Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

In seiner Sitzung am 01.10.2019 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die der Vorlage zu diesem TOP beigefügten Änderungssatzungen beschlossen.

Der Sachverhalt (Beschluss des Verwaltungsrates) zu diesen Änderungssatzungen ist ebenfalls als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Die Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.

 

Dr. Horchelhahn vom Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR erläutert den Sachverhalt und die Vorgehensweise zur Erstellung der Kalkulation und der Festlegung der daraus resultierenden Gebührensätze. Er geht dabei auch auf die Unterschiede in den Versorgungsbereichen Hitzacker und Dannenberg ein. So wird im Bereich Hitzacker zum Beispiel eine Grundgebühr erhoben. Dieses ist historisch bedingt.

 

Rh Hildebrandt erfragt nochmal die Grundgebühr für den Bereich Hitzacker.

Sollte diese nicht mehr erhoben werden, so müsse man lt. Aussage von Dr. Horchelhahn mit einem ca. 0,70 € höheren qm-Preis in diesem Bereich rechnen.

 

Rh Hildebrandt erkundigt sich nach dem Sachstand in Bezug auf die Wasserversorgung in Göhrde. Er fragt an, ob seitens des Wasserverbandes nunmehr neue Leitungen für die Trinkwasserversorgung in der Göhrde verlegt werden.

 

Dr. Horchelhahn merkt an, das es nach den damaligen schwierigen Verhältnissen mit der Eigentümerin des Schlosses in der dortigen Wasserversorgung eine Einigung gegeben habe. Es wurde ein Vertrag zur Betriebsführung der Anlagen geschlossen. Dadurch konnte ein überstürztes Neubauprojekt von Leitungen zunächst vermieden und hohe Kosten gespart werden. Zudem hätte relativ schnell ein Anschluss- und Benutzungszwang vollzogen werden müsse. Nunmehr gibt es erneut Probleme mit der Versorgung. Dieses nunmehr technischer Art. Es ist schlecht abzuschätzen, wo genau die Probleme liegen (Pumpe oder Brunnen). Auf gar keinen Fall ist vorgesehen einen neuen Brunnen auf fremden Grundstück zu errichten. Aus diesem Grund ist entschieden worden, die Wasserversorgung über eigenen Leitungsnetze sicherzustellen. Mit eigenem Tiefbaupersonal konnten auch die Kosten gut kalkuliert werden. Die Arbeiten sind für alle zufriedenstellend abgeschlossen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der 3. Änderungssatzung zur „Abwasserabgabensatzung zur zentralen Schmutz- und zentralen Niederschlagswasserbeseitigung“ sowie der 5. Änderungssatzung zur „Gebührensatzung dezentrale Abwasserbeseitigung“ der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird zugestimmt.