Sitzung: 12.12.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 08/0434/2019
Die
Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die ermittelten
Gebührenobergrenzen machen eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich.
Betriebsleiter
Klafak erläutert den Sachverhalt und das Verfahren zur Kalkulation. Alle
zugrunde gelegten Daten sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Rh Bodendieck als
Ausschussvorsitzender des Betriebsausschusses Kommunale Dienste Elbtallaue
(BKDE) merkt an, dass der Ausschuss sich eingehend mit der Thematik beschäftigt
hat und die Inhalte zu den Tagesordnungspunkten 9-12 ausführlich beraten worden
sind. Er bittet, den Kalkulationen und damit auch den Satzungsänderungen
zuzustimmen. Zudem bittet er auch um Zustimmung zum Haushalt des
Eigenbetriebes, der in der Gesamthaushaltsberatung unter TOP 15 behandelt wird.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von
Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, der Benutzung der
Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe der Samtgemeinde
Elbtalaue für die Jahre 2020 und 2021 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.