternativvorschlag zur Empfehlung des SgA oder über den von Rh Harms beantragten Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen.

 

Nach kurzer Diskussion lässt RV Sperling über den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Ohne Sperrvermerk) abstimmen.

 

a) Die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs    Kommunale Dienste wird beschlossen.

 

Ja            17                           Nein      11                           Enthaltung         1

 

 

Bevor es zu einer weiteren Abstimmung zu b) Investitionsprogramm 2019 – 2023 kommt, erbittet stellv. SgBgm Beckmann nochmals die Stellungnahme des Kämmerers hierzu in Bezug auf seinen Antrag.

Kämmerer Kern erläutert nochmal den bisherigen Sachstand. Der SgA hatte eine Empfehlung ausgesprochen, die so nicht vom Rat beschlossen werden kann. Begründung ist erfolgt (sh.oben). Alternativ dazu hat Kämmerer Kern einen anderen Beschlussvorschlag formuliert und verlesen, der einen Sperrvermerk beinhaltet. Das jetzt noch zu beschließenden Investitionsprogramm kann seines Wissens nicht mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Dieser wird dann nur in dem jeweiligen Haushaltsjahr an bestimmten Positionen angebracht.

 

 

Stellv. SgBgm Beckmann hält die gerade durchgeführte Beschlussfassung für sehr verwirrend. Der gerade gefasste Beschluss ist seiner Ansicht nach rechtswidrig, da vorweg der bestehende Beschluss aus 2018 (IST-Aufnahme…) noch nicht umgesetzt ist.

Auch ist seiner Meinung nach die Aussage von Herrn Kern falsch, der behauptet, dass die Beschlussempfehlung des SgA rechtswidrig ist. Hier sollte nunmehr die Kommunalaufsicht eine entsprechende Prüfung durchführen. Er wirft dem Rat, bzw. denen die gerade dem Haushalt zugestimmt haben, vor, sich nicht an bestehende Beschlüsse zu halten.

Aus diesem Grund wird er die Beschlussfassung rechtlich prüfen lassen. Er bittet den Samtgemeindebürgermeister dieses zu tun.

 

 

SgBgm Meyer verliest nochmal den Beschluss aus 2018, in dem festgelegt worden ist, dass eine IST-Aufnahme aller Feuerwehrgerätehäuser nach einheitlichen Kriterien erfolgt.

Dem Rat ist eine Alternative zur SgA Empfehlung vorgeschlagen worden. Die Mehrheit hat sich jedoch für den Vorschlag ausgesprochen, den Rh Harms beantragt hatte.

Ein rechtswidriges Verhalten in der Beschlussfassung liegt nach seiner Ansicht daher hier nicht vor. Dennoch bleibt es Herrn stellv. SgBgm Beckmann unbenommen, die Kommunalaufsicht einzuschalten.

 

 

Stellv. SgBgm Beckmann hält den Haushaltsplan, der den Fachausschüssen für ihre Beratungen vorlag, bereits für rechtswidrig, da in diesem schon die Namen der Feuerwehrgerätehäuser standen.

 

 

Kämmerer Kern wehrt sich gegen die Anschuldigung, er würde etwas behaupten. Er habe mit Angabe der Gesetzeslage klar nachgewiesen, dass die Empfehlung des SgA nicht vom Rat beschlossen werden kann.

Er erläutert nochmal die Aufgabe der Fachausschüsse. Diese legen die geplanten Maßnahmen fest. Es besteht jedoch für jedes Ratsmitglied die Möglichkeit, an diesen Sitzungen teilzunehmen bzw. über die Fraktionen auch etwaige Vorschläge einzubringen.

 

 

Rh Siebolds fasst den derzeitigen Stand nochmal zusammen. Nunmehr ist zwar gerade beschlossen worden, den Sperrvermerk nicht anzubringen, dennoch werden in naher Zukunft die Auswertungen der IST-Aufnahme vorgelegt. Sollten diese eine andere Priorisierung ergeben, so werden sich die Fachausschüsse erneut mit der Angelegenheit befassen und möglicherweise die Investitionsfolge ändern.

 

 

Rf Unterste-Wilms bekundet ihren Unmut in dieser Angelegenheit. Sie erwartet von der Verwaltung, dass diese die Politik darauf hinweist, dass es entsprechende Beschlüsse gibt und nicht umgekehrt. Es könne nicht sein, dass die Ratsmitglieder, die in ihrer Freizeit die Ratstätigkeit durchführen, die Beschlusslagen kennen müssen und sich mit Verfahrensweisen auskennen müssen.

 

 

Stellv. RV Neumann fühlt sich vom Brandschutzausschussvorsitzenden nicht ausreichend informiert. Ihr sind zwar die Vorlage mit den entsprechenden Unterlagen zugestellt worden, jedoch ist darüber ihrer Meinung nach nicht richtig beraten worden.

 

 

RV Sperling lässt über den Beschlussvorschlag

b) Das Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird beschlossen

abstimmen.

 

Ja            22                           Nein      5                             Enthaltung         1

 

 

Somit fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a) Die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs    Kommunale Dienste wird beschlossen.

 

Ja            17                           Nein      11                           Enthaltung         1

 

 

b) Das Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird beschlossen.

 

Ja            22                           Nein      5                             Enthaltung         1