Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 31

Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die ermittelten Gebührenobergrenzen machen eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert den Sachverhalt und das Verfahren zur Kalkulation. Alle zugrunde gelegten Daten sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.

 

 

Rh Bodendieck als Ausschussvorsitzender des Betriebsausschusses Kommunale Dienste Elbtallaue (BKDE) merkt an, dass der Ausschuss sich eingehend mit der Thematik beschäftigt hat und die Inhalte zu den Tagesordnungspunkten 9-12 ausführlich beraten worden sind. Er bittet, den Kalkulationen und damit auch den Satzungsänderungen zuzustimmen. Zudem bittet er auch um Zustimmung zum Haushalt des Eigenbetriebes, der in der Gesamthaushaltsberatung unter TOP 15 behandelt wird.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, der Benutzung der Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2020 und 2021 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.