Sitzung: 12.12.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 2/0488/2019
In seiner Sitzung
am 01.10.2019 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker
kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die der Vorlage zu diesem TOP beigefügten
Änderungssatzungen beschlossen.
Der Sachverhalt
(Beschluss des Verwaltungsrates) zu diesen Änderungssatzungen ist ebenfalls als
Anlage zur Vorlage beigefügt.
Die
Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von
Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.
Dr. Horchelhahn vom
Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR erläutert den Sachverhalt und die
Vorgehensweise zur Erstellung der Kalkulation und der Festlegung der daraus
resultierenden Gebührensätze. Er geht dabei auch auf die Unterschiede in den
Versorgungsbereichen Hitzacker und Dannenberg ein. So wird im Bereich Hitzacker
zum Beispiel eine Grundgebühr erhoben. Dieses ist historisch bedingt.
Rh Hildebrandt
erfragt nochmal die Grundgebühr für den Bereich Hitzacker.
Sollte diese nicht
mehr erhoben werden, so müsse man lt. Aussage von Dr. Horchelhahn mit einem ca.
0,70 € höheren qm-Preis in diesem Bereich rechnen.
Rh Hildebrandt
erkundigt sich nach dem Sachstand in Bezug auf die Wasserversorgung in Göhrde.
Er fragt an, ob seitens des Wasserverbandes nunmehr neue Leitungen für die
Trinkwasserversorgung in der Göhrde verlegt werden.
Dr. Horchelhahn
merkt an, das es nach den damaligen schwierigen Verhältnissen mit der
Eigentümerin des Schlosses in der dortigen Wasserversorgung eine Einigung
gegeben habe. Es wurde ein Vertrag zur Betriebsführung der Anlagen geschlossen.
Dadurch konnte ein überstürztes Neubauprojekt von Leitungen zunächst vermieden
und hohe Kosten gespart werden. Zudem hätte relativ schnell ein Anschluss- und
Benutzungszwang vollzogen werden müsse. Nunmehr gibt es erneut Probleme mit der
Versorgung. Dieses nunmehr technischer Art. Es ist schlecht abzuschätzen, wo
genau die Probleme liegen (Pumpe oder Brunnen). Auf gar keinen Fall ist
vorgesehen einen neuen Brunnen auf fremden Grundstück zu errichten. Aus diesem
Grund ist entschieden worden, die Wasserversorgung über eigenen Leitungsnetze
sicherzustellen. Mit eigenem Tiefbaupersonal konnten auch die Kosten gut
kalkuliert werden. Die Arbeiten sind für alle zufriedenstellend abgeschlossen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Der 3. Änderungssatzung zur „Abwasserabgabensatzung zur zentralen Schmutz- und zentralen Niederschlagswasserbeseitigung“ sowie der 5. Änderungssatzung zur „Gebührensatzung dezentrale Abwasserbeseitigung“ der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird zugestimmt.